Energieverbrauchsrelevante Produkte
Neue EU-Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung in Kraft
Die seit dem 1.8.2017 geltende EU-Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung löst die zuvor geltende Richtlinie ab. Die bisherigen Verordnungen zu den verschiedenen Produktgruppen in Form von delegierten Rechtsakten, die die Details zu den Anforderungen an die Etiketten regeln, bleiben zwar vorerst in Kraft, werden aber schrittweise durch neue Verordnungen ersetzt. Wenn Sie mehr dazu wissen wollen, welche neuen Pflichten bereits ab dem 01.08.17 gelten und welche künftigen Pflichten zur Energieverbrauchkennzeichnung der verschiedenen Produktgruppen auf Sie zukommen, dann lesen Sie den folgenden Beitrag im Antwort & Frage- Format.
Die seit dem 1.8.2017 geltende EU-Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung löst die zuvor geltende Richtlinie ab. Die bisherigen Verordnungen zu den verschiedenen Produktgruppen in Form von delegierten Rechtsakten, die die Details zu den Anforderungen an die Etiketten regeln, bleiben zwar vorerst in Kraft, werden aber schrittweise durch neue Verordnungen ersetzt. Wenn Sie mehr dazu wissen wollen, welche neuen Pflichten bereits ab dem 01.08.17 gelten und welche künftigen Pflichten zur Energieverbrauchkennzeichnung der verschiedenen Produktgruppen auf Sie zukommen, dann lesen Sie den folgenden Beitrag im Antwort & Frage- Format.
BGH: „Mehr zum Artikel“-Link für Ausweisung der Energieeffizienzklasse ungenügend
Nach sämtlichen produktspezifischen Energieverbrauchs-Kennzeichnungsverordnungen ist in der preisbezogenen Werbung für ein bestimmtes Produkt auch dessen Energieeffizienzklasse zu nennen. Mit Urteil vom 06.04.2017 (Az.: I ZR 159/16) entschied nun der BGH, dass ein Link mit der Aufschrift „Mehr zum Artikel“ für die nachfolgende Anführung der Pflichtangabe unzureichend sei. Lesen Sie im Folgenden mehr zur Entscheidung.
Nach sämtlichen produktspezifischen Energieverbrauchs-Kennzeichnungsverordnungen ist in der preisbezogenen Werbung für ein bestimmtes Produkt auch dessen Energieeffizienzklasse zu nennen. Mit Urteil vom 06.04.2017 (Az.: I ZR 159/16) entschied nun der BGH, dass ein Link mit der Aufschrift „Mehr zum Artikel“ für die nachfolgende Anführung der Pflichtangabe unzureichend sei. Lesen Sie im Folgenden mehr zur Entscheidung.
Neue Energieeffizienzlabel kommen
Noch in diesem Jahr nimmt die EU wohl eine Anpassung der Energieeffizienzklassen bei Elektrogeräten wie Kühlschränken, Spülmaschinen und Waschmaschinen vor. Ob sich Hersteller und Händler auch schon dieses Jahr darauf einstellen müssen, erläutert die IT-Recht Kanzlei in einem kurzen Beitrag.
Noch in diesem Jahr nimmt die EU wohl eine Anpassung der Energieeffizienzklassen bei Elektrogeräten wie Kühlschränken, Spülmaschinen und Waschmaschinen vor. Ob sich Hersteller und Händler auch schon dieses Jahr darauf einstellen müssen, erläutert die IT-Recht Kanzlei in einem kurzen Beitrag.
Angabe der Energieeffizienzklasse im Internet – BGH klärt Rechtslage
Bei Werbung für energieverbrauchsrelevante Produkte im Internet war bisher umstritten, wo die erforderliche Energieeffizienzkennzeichnung (EEK) zu erfolgen hat. Insbesondere bestand Uneinigkeit darüber, ob der Verbraucher durch einen Link zur erforderlichen Information geleitet werden darf oder ob eine Kennzeichnung in unmittelbarer Nähe zur Nennung des Preises, also auf dem Angebotsbildschirm, zu erfolgen hat.
Bei Werbung für energieverbrauchsrelevante Produkte im Internet war bisher umstritten, wo die erforderliche Energieeffizienzkennzeichnung (EEK) zu erfolgen hat. Insbesondere bestand Uneinigkeit darüber, ob der Verbraucher durch einen Link zur erforderlichen Information geleitet werden darf oder ob eine Kennzeichnung in unmittelbarer Nähe zur Nennung des Preises, also auf dem Angebotsbildschirm, zu erfolgen hat.
