Leserkommentare zum Artikel

FAQ zur datenschutzkonformen Einwilligung und zum Cookie-Consent

Mit Urteil vom 01.10.2019 (Az. C-673/17) hat der EuGH entschieden: Datenverarbeitungen durch Cookies sind weitgehend einwilligungspflichtig. Diese Entscheidung hat sich die IT-Recht Kanzlei zum Anlass genommen, allgemeine Fragen zu datenschutzkonformen Einwilligungen und die Auswirkungen für Cookies zu klären. Welche Anforderungen sind für wirksame Einwilligungen zu beachten? Wie sind diese umzusetzen? Was gilt nun für Cookie-Banner und Cookie-Tools und: stellt die IT-Recht Kanzlei eine Lösung bereit? Lesen Sie mehr dazu in unseren aktuellen FAQ.

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Indirekte Nutzeridentifizierung

Beitrag von Fragensteller
09.02.2024, 19:26 Uhr

Sie formulieren wie folgt: "Weil für die Erfüllung der einwilligungsbezogenen Nachweispflichten eine sog. „indirekte Nutzeridentifizierung“ genügt, sollte die Entscheidung eines Betroffenen für oder gegen alle individuellen Cookie-Einwilligungen auf dessen Endgerät gespeichert werden. Die Verwendung einer User-ID oder einer sonstigen eindeutigen Identifizierung ist hierfür nicht erforderlich."

Darf ich fragen, wo sich die Regelung im Gesetzestext oder Urteil findet, dass eine „indirekte Nutzeridentifizierung“ genügt? Und: ist das stand heute noch aktuell? Vielen Dank!

Protokollierung der Einwilligungen

Beitrag von Jan
23.02.2020, 12:01 Uhr

Ich habe eine Frage zur Protokollierung der Einwilligungen durch den Seitenbesucher: Muss diese Einwilligung bei mir als Seitenbetreiber in zum Beispiel einer extra Datei gespeichert werden, mit Zeitstempel IP Adresse etc.? Oder ist damit gemeint, dass das Cookie consent Tool ein Cookie auf dem Endgerät des Seitenbesucher es speichert Mit seiner Auswahl? Wie könnte ich das dann nachweisen, falls der Seitenbesucher dieses Cookie einfach manuell löscht? Vielen Dank für eine Antwort

Verweis auf Datenschutzerklärung

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
02.10.2019, 16:18 Uhr

Vielen Dank für Ihren Kommentar.

Auf die Datenschutzerklärung kann (aus Platzgründen) verwiesen werden, um die Funtkionsweise, die Funktionsdauer und die Verarbeitungsvorgänge der Cookies zu konkretisieren. Im Banner/Tool selbst sollten aber immerhin *der Dienst, die von ihm verwendeten Cookies und deren Funktion* (etwa "Tracking", "Analyse", "Retargeting" etc.) benannt sein.

Eine Frage

Beitrag von Fragensteller
02.10.2019, 15:58 Uhr

"Es ist zulässig, für die Bereitstellungen dieser Informationen auf die Datenschutzerklärung zu verweisen. Voraussetzung ist freilich, dass in dieser dann die Funktionsweise jedes einwilligungspflichtigen Cookies auch abschließend beschrieben wird."

--> Muss also jetzt doch nicht bereits im Cookie-Banner die Funktionsweise etc. beschrieben werden? Also reicht es, wenn man im Cookie-Banner bspw. (vereinfacht ausgedrückt) schreibt? :

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Cookie von IT-Rechtkanzlei

Beitrag von minifink Kindermode, Balz
01.10.2019, 16:55 Uhr

Hallo, Wie verhält sich das mit dem Cookie, welches die IT-Rechtkanzlei bei uns setzt. Diese Cookie kommt wohl von dem Aufruf des Footer IT-Rechtanwalt-Badget". Wir haben es aber gerade, bis zur Klärung der Technischen Notwendigkeit gelöscht. Viele Grüße

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