LG Darmstadt: DSGVO-Schadenersatz bei bloß abstrakter Schadenseignung
Werden personenbezogene Daten veruntreut, können Betroffene Schadensersatz verlangen. Dass dem Betroffenen dabei die bloße Gefahr eines Schadens genügt, entschied das LG Darmstadt für eine Weiterleitung von Bewerbungsdaten an einen unbefugten Dritten.
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