Die Frage des Tages: Ist die Angabe „regulärer Ladenpreis“ wettbewerbswidrig und abmahnbar?
Nach der Ansicht des OLG Celle (Urteil vom 30.07.2009; Az.: 13 U 77/09) ist die Angabe „regulärer Ladenpreis“ in der Verkaufsbeschreibung irreführend nach § 5 I UWG und damit wettbewerbswidrig. Der Ausdruck des „regulären Ladenpreises“ ist für den Verbraucher mehrdeutig und damit irreführend, weil der Verbraucher darunter den Preis eines Mitbewerbers, einen bloß empfohlenen Preis, einen gebundenen Preis oder einen früheren Preis verstehen kann.
1 min