Neue gesetzliche Entwicklungen
PSD2 in Kraft – Was ist seit dem 14.09.2019 nun neu?
Seit dem 14.09.2019 ist die „Payment Service Directive 2“-Richtlinie (kurz: PSD2) von den Banken und Zahlungsdienstleistern voll umzusetzen. Durch technische Vorkehrungen sollen elektronische Zahlungen insbesondere sicherer werden. Was ist nun neu für Händler und Kunden im Onlinehandel?
Seit dem 14.09.2019 ist die „Payment Service Directive 2“-Richtlinie (kurz: PSD2) von den Banken und Zahlungsdienstleistern voll umzusetzen. Durch technische Vorkehrungen sollen elektronische Zahlungen insbesondere sicherer werden. Was ist nun neu für Händler und Kunden im Onlinehandel?
PSD2 – Chaos in den letzten Wochen vor Ende der Umsetzungsfrist / Aufschub für Kreditkartenzahlungen durch BaFin
Wie wir bereits berichtet haben, endet am 14.09.2019 die Umsetzungsfrist für die restlichen Vorgaben der PSD2-Richtlinie. Für Onlinehändler bedeutet dies in erster Linie, dass diverse Zahlungsdienste technisch künftig so integriert werden müssten, dass eine sog. starke Kundenauthentifizierung gewährleistet ist. Leider ist es - trotz knapper Zeit – um viele Zahlungsdiensteanbieter sehr still geworden, was die technische Umsetzung der PSD2-Vorgaben betrifft. Banken, Zahlungsanbieter und Handel scheinen aktuell den gesetzlichen Vorgaben noch deutlich hinterherzuhinken.
Wie wir bereits berichtet haben, endet am 14.09.2019 die Umsetzungsfrist für die restlichen Vorgaben der PSD2-Richtlinie. Für Onlinehändler bedeutet dies in erster Linie, dass diverse Zahlungsdienste technisch künftig so integriert werden müssten, dass eine sog. starke Kundenauthentifizierung gewährleistet ist. Leider ist es - trotz knapper Zeit – um viele Zahlungsdiensteanbieter sehr still geworden, was die technische Umsetzung der PSD2-Vorgaben betrifft. Banken, Zahlungsanbieter und Handel scheinen aktuell den gesetzlichen Vorgaben noch deutlich hinterherzuhinken.
Schreckgespenst „PSD2“ – Was kommt zum 14.09.2019 bei der Zahlungsabwicklung auf die Onlinehändler zu?
Die Umsetzungsfrist der „Payment Service Directive 2“-Richtlinie (kurz: PSD2) endet am 14.09.2019. Durch die Richtlinie sollen Zahlungsvorgänge EU-weit reguliert und insbesondere sicherer werden, vor allem durch den Einsatz einer starken Kundenauthentifizierung. Im Bereich des Onlinehandels herrscht aktuell einige Verunsicherung hinsichtlich der Begriffe PSD2, 2FA und SCA. Grund genug, dieses Thema einmal aus Sicht eines Onlinehändlers näher zu beleuchten.
Die Umsetzungsfrist der „Payment Service Directive 2“-Richtlinie (kurz: PSD2) endet am 14.09.2019. Durch die Richtlinie sollen Zahlungsvorgänge EU-weit reguliert und insbesondere sicherer werden, vor allem durch den Einsatz einer starken Kundenauthentifizierung. Im Bereich des Onlinehandels herrscht aktuell einige Verunsicherung hinsichtlich der Begriffe PSD2, 2FA und SCA. Grund genug, dieses Thema einmal aus Sicht eines Onlinehändlers näher zu beleuchten.
