IT-Verträge & Lizenzen
Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Neue Voraussetzungen
Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen wird künftig in einem eigenenGesetz geregelt. Das Gesetzgebungsverfahren ist insoweit zwar noch nicht abgeschlossen. Aber Unternehmen sollten sich schon vor Inkrafttreten auf die Neuerungen einstellen.
4 minSoftware-Urheberrecht: BGH erleichtert Quellcode-Einsicht
Der BGH konkretisiert den urheberrechtlichen Besichtigungsanspruch bei Software: Für einen Anspruch auf Einsichtnahme in Quellcode kann bereits die schlüssige Darlegung der Übernahme einzelner Programmteile genügen.
7 minDer Zankapfel: Nutzungsrechte an Individualsoftware - Tipps zur Vereinbarung von Nutzungsrechten mit einem Freelancer
Wer Software entwickeln lässt, sollte nicht nur über Preis und Funktionen sprechen. Ohne klare Regelung zu Nutzungsrechten drohen später Streit über Quellcode, Änderungen, Vermarktung und die weitere Verwendung der Software.
7 min 3Vorsicht beim „Letter of Intent“: Ein verbindlicher Vertrag ist schnell ungewollt geschlossen
Vor allem im Vorfeld von Unternehmenskäufen, aber auch bei größeren IT-Projekten und anderen geplanten Kooperationen schließen die potentiellen Vertragspartner oft sogenannte „Letter of Intent“. Noch während der laufenden Verhandlungen soll die Ernsthaftigkeit der Gespräche und der Wille zum Abschluss des Vertrages dokumentiert werden. Was im LoI geregelt werden kann und worauf zu achten ist, klärt der folgende Beitrag.
6 min 10Der Geheimhaltungsvertrag (NDA), in der Anwendung ohne Geheimnis
Im IT-Bereich stellt das Firmen-Know-How, die Datensammlungen und der Quellcode der selbst entwickelten Software oft das eigentliche Betriebskapital dar. Dieses gilt es folgerichtig mit allen Mitteln zu schützen. Dennoch ist es oft nicht vermeidbar, vertrauliche Informationen mit Wettbewerbern bereits bei Vertragsanbahnung auszutauschen. Ein solcher Austausch erfordert zwingend eine Geheimhaltungsvereinbarung, die aber oft hinsichtlich Ausprägung und Umfang Unsicherheiten bei den Vertragspartnern auslöst.
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