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Leserkommentare zum Artikel

Das Verpackungsgesetz: Leitfaden für Online-Händler (Update)

Das am 01.01.2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz hat einmal mehr die Spielregeln im E-Commerce geändert. So müssen sich Online-Händler nun bei der "Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister" registrieren, um ihre Verpackungen auf legale Weise in Verkehr bringen zu können. Auch haben Online-Händler neue Datenmeldungspflichten zu beachten. Die IT-Recht Kanzlei stellt das neue Verpackungsgesetz im Einzelnen vor. Dabei wird im wesentlichen auf die einschlägigen Pflichten von Online-Händlern eingegangen.

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Schwankende Verkäufe

Beitrag von Monika W.
21.11.2023, 08:52 Uhr

Hallo,

Was ist wenn ich als KLeingewerbetreibender, der das nur neben der Vollzeitstelle betreibt, mal ein Jahr lang nichts verkauft und somit keinen Gebrauch davon gemacht hat? Darf ich dann überall null kg angeben? Oder muss ich trotzdem was lizenzieren lassen?

keiner

Beitrag von gabriele
20.01.2020, 20:49 Uhr

hallo,

ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, habe keine entsprechenden infos gefunden

ich bestelle gelegentlich lebensmittel online. bisher habe ich für den verpackungsmüll (styropor/thermoboxen, luftpolsterfolie, kühlakkus, papier, kartons) immer einen retourenschein bekommen. jetzt soll ich dafür reguläre versandkosten bezahlen. ist es wirklich zulässig, dass ich für die rücksendung von kühlboxen, kühlakkus u.ä., -die mir von verkäufer unaufgefordert aufgedrängt wurden- bezahlen muss? wenn ja, was ist denn dann mit dem vielgepriesenem umweltschutz, wenn ich diese dinge wahlweise über den hausmüll entsorgen muß?

gruß gabriele

aus Handwerkersicht: Umgehung der Lizenzierungspflicht von Verpackungen

Beitrag von Handwerkerin
22.02.2019, 11:56 Uhr

Der "Katalog Systembeteiligungspflichtiger Verpackungen", erarbeitet von der Zentrale Stelle Packungsregister, hat eine u.a. für Handwerker relevante Falschklassifizierung von Verpackungen vorgenommen. Entgegen der eindeutigen Vorgabe in § 3 VerpackG, nach der Verpackungen systembeteiligungspflichtig sind, wenn sie den privaten Endverbraucher erreichen, zu dem auch der kleine Handwerksbetrieb zählt, werden der Großteil der Verpackungen für Baustoffe im Katalog dann doch ausgeschlossen, z.B.: "Verpackungen von Ziegeln, Bausteinen und Dachziegeln fallen mehrheitlich bei Betrieben des Bau- und Bauausbaugewerbes an. Zudem ist zu beachten, dass entleerte Verpackungen z.T. auch direkt über den Bauträger entsorgt werden. Dies ist als großgewerbliche Anfallstelle zu werten. Ob Anfallstellen des Bau- und Bauausbaugewerbes als klein- oder großgewerbliche Anfallstelle zu werten sind, bemisst sich am Mengenkriterium 1,1 cbm. Analysen ergaben, dass bei Betrieben, die sich vorwiegend mit dem Neubau von Gebäuden beschäftigen, signifikante Anteile sowohl über als auch unter dem Mengenkriterium 1,1 cbm liegen. Da Ziegel, Bausteine und Dachziegel verstärkt bei Neubauten und großen Renovierungsarbeiten eingesetzt werden, und die Entsorgung über den Bauträger bei diesem Produkt eine signifikante Rolle spielt, fallen Verpackungen für Ziegel mehrheitlich außerhalb des privaten Endverbrauchs an und sind nicht systembeteiligungspflichtig."

