Rechtliche Tipps zur Überlassung eines Content-Management-Systems
Ein WEB-Content-Management-System (kurz CMS), ist übersetzt ein Inhaltsverwaltungssystem. Ein CMS ist also ein Softwareprogramm, mit dem Inhalte verwaltet werden können. Es ermöglich die gemeinschaftliche Erstellung, Bearbeitung und Organisation von Text- und Multimediadokumenten (Content). Mit einem CMS können daher auch größerer Websites verwaltet und ständig aktualisiert werden.
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