Neue Energieeffizienzklassen für Dunstabzugshauben seit dem 01.01.2016
Seit dem 1.1.2016 sind gesetzlich neue Kennzeichnungen der Energiewerte von Dunstabzugshauben vorgeschrieben (die ab dem 01.01.2016 neu in Verkehr gebracht werden). Bislang reichte die Skala der Energieeffizienzklassen von A bis G – nunmehr von A+ bis F.
Seit dem 1.1.2016 sind gesetzlich neue Kennzeichnungen der Energiewerte von Dunstabzugshauben vorgeschrieben (die ab dem 01.01.2016 neu in Verkehr gebracht werden). Bislang reichte die Skala der Energieeffizienzklassen von A bis G – nunmehr von A+ bis F.
Fehlende Energieeffizienzkennzeichnung auf Übersichtsseiten von Online-Shops - Ist die Abmahnung nur einen Klick entfernt?
Die Frage, wo auf den Angebotsseiten eines Online-Shops die Energieeffizienzkennzeichnung anzugeben ist um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, hat die Gerichte wiederholt beschäftigt. Die Besonderheit des kürzlich ergangenen Urteils des LG Köln liegt darin, dass das Landgericht einen weit restriktiveren Ansatz wählt als das OLG Stuttgart und sich dadurch die Rechtsunsicherheit für Anwender erhöht.
Die Frage, wo auf den Angebotsseiten eines Online-Shops die Energieeffizienzkennzeichnung anzugeben ist um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, hat die Gerichte wiederholt beschäftigt. Die Besonderheit des kürzlich ergangenen Urteils des LG Köln liegt darin, dass das Landgericht einen weit restriktiveren Ansatz wählt als das OLG Stuttgart und sich dadurch die Rechtsunsicherheit für Anwender erhöht.
OLG Stuttgart: Angabe der Energieeffizienzklasse von Darstellung des virtuellen Warenkorbs abhängig
Mit Urteil vom 24.10.2014 (Az. 2 U 28/13) hat das OLG Stuttgart zur Reichweite der Effizienzangabepflicht in Online-Shops Stellung bezogen und ihren Auslöser an die seitenspezifische Möglichkeit geknüpft, das betroffene Produkt dem virtuellen Warenkorb hinzuzufügen. Insbesondere Start- oder Frontseiten, von denen aus Produkte nicht direkt in den Warenkorb gelegt werden können, sollen so keinen Hinweis auf die jeweilige Energieeffizienzklasse erfordern.
Mit Urteil vom 24.10.2014 (Az. 2 U 28/13) hat das OLG Stuttgart zur Reichweite der Effizienzangabepflicht in Online-Shops Stellung bezogen und ihren Auslöser an die seitenspezifische Möglichkeit geknüpft, das betroffene Produkt dem virtuellen Warenkorb hinzuzufügen. Insbesondere Start- oder Frontseiten, von denen aus Produkte nicht direkt in den Warenkorb gelegt werden können, sollen so keinen Hinweis auf die jeweilige Energieeffizienzklasse erfordern.
Fehlerbeispiele und Analyse: Verlinkung von elektronischem Etikett und Datenblatt nach VO 518/2014
Online-Händler sind gehalten, für eine Vielzahl energieverbrauchsrelevanter Produkte, die mit neuer Modellkennung ab dem 01.01.2015 in Verkehr gebracht werden, elektronische Etiketten und Datenblätter in Internetangeboten bereitzustellen. Aus Platzgründen erscheint die Option einer Verlinkung der Formate zunächst günstiger als die unmittelbare Einbindung der Graphiken, ist aber an eine Reihe von strengen Gestaltungsvoraussetzungen geknüpft. Welche Fehler in der Darstellung hierbei dringend vermieden werden sollten und wie die Verlinkung in rechtskonformer Weise realisiert werden kann, wird anhand von mehreren Beispielen behandelt.