Bundesnetzagentur: fordert Verbraucher zu Meldungen von Verstößen gegen Geoblocking-Verordnung auf
Zum 03.12.2018 ist in Europa die sogenannte Geoblocking-Verordnung in Kraft getreten, mit der der grenzüberschreitende Zugang zu Online-Angeboten innerhalb der EU entscheidend gestärkt werden soll. Die Bundesnetzagentur weist aktuell auf ein "Beschwerfeformular Geoblocking" hin, über welches Beschwerden zu Geoblocking-Praktiken bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden können. Online-Händlern ist dringend zu raten, spätestens jetzt die sich aus der Geoblocking-Verordnung ergebenden Vorgaben strikt einzuhalten.
Zum 03.12.2018 ist in Europa die sogenannte Geoblocking-Verordnung in Kraft getreten, mit der der grenzüberschreitende Zugang zu Online-Angeboten innerhalb der EU entscheidend gestärkt werden soll. Die Bundesnetzagentur weist aktuell auf ein "Beschwerfeformular Geoblocking" hin, über welches Beschwerden zu Geoblocking-Praktiken bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden können. Online-Händlern ist dringend zu raten, spätestens jetzt die sich aus der Geoblocking-Verordnung ergebenden Vorgaben strikt einzuhalten.
Update: Bundesrat nimmt Stellung zum Gesetzesentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
Das Bundeskabinett hat am 15.05.2019 den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs beschlossen. Der Gesetzesentwurf ist damit in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden. Der Bundesrat hat in seiner 979. Sitzung am 28.06.2019 beschlossen, zum Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes Stellung zu nehmen. Lesen Sie in unserem Beitrag, welchen Beschlusstenor der Bundesrat in Bezug auf den Gesetzesentwurf verabschiedet hat.
Das Bundeskabinett hat am 15.05.2019 den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs beschlossen. Der Gesetzesentwurf ist damit in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden. Der Bundesrat hat in seiner 979. Sitzung am 28.06.2019 beschlossen, zum Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes Stellung zu nehmen. Lesen Sie in unserem Beitrag, welchen Beschlusstenor der Bundesrat in Bezug auf den Gesetzesentwurf verabschiedet hat.
Eurobarometer-Umfrage: Mehr als die Hälfte der Deutschen sind sich neuer Regeln bewusst
Sieben Monate nach Inkrafttreten neuer Regeln gegen ungerechtfertigtes Geoblocking sind sich die Verbraucher ihrer neuen Regeln mehrheitlich bewusst. In Deutschland sind dies 53 Prozent, EU-weit 50 Prozent. Wenn es allerdings um die konkreten Rechte beim grenzüberschreitenden Online-Shopping geht, besteht noch Nachholbedarf: 31 Prozent der deutschen Verbraucher und 29 Prozent im EU-Durchschnitt wissen über ihre spezifischen Rechte Bescheid. Das geht aus einer heute (Donnerstag) veröffentlichten Eurobarometer-Umfrage hervor.
Sieben Monate nach Inkrafttreten neuer Regeln gegen ungerechtfertigtes Geoblocking sind sich die Verbraucher ihrer neuen Regeln mehrheitlich bewusst. In Deutschland sind dies 53 Prozent, EU-weit 50 Prozent. Wenn es allerdings um die konkreten Rechte beim grenzüberschreitenden Online-Shopping geht, besteht noch Nachholbedarf: 31 Prozent der deutschen Verbraucher und 29 Prozent im EU-Durchschnitt wissen über ihre spezifischen Rechte Bescheid. Das geht aus einer heute (Donnerstag) veröffentlichten Eurobarometer-Umfrage hervor.
Regulierung und Abmahnwesen in Deutschland: Über das Ziel hinausgeschossen?
Seit Jahren sehen sich Onlinehändler einem immer dichter werdenden Dschungel an gesetzlichen Vorschriften ausgesetzt. Schon kleinste Formfehler und die Nichtbeachtung fragwürdiger Informationspflichten ziehen in vielen Fällen kostenträchtige Abmahnungen nach sich. Die IT-Recht Kanzlei bekommt seit Jahren – quasi an vorderster Front – Abmahnaufkommen und –gründe mit. Es stellt sich die Frage, ob die Regulierung inzwischen nicht sogar eine Gefahr für Innovation und wirtschaftliches Fortkommen darstellt.
