Textklau
Nicht jede Produktbeschreibung genießt Urheberrechtsschutz
Unter welchen Voraussetzungen genießen eigentlich Produktbeschreibungen oder Werbetexte urheberrechtlichen Schutz? Mit dieser Frage hatte sich das LG Frankenthal (Urteil, 3.11.2020, Az. 6 O 102/20) beschäftigt und ist zu dem Schluss gelangt, dass es hierfür schon ein wenig mehr braucht als die gängigen Anpreisungen und Formulierungen.
3 minGleich doppelt riskant: Warum das unerlaubte Kopieren von AGB & Co. schiefgehen kann
Ein Ersteller von sicheren Rechtstexten investiert viel Zeit und Know-how in die Perfektionierung der herausgegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Datenschutzerklärungen, etc. und deren ständige Anpassung an geänderte Rechtsprechung. Bereits für wenig Geld, können Online-Händler ihre Onlinepräsenzen mit aktuellen, sicheren Rechtstexten ausstatten. Dennoch fragt sich so mancher Online-Händler, ob er nicht auch ganz kostenfrei an die benötigten Rechtstexte kommen könnte. Ist es denn hier nicht möglich sich einfach bei der Konkurrenz zu bedienen und einen der ohnehin standardisiert wirkenden Texte eines anderen Shops zu kopieren?
3 minOLG Düsseldorf: Sind Produktbeschreibungen urheberrechtlich geschützt oder dürfen Online-Händler fremde Beschreibungen einfach kopieren?
Für einen höchstmöglichen Komfort der Kunden investieren Online-Händler viel Aufwand und Zeit in den Aufbau ihrer Webseiten und der Vorstellung ihrer Produkte. Um möglichst ausreichende Informationen über die Produkte herauszugeben, wird immer größerer Wert auf ausführliche Produktbeschreibungen gelegt. Ob Mitbewerber diese Formulierung für Ihre eigene Webseite kopieren dürfen oder ob diese urheberrechtlichen Schutz genießen, hat das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 06.05.2014 entschieden (Az.: 12 O 422/11).
3 min 1Texte klauen ist nie gut - erst recht nicht vom Anwalt
Die Homepage der IT-Recht-Kanzlei erfreut sich allgemeiner Beliebtheit - wie die hohen Zugriffszahlen zeigen (zwischen 15.000 - 20.000 Besucher / Woche) - und wird geschätzt für die Aktualität der Beiträge und Urteilsbesprechungen. Dies dachte auch ein Unternehmen, das seinerseits eine Homepage anbot, die über Abmahnungen informieren sollte. Hierbei übernahm das Unternehmen wortwörtlich seitenlang Auszüge von der Webseite der IT-Recht-Kanzlei und machte sich diese zu Eigen. Die IT-Recht-Kanzlei musste hier aktiv werden.
3 min 6Finger weg von "Copy & Paste"
Ist doch toll - einfach Text und/oder Foto einer gelungenen Artikelbeschreibung bei eBay kopieren und fertig ist das eigene Angebot. Der andere Verkäufer hat doch mit seiner Beschreibung absolut ins Schwarze getroffen und die Ware sieht nun mal genau so aus, wie auf dessen Foto. Doch Vorsicht: Diese Strategie kann sehr teuer werden!
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