Wozu wird das Mengenkriterium von 1,1 m³ als Einstufung für den privaten Endverbraucher definiert, wenn es dann in der Praxis (aufgrund angeblicher Analysen) umgangen wird? Auf durchschnittlichen Baustellen des Handwerks gibt es keine Bauträger und die Verpackung landet beim Endkunden oder eben beim Handwerker. Dieser kann nun sehen, wie er diese Verpackungen sammelt und sortiert und wo er sie auf seine Kosten hin entsorgen lässt, bzw. ER hat den Trödel, mit Vorlieferanten zu verhandeln, dass diese Verpackungen zurückgenommen werden. Laut VerpackG sollte es eigentlich so sein, dass genau diese Verpackungen im Gelben Container entsorgt werden können.

gibt es eine Antwort auf die Briefumschlagsfrage?

Beitrag von Lars H.
13.02.2019, 13:55 Uhr

Am 08.01. wurde von Frau Scheffler eine spannende Frage gestellt, wird das noch bearbeitet? Zitat: "

Ich versende meine leichte, unzerbrechliche Ware in Recyclingbriefumschlägen. Im seltenen Fall einer größeren Bestellung greife ich auf Pakete zurück, in denen ich selbst Ware erhalten habe und bin somit nicht mehr "Erstindenverkehrbringer". Falle ich also nur durch den Versand von Briefumschlägen schon unter das VerpackG"

Registrierung bei LUCID

Beitrag von Kerstin Bischoff
05.02.2019, 19:33 Uhr

Leider funktioniert die Registrierung nicht. Bei Schritt zwei hängt es fest und geht nicht weiter. Aber wir Händler werden für jeden "Mist" haftbar gemacht.

Verkaufsverpackungen und gemeinnützigen Einrichtungen

Beitrag von Johannes Gollwitzer
08.01.2019, 14:35 Uhr

In ihrem Artikel heißt es: Verkaufsverpackungen, die von gemeinnützigen Einrichtungen an Dritte abgegeben werden, weil gemeinnützige Einrichtungen regelmäßig weder Hersteller noch Vertreiber im Sinne der Verpackungsverordnung sind (vgl. Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 37.

Über einen Onlineshop verkauft unser gemeinnütziger Verein einen Bildband. Ist die Versandverpackung dann systembeteiligungspflichtig?

Vielen herzlichen Dank

Johannes Gollwitzer

Frau

Beitrag von Astrid Scheffler
08.01.2019, 09:06 Uhr

Ich versende meine leichte, unzerbrechliche Ware in Recyclingbriefumschlägen. Im seltenen Fall einer größeren Bestellung greife ich auf Pakete zurück, in denen ich selbst Ware erhalten habe und bin somit nicht mehr "Erstindenverkehrbringer". Falle ich also nur durch den Versand von Briefumschlägen schon unter das VerpackG?

Das Wesentliche zuerst wäre super

Beitrag von H. Rohde
06.01.2019, 01:59 Uhr

Bitte bringen Sie ganz oben im Aufmacher des Artikels den direkten Hinweis auf die schwerwiegendste Änderung des VerpackG gegenüber der VerpackV unter, dass die Systembeteiligungspflicht von Verkaufs- und Umverpackungen (also z.B. Versandverpackungen) mit Gültigkeitsbeginn des Gesetzes exclusiv auf den Händler übergeht, der den Endkunden beliefert (Letztinverkehrbringer). Dies ergibt sich schwer auffindbar aus den Begriffsdefinitionen des VerpackG §3 (8), in dem die Systembeteiligungspflichtige Verpackung erst durch Befüllung mit Wahre entsteht. Der Händler wird dabei zum "Hersteller" der Verpackung.

Selling into Germany from the UK and elsewhere

Beitrag von Ron Taylor
24.12.2018, 10:15 Uhr

Zwei Szenarien

1) Ein Kunde in Deutschland kauft einen Artikel (einen Bolzen) von unserer UK-Website (oder Ebay UK oder Amazon UK) und bittet um Versand nach Deutschland. Müssen wir uns registrieren?

2) Ein deutscher Kunde kauft einen Artikel von unserer Amazon.De-Website (eindeutig als Versand aus Großbritannien gekennzeichnet) - Müssen wir uns registrieren?

Two Scenarios

1) A customer in Germany purchases an item (a bolt) from our UK website (or Ebay UK or Amazon UK) and asks for it to be shipped to Germany. Do we need to register?