Online-Händler sind gehalten, für eine Vielzahl energieverbrauchsrelevanter Produkte, die mit neuer Modellkennung ab dem 01.01.2015 in Verkehr gebracht werden, elektronische Etiketten und Datenblätter in Internetangeboten bereitzustellen. Aus Platzgründen erscheint die Option einer Verlinkung der Formate zunächst günstiger als die unmittelbare Einbindung der Graphiken, ist aber an eine Reihe von strengen Gestaltungsvoraussetzungen geknüpft. Welche Fehler in der Darstellung hierbei dringend vermieden werden sollten und wie die Verlinkung in rechtskonformer Weise realisiert werden kann, wird anhand von mehreren Beispielen behandelt.
Rechtskonforme Energieeffizienzangabe in „Google Ads“ nun möglich?
Google Ads, die in der Suchmaschine als Werbefenster den Ergebnissen eines Suchlaufes übergeordnet werden, versprechenden den Werbenden eine breite Durchdringung der Verkehrskreise und eine interessenbezogene Ausrichtung des Werbematerials. Bisher war jedoch die rechtskonforme Werbung für energieverbrauchsrelevante Ware nicht möglich, weil die Effizienzangabe nicht dargestellt wurde. Nun hat Google nachbessert - genügt die Änderung den gesetzlichen Anforderungen oder schafft sie nur wieder neue Konformitätsprobleme?
Google Ads, die in der Suchmaschine als Werbefenster den Ergebnissen eines Suchlaufes übergeordnet werden, versprechenden den Werbenden eine breite Durchdringung der Verkehrskreise und eine interessenbezogene Ausrichtung des Werbematerials. Bisher war jedoch die rechtskonforme Werbung für energieverbrauchsrelevante Ware nicht möglich, weil die Effizienzangabe nicht dargestellt wurde. Nun hat Google nachbessert - genügt die Änderung den gesetzlichen Anforderungen oder schafft sie nur wieder neue Konformitätsprobleme?
Umsetzungstermine der Kennzeichnungspflichten aus der VO 518/2014
Nach dem Regelungsinhalt der VO (EU) 518/2014 werden Lieferanten von bestimmten energieverbrauchskennzeichnungspflichtigen Produkten zukünftig gehalten sein, den Händlern elektronische Energieetiketten und Produktdatenblätter bereitzustellen. Diese müssen sodann von Online-Händlern im Rahmen ihrer Angebote nach klaren Vorgaben zwingend angeführt werden.
Nach dem Regelungsinhalt der VO (EU) 518/2014 werden Lieferanten von bestimmten energieverbrauchskennzeichnungspflichtigen Produkten zukünftig gehalten sein, den Händlern elektronische Energieetiketten und Produktdatenblätter bereitzustellen. Diese müssen sodann von Online-Händlern im Rahmen ihrer Angebote nach klaren Vorgaben zwingend angeführt werden.
Unmöglichkeit der rechtskonformen Werbung für energieverbrauchsrelevante Produkte in „Google Ads“
Nicht nur im Vertrieb, sondern auch in der Werbung für eine Vielzahl von energieverbrauchsrelevanten Produkten gelten nach nationalem und europäischem Recht spezifische Kennzeichnungspflichten. Unabhängig vom verwendeten Kommunikationsmedium ist nach §6a EnVKV und nach Art. 4 c der einschlägigen Kennzeichnungsverordnungen in jeder modellbezogene Preiswerbung stets die Energieeffizienzklasse anzugeben. Gerade im elektronischen Fernabsatz ist diese Pflicht weitreichend, da nicht nur Warenanpreisungen in eigenen Online-Shops, sondern auch Anzeigen auf Seiten externer Verkaufsplattformen und Suchmaschinen erfasst werden.
Nicht nur im Vertrieb, sondern auch in der Werbung für eine Vielzahl von energieverbrauchsrelevanten Produkten gelten nach nationalem und europäischem Recht spezifische Kennzeichnungspflichten. Unabhängig vom verwendeten Kommunikationsmedium ist nach §6a EnVKV und nach Art. 4 c der einschlägigen Kennzeichnungsverordnungen in jeder modellbezogene Preiswerbung stets die Energieeffizienzklasse anzugeben. Gerade im elektronischen Fernabsatz ist diese Pflicht weitreichend, da nicht nur Warenanpreisungen in eigenen Online-Shops, sondern auch Anzeigen auf Seiten externer Verkaufsplattformen und Suchmaschinen erfasst werden.