Seit Jahren sehen sich Onlinehändler einem immer dichter werdenden Dschungel an gesetzlichen Vorschriften ausgesetzt. Schon kleinste Formfehler und die Nichtbeachtung fragwürdiger Informationspflichten ziehen in vielen Fällen kostenträchtige Abmahnungen nach sich. Die IT-Recht Kanzlei bekommt seit Jahren – quasi an vorderster Front – Abmahnaufkommen und –gründe mit. Es stellt sich die Frage, ob die Regulierung inzwischen nicht sogar eine Gefahr für Innovation und wirtschaftliches Fortkommen darstellt.
Gesetzesentwurf zur Eindämmung des Abmahnmissbrauchs - endlich Entlastung für Online-Händler?
Das Bundeskabinett hat am 15.05.2019 den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen missbräuchliche Abmahnungen eingedämmt werden. Hierzu sieht der Gesetzesentwurf zahlreiche Änderungen u.a. des Wettbewerbsrechts vor. Diese gesetzlichen Neuerungen sollen vor allem die finanziellen Anreize für Abmahnungen reduzieren helfen. Lesen Sie mehr zu den geplanten Gesetzesänderungen in unserem heutigen Beitrag.
Das Bundeskabinett hat am 15.05.2019 den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen missbräuchliche Abmahnungen eingedämmt werden. Hierzu sieht der Gesetzesentwurf zahlreiche Änderungen u.a. des Wettbewerbsrechts vor. Diese gesetzlichen Neuerungen sollen vor allem die finanziellen Anreize für Abmahnungen reduzieren helfen. Lesen Sie mehr zu den geplanten Gesetzesänderungen in unserem heutigen Beitrag.
Neue EU-Vorgaben für Online(handels)plattformen in Sachen Fairness und Transparenz in Vorbereitung
Eine politische Einigung zwischen Europäischem Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission könnte ein Lichtblick für Plattformhändler sein. Die Plattformen sollen künftig gesetzlich insbesondere zu mehr Transparenz bei den Nutzungsbedingungen und bei der Sperrung von Händlern verpflichtet werden.
Eine politische Einigung zwischen Europäischem Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission könnte ein Lichtblick für Plattformhändler sein. Die Plattformen sollen künftig gesetzlich insbesondere zu mehr Transparenz bei den Nutzungsbedingungen und bei der Sperrung von Händlern verpflichtet werden.
Kommission und Verbraucherschützer fordern klare Informationen über Preise beim Online-Kauf
Viele Verbraucher erhalten beim Online-Kauf keine genauen Informationen über Preise und Preisnachlässe. Zu diesem Ergebnis kommt ein kürzlich veröffentlichtes EU-weites Screening von 560 kommerziellen Websites, die Waren wie Kleidung oder Schuhe, Dienstleistungen wie Eintrittskarten für Veranstaltungen und digitale Inhalte zum Beispiel Computer-Software anbieten. Etwa 60 Prozent dieser Websites wiesen Unregelmäßigkeiten gegenüber den EU-Verbrauchervorschriften auf, und zwar hauptsächlich bei der Art und Weise, wie Preise und Sonderangebote dargestellt werden. Die Überprüfung von Websites wird jedes Jahr von der Kommission mithilfe des Netzwerks für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz koordiniert.
Viele Verbraucher erhalten beim Online-Kauf keine genauen Informationen über Preise und Preisnachlässe. Zu diesem Ergebnis kommt ein kürzlich veröffentlichtes EU-weites Screening von 560 kommerziellen Websites, die Waren wie Kleidung oder Schuhe, Dienstleistungen wie Eintrittskarten für Veranstaltungen und digitale Inhalte zum Beispiel Computer-Software anbieten. Etwa 60 Prozent dieser Websites wiesen Unregelmäßigkeiten gegenüber den EU-Verbrauchervorschriften auf, und zwar hauptsächlich bei der Art und Weise, wie Preise und Sonderangebote dargestellt werden. Die Überprüfung von Websites wird jedes Jahr von der Kommission mithilfe des Netzwerks für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz koordiniert.
