IT-Verträge & Lizenzen
Der Inhalt eines Webdesign-Vertrags
Ein Startup braucht eine Webpräsenz, die Einstellung eines hauseigenen Webdesigners/Programmierers ist (noch) zu teuer. Daher geht der Blick in Richtung eines professionellen externen Webdesigners. Meist erstreckt sich die Gestaltung und technische Umsetzung einer Website über einen längeren Zeitraum, in dem viel passieren kann. Am besten fährt also, wer bereits im Vorfeld vertraglich vereinbart, was eigentlich genau geschehen soll und wie mit Hindernissen umzugehen ist. Die IT-Recht Kanzlei stellt die Punkte vor, die in keinem Webdesign-Vertrag fehlen sollten.
10 min 1Zahlungsverzug bei Webhosting: Sperre der Internetpräsenz und sofortige Kündigung?
Nicht jede harte AGB-Klausel bei Zahlungsverzug ist zulässig: Das OLG Koblenz erklärte pauschale Sperr- und Kündigungsregelungen eines Webhosting-Anbieters für unwirksam.
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