Die Reichweite der Pflicht zur Energieeffizienzangabe im Internet
Nach spezifischen EU-Kennzeichnungsverordnungen sind Händler bestimmter elektronischer Haushaltsgeräte gehalten, aus Gründen des Verbraucherschutzes energieverbrauchsrelevante Pflichtinformationen bereitzustellen. Diese Regelungen entfalten ihre Wirkung jedoch nicht erst im direkten Verkauf, sondern sehen bereits in der produktbezogenen Werbung zwingende Hinweise vor. So ist bei einer Preiswerbung für ein bestimmtes Modell stets auch dessen Energieeffizienzklasse anzugeben. Gerade im Online-Geschäft nimmt diese Pflicht jedoch Ausmaße an, die vielen Händler nicht bewusst sind und mithin großes Abmahnpotenzial bergen. Anhand von bildlichen Beispielen zeigt die IT-Recht-Kanzlei auf, wie und wann bei Produktdarstellungen im Internet die Energieeffizienzklasse zwingend anzugeben ist.
Nach spezifischen EU-Kennzeichnungsverordnungen sind Händler bestimmter elektronischer Haushaltsgeräte gehalten, aus Gründen des Verbraucherschutzes energieverbrauchsrelevante Pflichtinformationen bereitzustellen. Diese Regelungen entfalten ihre Wirkung jedoch nicht erst im direkten Verkauf, sondern sehen bereits in der produktbezogenen Werbung zwingende Hinweise vor. So ist bei einer Preiswerbung für ein bestimmtes Modell stets auch dessen Energieeffizienzklasse anzugeben. Gerade im Online-Geschäft nimmt diese Pflicht jedoch Ausmaße an, die vielen Händler nicht bewusst sind und mithin großes Abmahnpotenzial bergen. Anhand von bildlichen Beispielen zeigt die IT-Recht-Kanzlei auf, wie und wann bei Produktdarstellungen im Internet die Energieeffizienzklasse zwingend anzugeben ist.
Für Lieferanten ab 2015: Neue Pflicht zur elektronischen Kennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte
Die neue Verordnung (EU) Nr. 518/2014, die am 05.03.2014 verabschiedet wurde, erweitert das Pflichtenprogramm der Lieferanten zur Kennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte um die Bereitstellung elektronischer Energieeffizienz-Etiketten und Produktdatenblätter ab 2015. Diese sollen von Online-Händlern auf ihren Websites zum Abruf für Verbraucher bereitgehalten werden, um ihnen fundierte Kaufentscheidungen zu ermöglichen.
Die neue Verordnung (EU) Nr. 518/2014, die am 05.03.2014 verabschiedet wurde, erweitert das Pflichtenprogramm der Lieferanten zur Kennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte um die Bereitstellung elektronischer Energieeffizienz-Etiketten und Produktdatenblätter ab 2015. Diese sollen von Online-Händlern auf ihren Websites zum Abruf für Verbraucher bereitgehalten werden, um ihnen fundierte Kaufentscheidungen zu ermöglichen.
Pflicht zur Bereitstellung elektronischer Etiketten und Datenblätter für energieverbrauchsrelevante Ware im Online-Handel ab 2015
Zum 05.03.2014 wurde die Verordnung (EU) 518/2014 verabschiedet, die Online-Händlern ab 2015 auferlegt, für energieverbrauchsrelevante Geräte auf ihren Websites elektronische Energieeffizienz-Etiketten und Produktdatenblätter zur Einsicht für Verbraucher bereitzuhalten. Dabei ändert der Rechtsakt die für die jeweiligen Produktkategorien bereits existierenden Kennzeichnungsverordnungen ab und erweitert sie um ein Pflichtenprogramm der Unternehmer mit Tätigkeit im Online-Handel, um Verbrauchern eine fundiertere, von der Kenntnis aller produktbezogenen Fakten getragene Kaufentscheidung zu ermöglichen.
Zum 05.03.2014 wurde die Verordnung (EU) 518/2014 verabschiedet, die Online-Händlern ab 2015 auferlegt, für energieverbrauchsrelevante Geräte auf ihren Websites elektronische Energieeffizienz-Etiketten und Produktdatenblätter zur Einsicht für Verbraucher bereitzuhalten. Dabei ändert der Rechtsakt die für die jeweiligen Produktkategorien bereits existierenden Kennzeichnungsverordnungen ab und erweitert sie um ein Pflichtenprogramm der Unternehmer mit Tätigkeit im Online-Handel, um Verbrauchern eine fundiertere, von der Kenntnis aller produktbezogenen Fakten getragene Kaufentscheidung zu ermöglichen.
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