Geoblocking-Verordnung: Mindestbestellwerte nur für ausländische Käufer im Online-Shop unzulässig
Die zum 03.12.2018 in Kraft getretene EU-Geoblocking-Verordnung (VO Nr. 2018/302) bezweckt, Käufern aller Mitgliedsstaaten den EU-weiten Zugang zu Webseiten einzuräumen und Ihnen die nicht diskriminierende Möglichkeit zu bieten, über diese Seiten Verträge zu schließen. So darf ein Online-Händler für Vertragsschlüsse mit ausländischen Kunden, die auf seine nationale Shopseite müssen zugreifen können, keine anderen Vertragsbedingungen anwenden als für inländische Käufer. Diese verbotenen Vertragsbedingungen umfassen auch das Festlegen von Mindestbestellwerten nur gegenüber ausländischen Käufern.
Die zum 03.12.2018 in Kraft getretene EU-Geoblocking-Verordnung (VO Nr. 2018/302) bezweckt, Käufern aller Mitgliedsstaaten den EU-weiten Zugang zu Webseiten einzuräumen und Ihnen die nicht diskriminierende Möglichkeit zu bieten, über diese Seiten Verträge zu schließen. So darf ein Online-Händler für Vertragsschlüsse mit ausländischen Kunden, die auf seine nationale Shopseite müssen zugreifen können, keine anderen Vertragsbedingungen anwenden als für inländische Käufer. Diese verbotenen Vertragsbedingungen umfassen auch das Festlegen von Mindestbestellwerten nur gegenüber ausländischen Käufern.
Geoblocking-Verordnung: EU-weite Rechnungsadresse muss möglich sein
Zum 03.12.2018 ist in Europa die sogenannte Geoblocking-Verordnung in Kraft getreten, mit der der grenzüberschreitende Zugang zu Online-Angeboten innerhalb der EU entscheidend gestärkt werden soll. Online-Händler müssen Verbrauchern aus anderen Mitgliedsstaaten nunmehr grundsätzlich die Möglichkeit bieten, auf sämtliche länderspezifische Domains ihrer Wahl schrankenlos zugreifen und über diese Verträge schließen zu können.
Dies hat letztlich auch maßgebliche Auswirkungen auf die erforderliche Ausgestaltung des Bestellprozesses vor dem Hintergrund der Eingabe von Rechnungsdaten.
Zum 03.12.2018 ist in Europa die sogenannte Geoblocking-Verordnung in Kraft getreten, mit der der grenzüberschreitende Zugang zu Online-Angeboten innerhalb der EU entscheidend gestärkt werden soll. Online-Händler müssen Verbrauchern aus anderen Mitgliedsstaaten nunmehr grundsätzlich die Möglichkeit bieten, auf sämtliche länderspezifische Domains ihrer Wahl schrankenlos zugreifen und über diese Verträge schließen zu können. Dies hat letztlich auch maßgebliche Auswirkungen auf die erforderliche Ausgestaltung des Bestellprozesses vor dem Hintergrund der Eingabe von Rechnungsdaten.
Einigung auf neue Regeln für grenzüberschreitenden elektronischen Handel innerhalb der EU
In dieser Woche haben sich Europäisches Parlament und Rat auf neue Regeln für den Online-Verkauf von Waren und die Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen geeinigt. Nach Wirksamwerden der DSGVO sowie der Verordnung zur Beendigung des ungerechtfertigten Geoblockings im vergangenen Jahr könnte dies die nächste größere Gesetzesänderung für den grenzüberschreitenden elektronischen Handel innerhalb der EU zur Folge haben. Hiervon wäre insbesondere der Online-Handel unmittelbar betroffen.
