Geoblocking-Verordnung: Muss die Zahlungsart „Kauf auf Rechnung“ künftig EU-weit angeboten werden? (Update)
Aktuell erreichen uns einige Fragen wegen der Zahlungsart "Kauf auf Rechnung" im Zusammenhang mit der neuen Geoblocking-Verordnung. Wir gehen dieser Frage daher auf den Grund.
j.arleff@colognation.de
Beitrag von Jonathan
14.02.2022, 11:44 Uhr
Der sicherste Weg ist wie immer im eCommerce: Abschalten und was anderes machen ;-)
Rechnungskauf auf bestimmte Kundengruppen eingeschränkt
Beitrag von Christian
10.09.2019, 13:54 Uhr
Wir bieten den Rechnungskauf nur für staatliche und soziale Einrichtungen an, da diese oft nicht per Vorkasse bestellen dürfen. Privaten und gewerblichen Kunden weisen wir im Shop darauf hin, dass sie diese Zahlungsart nicht auswählen dürfen und ggfs. ihre Bestellung abgelehnt wird. Ist dies rechtens? Und ändert es etwas an der Geoblocking-Problematik für unseren Fall?
Hr.
Beitrag von Markus Burkert
01.03.2019, 19:23 Uhr
Ich bin kein Jurist und kann daher nicht beurteilen, wie sich die Geoblocking Verordnung rein rechtlich betrachtet auf den Kauf auf Rechnung auswirkt. Die praktische Umsetzung ihrer Interpretation ("den Rechnungskauf EU- und EWR-weit anzubieten") ist allerdings absolut unmöglich. Kein einziger von den über 1.000 auf Rechnungskauf.com gelisteten Shops bietet diese Zahlungsmöglichkeit EU-weit an. Und das hat natürlich auch gute Gründe. Aufwand und Kosten würden hier in absolut keinem Verhältnis zum Ertrag stehen. Daher erscheint mir auch die rechtliche Durchsetzung dieser Interpretation äußerst unwahrscheinlich. Geschieht dies doch, hätte das natürlich nicht zur Folge, dass Kauf auf Rechnung plötzlich von allen EU-weit angeboten wird, sondern dass jene Shops, die Kauf auf Rechnung anbieten, generell nur noch in jene Länder liefern, in denen Sie diese Zahlungsmöglichkeit anbieten können. Das ist bei rd. 20% der Shops Österreich und bei einzelnen noch die Niederlande - das wars dann. Andere Länder könnten dann nicht mehr beliefert werden. Das wäre aus Sicht der Händler die einzig sinnvolle Maßnahme. Das kann aber wiederum kaum die Intention dieser Verordnung sein. Denn das hilft überhaupt niemandem, ganz im Gegenteil.
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