Leserkommentare zum Artikel

DSGVO & WhatsApp Business: Rechtliche Stolperfallen für Händler

Seit dem Inkrafttreten der DSGVO sind viele Händler verunsichert, inwieweit sie WhatsApp Business für die Kundenkommunikation nutzen dürfen. Wir klären gerne auf.

» Artikel lesen


B.A.

Beitrag von Bastian Kunkel
20.11.2018, 08:10 Uhr

Sehr guter Artikel! Vielen Dank dafür.

Ich hätte folgende Frage:

Ich würde WhatsAppBusiness dafür verwenden wollen, dass dieses genutzt werden kann, damit Interessenten mir Fragen schicken können zu Versicherungsthemen und ich diese dann z.B. via Sprachnachricht über WhatsAppBusiness beantworte oder den ein oder anderen Link zu einem meiner Videos oder meiner Website versende.

Ich würde ein separates Android-Gerät verwenden, welches keinerlei Nummern/Kontakte gespeichert hat.

Es würden also die Interessenten immer nur auf mich zukommen und mich über die WhatsAppBusiness-Nummer kontaktieren.

Wenn ich dazu noch den Datenschutzhinweis ergänze, dann sollte das doch so wie von mir beschrieben DSGVO-konform umsetzbar sein, oder?

Vielen Dank vorab!!!

Datenverarbeitungsvertrag?

Beitrag von Medienluemmel
17.08.2018, 06:50 Uhr

Im Artikel wird nirgendwo der von der DSVGO erfoderliche Datenverarbeitungsvertrag erwähnt, der meines Wissens ja notwendig ist, wenn personenbezogene Daten an andere Unternehmen weitergegeben werden und dort auch verarbeitet werden.

Zudem sind ja besondere Hürden geschaffen, wenn Daten über EU-Grenzen hinaus an Unternehmen z.B. in den Staaten weitergegeben werden. Ist ein solcher Vertrag hier gar nicht mehr relevant? Oder warum wird er nicht erwähnt? Scheinbar bietet Whatsapp einen solchen Vertrag (vgl. Google Analytics) ja gar nicht an, somit ist doch die Nutzung dann generell nach der DSGVO unzulässig?

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei