BGH: Keine erweiterte Hinweispflicht bei bloßer Schlichtungsbereitschaft
Es ist DER Dauerbrenner im Online-Handel: die Hinweispflicht auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung. Der BGH hat nun entschieden, dass die „grundsätzliche Bereitschaft“ zur Teilnahme am Streitschlichtungsverfahren die erweiterte allgemeine Hinweispflicht nicht auslöst.
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