Überblick: Das „Surcharging“-Verbot nach § 270a BGB im Online-Handel
Gemäß § 270a BGB ist es untersagt, gesonderte Gebühren für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften zu verlangen. Das sogenannte "Surcharging"-Verbot betrifft dabei insbesondere Online-Händler, die ihren Kunden die Möglichkeit anbieten, bargeldlos zu bezahlen.
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