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Abmahnradar – Abmahnung, Schutz

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Datenlage zum Abmahnmissbrauch

Vor dem Hintergrund des Regierungsentwurfs des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, mit dem der Abmahnmissbrauch eingedämmt werden soll, fragt die FDP-Fraktion nach der der Bundesregierung vorliegenden Datenlage.

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OLG Hamm: Die Androhung einer Gegenabmahnung führt zum Rechtssmisbrauch bei einer später tatsächlich ausgesprochenen Gegenabmahnung

Wieder einmal hatte sich ein Oberlandesgericht mit dem Vorwurf des Rechtsmissbrauchs zu beschäftigen gehabt. Das OLG Hamm hatte zu entscheiden, ob eine Gegenabmahnung rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn diese Gegenabmahnung vorab erst einmal angekündigt wird, um den Abmahner zur Rücknahme seiner ausgesprochenen Abmahnung zu bewegen. Das Gericht ging im entschiedenen Fall (Urteil vom 20.01.2011, Az.: I-4 U 175/10) von einem rechtsmissbräuchlichen Handeln aus.

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Wie Du mir so ich Dir: Gegenabmahnung nicht rechtsmissbräuchlich

Mahnt der Abgemahnte seinerseits den Abmahner ab, so ist die zweite Abmahnung nicht automatisch rechtsmissbräuchlich. Auch dann nicht, wenn der zuerst Abgemahnte den Abmahner ohne dessen Vorgehen gar nicht abgemahnt hätte (Urteil des LG Frankfurt/Main vom 09.02.2011, Az. 3-8 O 120/10).

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OLG Hamm: Zur Rechtsmissbräuchlichkeit einer wettbewerbsrechtlichen Anspruchsverfolgung

Das OLG Hamm hat kürzlich gleich in zwei kurz aufeinander folgenden wettbewerbsrechtlichen Verfahren auf Rechtsmissbrauch entschieden und die Geltendmachung der Ansprüche deshalb jeweils als unzulässig zurückgewiesen. Dabei machte das Gericht nähere Ausführungen zu den Voraussetzungen eines rechtsmissbräuchlichen Vorgehens im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG.

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„Abmahnsport“ – Abmahnen zum reinen Geldverdienen? 12 Abmahnungen rechtsmissbräuchlich!

Ein Klassiker, von dem viele Online-Händler ein Lied singen können: Abgemahnt wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung. Doch hier erteilte das Gericht dem Abmahnenden eine Absage und wies die Klage als schon unzulässig ab: neben dem geringen Umsatz im Verhältnis zur Abmahntätigkeit und der verwandtschaftlichen Beziehung zum Anwalt, sind v.a. die Spezialisierung auf eine einzige Art Wettbewerbsverstoß und die willkürliche Nicht-Weiterverfolgung nach Zahlung der Abmahnkosten für das Gericht ausschlaggebend.

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Massenabmahnungen sind nicht zwangsweise unzulässig

In letzter Zeit wenden sich immer öfter Betroffene, die Opfer einer „Massenabmahnung“ geworden sind, an die IT Recht Kanzlei. Aus diesem Anlass möchten wir die Leser unserer News über die rechtlichen Hintergründe und die aktuelle Rechtsprechung zu diesem Thema informieren.

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