Vertragsrecht
Exit-Optionen für B2B-Marketing- und Dienstleistungsverträge
B2B-Beratungsverträge sind schnell abgeschlossen - ein "JA" mit dem Vertriebler kann hierfür bereits genügen. Stellt sich der Vertrag später als nutzlos heraus, steht die Frage im Raum: Wie wird man den Vertrag schnell wieder los?
7 minWebdesign-Leistungen: Viele Rechtsrisiken und Haftungsfragen
Webdesigner tragen rechtliche Risiken – sowohl bei der Erbringung ihrer Leistungen als auch möglicherweise für den Betrieb der von ihnen gestalteten Websites. In diesem Beitrag zeigen wir die wichtigsten Haftungsrisiken auf und geben praktische Tipps, wie Webdesigner ihre Haftung begrenzen können.
12 minMuster einer Geheimhaltungsvereinbarung
Im E-Commerce haben neue Geschäftsideen und Vertriebskonzepte einen hohen finanziellen Wert. Hier kann der Einsatz einer Geheimhaltungsvereinbarung (engl.: NDA = Non-Disclosure Agreement) vor absatzschädigenden Nachahmern schützen.
1 minSchutz von Geschäftsgeheimnissen: Neue Voraussetzungen
Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen wird künftig in einem eigenenGesetz geregelt. Das Gesetzgebungsverfahren ist insoweit zwar noch nicht abgeschlossen. Aber Unternehmen sollten sich schon vor Inkrafttreten auf die Neuerungen einstellen.
4 minDer Inhalt eines Webdesign-Vertrags
Ein Startup braucht eine Webpräsenz, die Einstellung eines hauseigenen Webdesigners/Programmierers ist (noch) zu teuer. Daher geht der Blick in Richtung eines professionellen externen Webdesigners. Meist erstreckt sich die Gestaltung und technische Umsetzung einer Website über einen längeren Zeitraum, in dem viel passieren kann. Am besten fährt also, wer bereits im Vorfeld vertraglich vereinbart, was eigentlich genau geschehen soll und wie mit Hindernissen umzugehen ist. Die IT-Recht Kanzlei stellt die Punkte vor, die in keinem Webdesign-Vertrag fehlen sollten.
10 min 1Software-Urheberrecht: BGH erleichtert Quellcode-Einsicht
Der BGH konkretisiert den urheberrechtlichen Besichtigungsanspruch bei Software: Für einen Anspruch auf Einsichtnahme in Quellcode kann bereits die schlüssige Darlegung der Übernahme einzelner Programmteile genügen.
7 minZahlungsverzug bei Webhosting: Sperre der Internetpräsenz und sofortige Kündigung?
Nicht jede harte AGB-Klausel bei Zahlungsverzug ist zulässig: Das OLG Koblenz erklärte pauschale Sperr- und Kündigungsregelungen eines Webhosting-Anbieters für unwirksam.
3 min 8Nach welchen Kriterien sind IT-Versicherungsbedingungen zu beurteilen?
Die IT-Recht Kanzlei berät immer wieder IT Systemhäuser und IT-Berater, die ihre nicht unbeachtliche Haftung beschränken wollen, gleichzeitig aber keine Versicherung haben, auf die sie die Haftung begrenzen können.
8 minDer Zankapfel: Nutzungsrechte an Individualsoftware - Tipps zur Vereinbarung von Nutzungsrechten mit einem Freelancer
Wer Software entwickeln lässt, sollte nicht nur über Preis und Funktionen sprechen. Ohne klare Regelung zu Nutzungsrechten drohen später Streit über Quellcode, Änderungen, Vermarktung und die weitere Verwendung der Software.
7 min 3BGH: Der Internet-Systemvertrag ist in der Regel ein Werkvertrag
Der BGH hat am 4. Februar 2010 entschieden, dass der Internet-System-Vertrag in der Regel als Werkvertrag zu qualifizieren ist.
8 min 2Das Servicelevelagreement (SLA)
Der Begriff Service-Level-Agreement (SLA) oder deutsch Dienstgütevereinbarung (DGV) bezeichnet einen Vertrag zwischen einem IT-Dienstanbieter (Provider), in dem wiederkehrende IT-Dienstleistungen hinsichtlich Leistungsumfang, Reaktionszeit und Schnelligkeit der Bearbeitung detailliert geregelt werden. Wichtiger Bestandteil ist hierbei die Dienstgüte ( [Servicelevel|http://de.wikipedia.org/wiki/Servicelevel] ), die die vereinbarte Leistungsqualität beschreibt.
10 minSoftware aus der Cloud: SaaS, Cloud-Verträge und die neue Abhängigkeit von digitalen Dienstleistern
Software wird heute meist nicht mehr installiert, sondern als laufender Cloud-Dienst genutzt. SaaS-Verträge wirken dadurch oft einfach und flexibel – rechtlich sind sie aber anspruchsvoll: Es geht nicht nur um Nutzungsrechte, sondern auch um Verfügbarkeit, Datenschutz, IT-Sicherheit, Datenexport und die Frage, wie der Kunde am Ende wieder aus dem System herauskommt.
19 minDer IT-Dienstvertrag, §§ 611 ff. BGB, als “Freund“ des Auftragnehmers
Der Dienstvertrag ist gerade bei IT-Anbietern, die sehr komplexe und womöglich auch störungsanfällige IT-Leistungen anbieten, ein sehr beliebter Vertrag. Der Grund ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 611 BGB. Danach wird derjenige, welcher Dienste zusagt, lediglich zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
22 min 1Der Geheimhaltungsvertrag (NDA), in der Anwendung ohne Geheimnis
Im IT-Bereich stellt das Firmen-Know-How, die Datensammlungen und der Quellcode der selbst entwickelten Software oft das eigentliche Betriebskapital dar. Dieses gilt es folgerichtig mit allen Mitteln zu schützen. Dennoch ist es oft nicht vermeidbar, vertrauliche Informationen mit Wettbewerbern bereits bei Vertragsanbahnung auszutauschen. Ein solcher Austausch erfordert zwingend eine Geheimhaltungsvereinbarung, die aber oft hinsichtlich Ausprägung und Umfang Unsicherheiten bei den Vertragspartnern auslöst.
12 min 1Was ist eigentlich ein Quellcode – und was ist ein Maschinencode?
Software funktioniert für Nutzer meist im Verborgenen. Entscheidend ist aber, in welcher Form sie vorliegt: als für Menschen lesbarer Quellcode oder als für Maschinen ausführbarer Maschinencode. Wer diesen Unterschied versteht, erkennt schneller, warum Software zwar nutzbar, aber ohne Quellcode oft kaum prüfbar, wartbar oder veränderbar ist.
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