Elektronik / Haushaltsgrossgeräte
Energieverbrauchskennzeichnung: Print-Labels von Lichtquellen austauschen
Die EU-Verordnung 2019/2015 hat die Energiekennzeichnung von Lichtquellen reformiert – mit neuen Labels und Effizienzklassen. Online gilt die Regelung seit dem 01.09.2021, für Verpackungen lief die Übergangsfrist am 01.03.2023 aus.
3 minReform: Welche „Leuchten“ sind künftig kennzeichnungspflichtig?
Mit der VO 2019/2015, die zum 01.09.2021 für Lichtquellen allgemein in Kraft tritt, lebt für einige Leuchten die Kennzeichnungspflicht wieder auf. Welche Leuchten sind künftig wieder eigenständig zu kennzeichnen?
5 min 2Leitfaden: Lichtquellen im Internet richtig kennzeichnen
Für „Lichtquellen“ (z. B. Lampen, Produkte mit fest verbauten Leuchtmitteln, LED-Strips) gelten im Online-Handel besondere Kennzeichnungspflichten zum Energieverbrauch.
13 min 13Wegfall: der verpflichtenden Energieverbrauchskennzeichnung für Leuchten
Eine neue EU-Verordnung für Lichtquellen hebt die bisher geltenden Kennzeichnungsvorgaben für Leuchten auf und stellt Online-Händler vor die Frage, ob und inwieweit Leuchten zu diesem Stichtag weiter im Internet mit Energieinformationen zu kennzeichnen sind.
8 min 3Halogenlampen: Das müssen Händler zum Verkaufsverbot wissen
Ab dem 01.09.2018 dürfen die meisten herkömmlichen Halogenlampen in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Mit der neuen Stufe der Ökodesign-Verordnung erfüllen sie die vorgegebenen Effizienzanforderungen nicht mehr – ähnlich wie zuvor schon die klassische Glühlampe.
3 minAbmahnfalle: Irreführende Werbung mit Halogenlampen als ‚Eco‘ oder ‚Sparlampe‘
Händler werden derzeit abgemahnt, wenn sie Halogenlampen als „Eco“, „Sparlampe“ oder „Energiesparlampe“ bewerben. Da Halogenlampen deutlich mehr Strom verbrauchen als LED- oder Energiesparlampen, ist diese Werbung irreführend.
2 minBGH bestätigt Verbot für Energiesparlampen mit zu viel Quecksilber
Der BGH hat kürzlich über ein Verbot des Vertriebs von Energiesparlampen mit zu hohem Quecksilbergehalt entschieden.
2 minVertriebsverbot für Leuchten ohne A+-Lampen
Seit dem 1. September 2016 dürfen Leuchten mit austauschbaren Lampen nur noch neu in Verkehr gebracht werden, wenn dafür passende Lichtquellen der Energieeffizienzklasse A+ oder höher verfügbar sind.
3 minZu viel Quecksilber: Warum Beleuchtungskörper für Händler zum Abmahnrisiko werden
Derzeit kursieren wieder vermehrt Abmahnungen, die einen zu hohen Quecksilbergehalt bei Beleuchtungskörpern beanstanden. Händler, die Beleuchtungskörper im Sortiment haben, sollten wachsam sein.
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