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Leserkommentare zum Artikel

Aufgepasst: Abmahnfalle bei der Grundpreisangabe in der Google-Bildersuche

Die Grundpreisangabe ist nach wie vor einer der häufigsten Abmahngründe. Der Grundpreis muss allerdings nicht nur in verbindlichen Angeboten mitgeteilt werden, sondern bereits in der Werbung. Daher ist auch in der Google-Bildersuche bei grundpreispflichtigen Waren der zugehörige Grundpreis anzugeben. Ein Problem in diesem Zusammenhang ist die Darstellung von Suchergebnissen in der sog. Google-Bildersuche. Was Online-Händler tun müssen, um Abmahnungen wegen fehlender Grundpreisangaben in der Google-Bildersuche zu verhindern, lesen Sie in diesem Beitrag.

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Ich verwende nicht mal die Search-Konsole

Beitrag von Daniel
12.09.2023, 21:51 Uhr

Ich benutze nicht einmal die Google-Search-Konsole, weil ich mit der Firma Google nichts zu tun haben möchte. Ich finde meine Kunden über Anzeigen in Fachzeitungen. Mein Online-Shop ist für mich die digitale Form eines Kataloges, den ich nicht an meine Kunden verschicken muss. Nun bedient sich Google einfach meiner Daten und Bilder aus meinem Shop und verwendet sie für ihre Zwecke, für ihr Geschäftsmodell. Aber ich soll dann die Abmahnkosten bezahlen, wenn Google so vorgeht? Ja bin ich denn im falschen Film? Gehört jetzt Google schon das ganze Internet, dass die machen können was sie wollen und ich bin am Ende der Dumme? Dieses ganze Abmahnen gehört endlich beendet und die Vorherrschaft von Google und Co. absolut eingeschränkt.

Was ist bei mehreren Anbietern ein und derselben EAN

Beitrag von Susan
24.08.2023, 15:28 Uhr

Es wird in der Bildersuche rollierend dann mal der Titel des einen, mal des anderen Anbieters angezeigt, ebenso die Bilder und die Beschreibung, teilweise auch gemixt, Titel von Anbieter A, Beschreibung von Anbieter B, Bild von Anbieter C, so dass auch mit dieser oben vorgeschlagenen Methode leider nicht sichergestellt ist, dass der Grundpreis zum Bild angezeigt wird, wenn ein Titel und eine Beschreibung eines anderen Anbieters angezeigt wird, der die Grundpreisangaben nicht hinterlegt hat.

Hafte ich wenn ich den Grundpreis korrekt übergebe?

Beitrag von Karsten
10.07.2020, 09:40 Uhr

Für den Grundpreis gibt es laut schema.org die Definition unit_pricing_measure Google behauptet sich nach schema.org zu richten.

Das würde im Umkehrschluss bedeuten, das, wenn ich unit_pricing_measure liefere, aber Google das nicht verarbeitet, die Haftung auf Google übergehen müsste?

Einzige funktionierende Lösung bisher

Beitrag von Sergio aus Rio
03.09.2019, 08:14 Uhr

Ich habe jetzt eine Weile mit verschiedenen Ansätzen rumexperimentiert. Das einzige was bisher funktioniert hat ist das Voranstellen des Grundpreises vor die Artikelbeschreibung. Dadurch steht der Grundpreis ziemlich genau unter der Preisangabe in der Bildersuche, vorausgesetzt es wird ein Teil der Artikelbeschreibung angezeigt.

Nicht funktionierte: Grundpreise im titel und alt Tag der Bilder Grundpreise vor dem Titel des Artikels (verschlechtert scheinbar auch die Google Suche !) Grundpreise in Mikrodaten (Schema.org)

Wasserzeichen im Bild

Beitrag von Sergio aus Rio
29.08.2019, 07:09 Uhr

Wie wäre es mit einem per Javascript erzeugtem Wasserzeichen (in diesem Falle halt untransparent) im Bild das den Preis und Grundpreis enthält? Ich habe zwar schon die Artikelbezeichnungen (itemprop="name") mit Grundpreis versehen, aber Google übernimmt die Grundpreise nicht in die Bildsuche.

Sehe ich auch so

Beitrag von NB
27.08.2019, 10:49 Uhr

Das würde mich auch interessieren. Weiter gedacht, müsste ich sicherstellen, dass niemand im gesamten Internet einen Screenshot eines Artikels in meinem Online-Shops macht, ohne dass der Screenshot auch den Grundpreis beinhaltet. Genauso wie Preisvergleich-Seiten oder Gutscheinseiten wie mydealz. Ich würde mich freuen, wenn die IT-Kanzlei da noch mal etwas Licht reinbringt. Der Post auf der Facebook-Seite und dieser Beitrag führt, so scheint es, zu mehr Verwirrung als Aufklärung.

Haftung bei der Grundpreisangabe auch bei unerwünschter Nutzung meiner Produktinfos?

Beitrag von Michael B.
26.08.2019, 12:09 Uhr

Warum hafte ich als Händler, wenn Google ungefragt Daten (Produktbilder) aus meinem Shop übernimmt und dabei die von mir vorgesehenen Texte ändert oder kürzt? Das würde ja auch nicht nur Google betreffen sondern jeden Seitenbetreiber, der sich an meinen Produktdaten bedient (und mir als Händler ggf. "eins auswischen" will).

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