ALLET JUTE: Dekorative Beschriftung oder Markenverletzung?
Das OLG Hamburg hatte sich mit der Bezeichnung „ALLET JUTE“ auf einem Stoffbeutel zu befassen – bei der Zeichenfolge handelte es sich um eine eingetragene Marke u.a. für Taschen. Liegt hier eine markenmäßige Benutzung vor?
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