Markenrechtsstreitigkeiten

Black Friday: Eine Marke am Abgrund

Die Marke Black Friday hat in den letzten Jahren immer wieder für Schlagzeilen gesorgt - und war lange ein Schreckgespenst für die werbenden Händler. Nun hat das LG Berlin wohl die Marke mangels Benutzung für verfallen erklärt.

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Zur Haftung bei Markenbenutzung auf Webseiten Dritter

Wem untersagt wurde die Marke eines Dritten zu nutzen, weiß was zu tun ist: Die betroffene Marke ist umfassend von der eigenen Website zu entfernen. Aber was ist mit der Markennutzung auf Webseiten Dritter - wie etwa Branchenverzeichnissen?

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BGH: Google-Ads von Amazon markenrechtlich nicht zu beanstanden

Werbung mit Google Ads ist wegen der hohen Reichweite attraktiv. Das dachte sich auch Amazon und schaltete Anzeigen für Produkte der Marke Vorwerk. Allerdings ohne dabei auf original Neuware des Markenherstellers zu verlinken, sondern auf Gebrauchtware und Zubehör.

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Black Friday: Nicht nur eine Markenfalle

Der Black Friday: Geliebt und gefürchtet. Geliebt, weil es DAS Sale-Event schlechthin ist und den Händlern gute Umsätze verschafft. Gefürchtet, weil es in den letzten Jahren aus markenrechtlicher Sicht immer wieder Probleme gab.

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Unternehmenskennzeichen: Zum Verwechseln ähnlich?

Bei Markenkollisionen und dem Ähnlichkeitsschutz geht es um die Verwechslungsgefahr – so viel ist bekannt. Aber auch im Unternehmenskennzeichenrecht spielt die Verwechslungsgefahr im Falle einer Kollision die entscheidende Rolle.

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„Webinar“: Markenrechtliche Falle oder ungefährliche Gattungsbezeichnung?

Die IT-Recht Kanzlei klärt auf, ob die Bezeichnung einer Video-Veranstaltung als „Webinar“ rechtlich unbedenklich ist oder ob mögliche teure Abmahnungen berechtigt wären und drohen.

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BGH: Rechtsmissbrauch im Markenrecht bei Vertragsstrafen

Vertragsstrafen aus Unterlassungserklärungen können lukrativ sein – aber nicht bei Rechtsmissbrauch. Denn der BGH entschied, dass ein Markeninhaber Vertragsstrafen nicht missbräuchlich geltend machen darf.

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EuGH: Entscheidung zur Haftung bei Markenverstößen durch Dritte erwartet

Der zuständige Generalanwalt am EuGH fordert eine markenrechtliche Haftung durch Amazon bei FBA-Versand. Bisher konnten sich Plattformbetreiber auf eine fehlende Kenntnis bei Markenverstößen berufen – damit wäre Schluss, sofern der EuGH entsprechend entscheidet.

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Das täuscht: Markengesetz schützt nicht nur Marken!

Anhand eines aktuellen Falles des BPatG (Beschl. v. 19.07.2019, Az. 28 W (pat) 25/18) zeigen wir Ihnen, dass auch Inhaber von Unternehmenskennzeichen gegen Markeninhaber vorgehen können.

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Marke Thermomix: Aufschrift auf Kochbüchern als Bestimmungsangabe zulässig

Ein Verlag darf auf Kochbuch-Covern den Markennamen „Thermomix“ und eine stilisierte Abbildung verwenden. Erlaubt ist dies aber nur, soweit es nötig ist, um den Zweck des Buches für Verbraucher klarzustellen.

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Was Online-Händler bei Google Ad-Anzeigen jetzt beachten müssen

ORTLIEB vs. Amazon: Dieser Kampf ging über einige Runden. In der neuesten „ORTLIEB“-Entscheidung des BGH beschäftigte sich dieser rund um die Thematik, wann eine Markenverletzung durch Google Ad-Anzeigen gegeben ist.

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BGH: Wenn die Google-Anzeige auch auf Angebote von Drittmarken verlinkt

Der BGH entschied: Ein Markeninhaber kann sich gegen Google-Anzeigen wehren, wenn deren Gestaltung irreführend ist und Kunden dadurch auch zu Fremdprodukten gelenkt werden.

