Really? Community-Maske als Marke angemeldet
Die Mundschutzmaske kommt nicht aus den Schlagzeilen. Nachdem es hierzu bereits einige wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gab, weil die entsprechenden Angebote nicht gesetzeskonform waren (Stichwort: Schutzausrüstung), geht es nun um das Markenrecht. Und zwar: Die Bezeichnung „Community-Maske“ (=selbsthergestellte Behelfs-Mund-Nasen-Maske) wurde am 21.04.2020 als Marke beim DPMA angemeldet. Aber ist dieser Begriff wirklich schutzfähig?