In dieser Woche haben sich Europäisches Parlament und Rat auf neue Regeln für den Online-Verkauf von Waren und die Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen geeinigt. Nach Wirksamwerden der DSGVO sowie der Verordnung zur Beendigung des ungerechtfertigten Geoblockings im vergangenen Jahr könnte dies die nächste größere Gesetzesänderung für den grenzüberschreitenden elektronischen Handel innerhalb der EU zur Folge haben. Hiervon wäre insbesondere der Online-Handel unmittelbar betroffen.
75 Länder leiten WTO-Verhandlungen über den elektronischen Handel ein
Auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos haben letzten Freitag 75 Länder - die Europäische Union und 47 weitere Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) - beschlossen, Verhandlungen über die Einführung globaler Regeln für den elektronischen Handel aufzunehmen.
Auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos haben letzten Freitag 75 Länder - die Europäische Union und 47 weitere Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) - beschlossen, Verhandlungen über die Einführung globaler Regeln für den elektronischen Handel aufzunehmen.
Achtung: Beim Verstoß gegen die Geoblocking-Verordnung droht ein Bußgeld bis zu 300.000 €
Online-Händler sollten ihre Informationen betreffend Versand und Zahlung prüfen und diese ggfls. an die neue EU-Geoblocking-Verordnung anpassen. Die „Geoblocking-Verordnung“ (Verordnung (EU) 2018/302 vom 28.02.2018) gilt seit dem 03.12.2018 in der gesamten Europäischen Union + EWR-Staaten. Ziel dieser Verordnung ist es, ungerechtfertigtem Geoblocking einen Riegel vorzuschieben. Nunmehr droht bei Verstößen gegen die Geoblocking-Verordnung auch ein empfindliches Bußgeld.
Online-Händler sollten ihre Informationen betreffend Versand und Zahlung prüfen und diese ggfls. an die neue EU-Geoblocking-Verordnung anpassen. Die „Geoblocking-Verordnung“ (Verordnung (EU) 2018/302 vom 28.02.2018) gilt seit dem 03.12.2018 in der gesamten Europäischen Union + EWR-Staaten. Ziel dieser Verordnung ist es, ungerechtfertigtem Geoblocking einen Riegel vorzuschieben. Nunmehr droht bei Verstößen gegen die Geoblocking-Verordnung auch ein empfindliches Bußgeld.
Relevante Änderungen für Onlineverkäufer: FAQ zur Geoblocking-Verordnung
Heute ist die Geoblocking-Verordnung in Kraft getreten. Diese betrifft grundsätzlich auch den klassischen Onlinehändler. In der nachfolgenden FAQ soll auf die wichtigsten, für den Warenverkauf im Onlinehandel relevanten Fragestellungen eingegangen werden.
Heute ist die Geoblocking-Verordnung in Kraft getreten. Diese betrifft grundsätzlich auch den klassischen Onlinehändler. In der nachfolgenden FAQ soll auf die wichtigsten, für den Warenverkauf im Onlinehandel relevanten Fragestellungen eingegangen werden.
Neues Muster: Informationsseite für Versand und Zahlung unter Berücksichtigung der Geoblocking-Verordnung
Die Geoblocking-Verordnung verbietet die Anwendung unterschiedlicher Verkaufsbedingungen (vor allem Preise, Zahlungs- und Lieferbedingungen) für Kunden aus Gründen der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden (= Diskriminierungsverbot). Aufgrund dieser neuen gesetzlichen Vorgaben haben Online-Händler ihre Zahlungs- und Versandinformationen an die Geoblocking-Verordnung anzupassen. Die IT-Recht Kanzlei hat ein Muster für eine Informationsseite für die Versand- und Zahlungsinformationen für ihre Mandanten erstellt, damit die neue Anforderungen schnell und unkompliziert umgesetzt werden können!