2)A german customers purchases an item from our Amazon.De site (clearly labelled as shipped from the UK) - Do we need to register?

Frau

Beitrag von Brandt
21.12.2018, 18:54 Uhr

Ich verstehe folgende Aussage in Lucid nicht : Meine Rücknahmepflichten erfülle ich durch die Beteiligung an einem oder mehreren Systemen oder durch eine oder mehrere Branchenlösungen.*

Angegeben werden muß entweder : ja oder in Vorbereitung. Was genau bedeutet es ?

Herr

Beitrag von Norbert Kolschen
20.12.2018, 02:30 Uhr

Erstinverkehrbringer Wir versenden unsere Artikel mittels gebrauchter Kartons aus dem Einzelhandel (Schuhe, Elektronik, Amazon, Zalando) und beschaffen lediglich für kleinere Sendungen Umschläge. Sind wir damit beteiligungspflichtig i.S. des Verpackungsgesetzes? Weiterhin versenden wir ca. 500 Pakete pro Jahr. Gilt das noch als Mindermenge?

Frau

Beitrag von Riedel
19.12.2018, 09:10 Uhr

Guten Tag, ich habe ein Kleinunternehmen und versende über Hermes die Pakete, Die Pakete kaufe ich regulär online bei Händlern die diese anbieten. Bin ich jetzt verpflichtet mich irgendwo zu registrieren wen ich meine Ware weiter versende? Und wen ja, was für kosten kommen auf mich zu und wo gebe ich das in meinen AGB´s an oder wo muss ich das dann eintragen damit meine Kunden es lesen? Fragen über Fragen..stehe da leider irgendwie mit einen großen Fragezeichen derzeit da. Danke

Dropshipping

Beitrag von Wolfgang Sturm
13.12.2018, 21:25 Uhr

Sie vertreten zum Thema Dropshipping die Ansicht, es sei originäre Verpacker verpflichtet und nicht der Versandhändler, in dessen Auftrag verpackt und versendet wird.

In diesem Zusammenhang teilte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUB) auf Anfrage des DSLV mit, dass es sich bei einem registrierungspflichtigen Hersteller um denjenigen handelt, der in eine vertragliche Beziehung mit dem Abnehmer der Waren tritt, also zur Übergabe beziehungsweise zum Versand der Waren an den Empfänger verpflichtet ist. Diesem Vertreiber sei auch dann das Inverkehrbringen der Verpackung zuzurechnen, wenn er diese nicht selbst befülle. Damit treffe die Registrierungspflicht nach § 9 VerpackG grundsätz- lich den nach außen in Erscheinung tretenden Händler. Logistikunternehmen, die für ihre Auf- traggeber Verpackungsdienstleistungen erbringen, sind also lediglich als Erfüllungsgehilfe und nicht als registrierungspflichtige Hersteller anzusehen.

Nur 1-5 Pakete pro Jahr nach Deutschland

Beitrag von Kleiner Onlineshop aus Österreich
13.12.2018, 12:17 Uhr

Gibt es eine günstige Branchenlösung, wenn ich nur 1-5 Pakete pro JAHR nach Deutschland liefere? Was ich bisher gefunden habe, waren Branchenlösungen von mindestens ein paar hundert Euro. Das ist absolut nicht tragbar für kleine Shopbetreiber! Im schlimmsten Fall werde ich künftig nicht mehr nach Deutschland liefern. Mir tun die vielen Kleinunternehmer bzw. Shopbetreiber bei euch leid. Das nimmt schon Orwell'sche Ausmaße an!

Online Marketeer

Beitrag von Matthias
03.12.2018, 10:25 Uhr

Rein hypotetisch: Wenn ein Online Händler einen Fulfillment Dienstleister nutzt und dabei noch einen eigenen Vertrag mit einem Versanddienstleister wie Hermes oder DHL nutzt, wer zählt dann als Inverkehrbringer?

Und wer ist der Inverkehrbringer, wenn der Fulfillment Dienstleister seinen eigenen Vertrag mit einem Versanddienstleister nutzt?

Super Beitrag! Danke!

Matthias

Kaffee

Beitrag von Cerman
14.11.2018, 14:04 Uhr

Wenn ich Kaffee aus Italien verkaufe, der bereits verpackt bei mir in kg ankommt muss ich mich registrieren oder ist er schon registriert für eu?

Definition / Registrierungspflicht

Beitrag von JSchmidt
12.11.2018, 14:50 Uhr

"Erstinverkehrbringer" sind meiner Meinung nach die Hersteller von Kartonagen. Müssen nicht nur diese sich registrieren? Denn bei einer Lieferkette Hersteller-Kartonagen -> Online-Händler würden doch dann 2x die Gebühren anfallen. Oder sehe ich das falsch?

Kleinunternehmer

Beitrag von M. Materne
24.10.2018, 15:21 Uhr

Ich versende alte gebrauchte Trödelware und neue Dekoware ausschließlich in bereits gebrauchten Kartons. Muss ich mich auch lizensieren lassen?

Verpackungsgesetz Markennamen

Beitrag von Harald Friedrich
18.10.2018, 12:40 Uhr

Muss mich wegen des Verpackungsgesetz registrieren lassen. Sie wollen Markennamen wissen. Meine Verpackungen 150 Kleine Kartonagen, 150 kleine Plastiktütchen und 2 Rollen Verpackungsklebeband kaufe ich bei einem 1 Euromarkt. Keinerlei Markennamen stehen drauf / Markenlos. Was soll ich da angeben. ? H.Friedrich

Lizensierung

Beitrag von Thomas
07.10.2018, 09:41 Uhr

Ich bin ein Kleiner Online-Händler, der Versandkartons und Luftpolsterfolie von einem externen Hersteller kauft, um in diesen meine gefertigten Waren an meine Kunden zu versenden. Muss ich nun ebenfalls die verwendeten Karton-, Luftpolster- und Klebebandmengen in Kg zusammenrechen und lizensieren lassen? Dabei würden für mich ja ebenfalls Kosten enstehen. Ich blicke bei dem ganzen "Rechtstexte-Wirrwarr" nicht mehr ganz durch.

Verpackungsgesetz

Beitrag von B. Thannemann
01.10.2018, 12:56 Uhr

Wir lassen unsere Ware direkt vom Hersteller verschicken, packen also selbst keine Päckchen. Müssen wir uns trotzdem lizensieren lassen?

nur Versandverpackung auch registrieren?

Beitrag von Axel
30.09.2018, 17:31 Uhr

Wir versenden Ware die nicht gesondert verpackt wird. Diese kommt vom Hersteller und wird im Prinzip 1:1 weiterverkauft. Wir packen die verkauften Artikel natürlich einen Karton zum Versand. Durch Retouren erhalten wir gut 40-50% der Kartons wieder zurück, die auch wiederverwendet werden. Müssen wir die Menge der Versandverpackungen auch angeben, bzw. schätzen und diese anmelden? Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Anmeldung beim Verpackungsregister

Beitrag von Kerstin
30.09.2018, 16:34 Uhr

Leider bin ich etwas überfordert bei der Anmeldung bzgl der Produkte, die ich angeben soll. Sie schreiben

 „Nun müssen noch die Markennamen eingegeben werden, unter denen Sie Produkte bzw. Verpackungen in Verkehr bringen. Hilfreich ist es, dass Sie sich für diese Zwecke eine vollständige Artikelliste der Produkte, die Sie in Verkehr bringen, bereitlegen. Sofern Ihr Produkt keinen Markennamen hat, geben Sie bitte die Firma des Unternehmens bzw. als nicht ins Handelsregister eingetragener Einzelkaufmann im Feld „Markennamen“ Ihren eigenen Namen ein, damit die Produkte Ihnen als Hersteller zugeordnet werden können.“

Ich vertreibe als Onlinehändler hauptsächlich Taschen von diversen Herstellern, ohne Markennamen, und mit ständig wechselndem Sortiment. Muss ich jetzt bei der Anmeldung z. B. 20 mal unter „Markenname“ meinen eigenen Namen eingeben? Sehr verwirrend für mich!