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Die glorreichen 7: Wichtige Fragen zum Thema Markenverletzung

Marken stellen ein wichtiges Instrument dar, die eigene Wirtschaftsposition zu etablieren, erhalten oder zu erweitern. Doch was kann genau markenrechtlich geschützt werden? Und, wie verhalte ich mich bei einer markenrechtlichen Abmahnung?

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EuG: zum Verfall des Markenschutzes bei Gattungsbegriffen bei Marke SPINNING

Die Inhaberin der Marke "Spinning" musste sich gegen einen Löschungsantrag (wegen Verfall) beim EUIPO verteidigen. Grund für einen Verfall der Marke sei die Tatsache, dass es sich bei „Spinning“ mittlerweile um eine gebräuchliche Bezeichnung handele.

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Oh je: Heute Marke, morgen Gattungsbezeichnung - mehr Fluch als Segen

Wenn Marken zu Gattungsbegriffen werden, ist das dem Markeninhaber oft ein Dorn im Auge. Die Marke muss schließlich geeignet sein, die unter ihr angebotenen Waren/Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen abgrenzen zu können.

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Vorsicht bei Artikelüberschriften: Wann ein Markenzeichen zur Abmahnung führt

Die feine Linie zwischen Bestellzeichen und Zweitmarke sorgt im Bekleidungsbereich für ständigen Streit. Verwendet ein Händler geschützte Markenzeichen in Artikelüberschriften für Fremdware, folgen oft Markenabmahnungen. Das OLG Frankfurt a. M. liefert hierzu eine neue gerichtliche Einschätzung.

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Monumental: Marke vs. Domain bei beschreibenden Zeichen

Mal wieder ein Streit zwischen Marke und Domain. Das OLG Frankfurt am Main (Urteil v. 21.09.2017 - Az.: 6 U 250/16) zeigte eindrucksvoll, wie schmal der Grat zwischen einer rein beschreibenden Marke und einem unterscheidungskräftigen Phantasiewort ist. Das OLG gab der Inhaberin der Marke „Monumente Reisen“ Recht, was zu einem Unterlassungsanspruch gegen die Betreiberin der Domains „monumente-reisen.de“ und „monumentereisen.de“ führte.

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Kein schwerer Stand: Die Nennung einer Marke in einem Lageplan ist keine Verletzung

Hier mal wieder ein Beispiel für den Lehrsatz: Nicht jede Markennennung ist eine (unberechtigte) Markennutzung. Die Eintragung einer Marke schützt nicht vor jeder Nutzung derselben durch andere. Wenn sie nur als Orientierungshilfe ohne werbenden Bezug zu besonderen Waren oder Dienstleistungen genutzt wird, löst das noch keinen Unterlassungsanspruch aus. In diesem Sinne entschied auch das Landgericht Köln in einem Fall, in dem es um die Nennung einer Marke auf einem Lageplan ging (Landgericht Köln, Urteil vom 07.03.2017, Az.: 33 O 116/16)

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chefkoch.de: Je bekannter eine Marke - desto größer der Schutzumfang

Mit einer aktuellen Entscheidung zeigte das LG München I (Urteil vom 13.12.2016, Az.: 33 O 7174/16), wie sehr eine Marke aufgrund ihrer Bekanntheit Schutz genießt und dass trotz geringer Zeichenähnlichkeit eine unmittelbare Verwechslungsgefahr angenommen werden kann. In dem zu entscheidenden Fall sahen die Richter aufgrund einer intensiven Nutzung des Koch-und Rezept-Potals „Chefkoch“ die Wort-/Bildmarke Chefkoch als unterscheidungskräftig genug an, um die Löschung einer anderen „Chefkoch“-Wort-/Bildmarke zu erwirken.

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Drum prüfe: Angebotsüberwachungspflicht bei Produktbeschreibungen auf Amazon zur Vermeidung von Markenverletzungen

Markenverletzungen auf Amazon - das ist ein weites Feld. Nun hat sich mal wieder der BGH der Thematik angenommen. Diesmal geht es um die Überwachungspflicht von Amazon-Angeboten hinsichtlich der Produktbeschreibung - denn sofern diese einen Markennamen enthält oder eben gerade keinen Markennamen enthält und hier nachträglich Änderungen vorgenommen werden, kann es schnell zu markenrechtsverletzendem Verhalten des anhängenden Mitbewerbers kommen. Zu den Überwachungspflichten solcher Amazon-Angebote hat sich der BGH (BGH, Urteil vom 03.03.2016, Az.: I ZR 140/14) nun geäußert und für Aufklärung gesorgt.

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