Die Geoblocking-Verordnung verbietet die Anwendung unterschiedlicher Verkaufsbedingungen (vor allem Preise, Zahlungs- und Lieferbedingungen) für Kunden aus Gründen der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden (= Diskriminierungsverbot). Aufgrund dieser neuen gesetzlichen Vorgaben haben Online-Händler ihre Zahlungs- und Versandinformationen an die Geoblocking-Verordnung anzupassen. Die IT-Recht Kanzlei hat ein Muster für eine Informationsseite für die Versand- und Zahlungsinformationen für ihre Mandanten erstellt, damit die neue Anforderungen schnell und unkompliziert umgesetzt werden können!
Geoblocking-Verordnung: Muss die Zahlungsart „Kauf auf Rechnung“ künftig EU-weit angeboten werden? (Update)
Aktuell erreichen uns einige Fragen wegen der Zahlungsart "Kauf auf Rechnung" im Zusammenhang mit der neuen Geoblocking-Verordnung. Wir gehen dieser Frage daher auf den Grund.
Aktuell erreichen uns einige Fragen wegen der Zahlungsart "Kauf auf Rechnung" im Zusammenhang mit der neuen Geoblocking-Verordnung. Wir gehen dieser Frage daher auf den Grund.
FAQ: Was müssen Online-Händler beim künftigen Verbot des ungerechtfertigten Geoblocking beachten? (Update)
Trotz seiner virtuellen Grenzenlosigkeit funktioniert der E-Commerce in der EU längst nicht so schrankenlos, wie es die europäischen Verträge und diverse Richtlinien vorsehen. Als Ursache dafür wird unter anderem das sogenannte Geoblocking genannt. Dem wird mit Wirkung zum 03.12.2018 eine neue Verordnung (VO EU Nr. 2018/302) entgegentreten. Auch wenn diese neue Geoblocking-Verordnung aus nur wenigen Artikeln besteht, wird sie den geltenden Status Quo in europäischen Online-Shops großflächig reformieren und Händler zur (vor allem technischen) Umsetzung diverser Antidiskriminierungsmaßnahmen zwingen. Welche Neuregelungen, Pflichten und praktischen Auswirkungen der neue Rechtsakt mit sich bringt, erfahren Sie in den aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.
Trotz seiner virtuellen Grenzenlosigkeit funktioniert der E-Commerce in der EU längst nicht so schrankenlos, wie es die europäischen Verträge und diverse Richtlinien vorsehen. Als Ursache dafür wird unter anderem das sogenannte Geoblocking genannt. Dem wird mit Wirkung zum 03.12.2018 eine neue Verordnung (VO EU Nr. 2018/302) entgegentreten. Auch wenn diese neue Geoblocking-Verordnung aus nur wenigen Artikeln besteht, wird sie den geltenden Status Quo in europäischen Online-Shops großflächig reformieren und Händler zur (vor allem technischen) Umsetzung diverser Antidiskriminierungsmaßnahmen zwingen. Welche Neuregelungen, Pflichten und praktischen Auswirkungen der neue Rechtsakt mit sich bringt, erfahren Sie in den aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.
Frage des Tages zum Thema Geoblocking: Dürfen ab dem 03.12.18 EU-weit nur noch einheitliche Versandkosten verlangt werden?
Wir werden derzeit häufig gefragt, ob die neue Geoblocking-Verordnung (ab dem 03.12.2018 zu beachten) dann dazu führt, dass für einen Versand in das EU-Ausland keine höheren Versandkosten mehr verlangt werden dürfen bzw. ob nach der Verordnung die Versandkosten dann in das EU-Ausland einheitlich hoch sein müssen.
Wir werden derzeit häufig gefragt, ob die neue Geoblocking-Verordnung (ab dem 03.12.2018 zu beachten) dann dazu führt, dass für einen Versand in das EU-Ausland keine höheren Versandkosten mehr verlangt werden dürfen bzw. ob nach der Verordnung die Versandkosten dann in das EU-Ausland einheitlich hoch sein müssen.
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