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Elektronik / Haushaltsgrossgeräte

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Halogenlampen: Das müssen Händler zum Verkaufsverbot wissen

Ab dem 01.09.2018 dürfen die meisten herkömmlichen Halogenlampen in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Mit der neuen Stufe der Ökodesign-Verordnung erfüllen sie die vorgegebenen Effizienzanforderungen nicht mehr – ähnlich wie zuvor schon die klassische Glühlampe.

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Vertriebsverbot für Leuchten ohne A+-Lampen

Seit dem 1. September 2016 dürfen Leuchten mit austauschbaren Lampen nur noch neu in Verkehr gebracht werden, wenn dafür passende Lichtquellen der Energieeffizienzklasse A+ oder höher verfügbar sind.

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