Danke im Voraus und viele Grüße Kerstin

Großhändler mit Privatkundennische

Beitrag von Sims
19.09.2018, 10:52 Uhr

Guten Tag,

wie verhält sich das bei einem B2B Großhändler der "nebenher" einen kleinen Privatkundenshop betreibt? Wir verwenden die gleichen Verpackungen sowohl für unser B2B als auch für das B2C Geschäft. Grundsätzlich müsste man ja dann davon ausgehen, dass die Verpackung nicht typischerweiße beim privaten Endverbraucher anfällt, sondern bei kleineren Händlern, und beim (größtenteils industriellen) Endkunden, was die Registrierung und Systembeteiligung ja dann hinfällig werden lässt. Oder?

Viele Grüße Sims

Trennung der Verpackung für Endverbraucher und Geschäftskunden?

Beitrag von Nele
13.09.2018, 08:12 Uhr

Hallo Herr Keller, wenn wir nun sowohl Endverbraucher als auch Geschäftskunden beliefern, müssen wir also nur die Verpackungen angeben, die auch beim Endverbraucher landen? Das wäre ja sehr umständlich herauszufiltern, welche Verpackung bei welchem Kunden landet.

Antwort auf Frage vom "Kleinunternehmer" vom 02.03

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
01.08.2018, 17:25 Uhr

Leider müssen Sie auch als kleiner gewerblicher Online-Händler oder gewerblicher eBay-Verkäufer die Vorschriften der Verpackungsverordnung erfüllen. Eine unterschiedliche Behandlung von kleinen und großen Vertreibern ist im Verpackungsgesetz nicht vorgesehen.

Antwort auf Frage von "Harry" vom 02.03

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
01.08.2018, 17:24 Uhr

Sie müssen sich bei der neuen Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren lassen. Die Datenbank für die Registrierung befindet sich zur Zeit im Aufbau. Die Registrierung soll ab Ende August 2018 möglich sein. Jeder registrierte erhält eine Registrierungsnummer. Die Registrierungsnummer müssen Sie, für Einkäufe/Lizenzierungen ab 2019, bei Ihrem Dienstleister angeben.

Antwort auf Frage von Frau Bendl vom 02.03

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
01.08.2018, 17:22 Uhr

Die Zentrale Stelle wird es zunächst nur in Deutschland geben. Wobei eine Harmonisierung der europäischen Gesetzgebung sicherlich zu erwarten und in diesem konkreten Fall wünschenswert ist.

Eine einheitliche Lösung für mehrere Länder gibt es z. Zt. Nicht.

Antwort auf Frage von "Stefan" vom 28.04

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
01.08.2018, 17:21 Uhr

Sollten Sie bereits lizenzierte Verpackungen einsetzen, müssen diese nicht noch einmal von Ihnen lizenziert werden. Die Nachweispflicht liegt im Zweifel bei Ihrem Haus.

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat angekündigt, den Aufwand für kleinere Unternehmen so gering wie möglich halten zu wollen, aber ganz lässt sich ein gewisser Mehraufwand leider nicht vermeiden.

Antwort auf Frage von Frau Hohmann vom 12.06

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
01.08.2018, 17:20 Uhr

Es steht noch nicht fest welche Daten im zukünftigen Verpackungsregister öffentlich einsehbar sind. Wir gehen jedoch davon aus, dass dies nicht alle Registrierungsdaten sein werden, so dass eine Rechtskonformität mit der DSGVO gegeben ist.

Antwort auf Frage von "Joachim" vom 06.07

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
01.08.2018, 17:19 Uhr

Leider müssen Sie auch als kleiner gewerblicher Online-Händler oder gewerblicher eBay-Verkäufer die Vorschriften der Verpackungsverordnung erfüllen. Eine unterschiedliche Behandlung von kleinen und großen Vertreibern ist im Verpackungsgesetz nicht vorgesehen.

Dropshipping

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
01.08.2018, 17:19 Uhr

Grundsätzlich ist derjenige verpflichtet, der die Verpackung erstmals mit Ware befüllt. Im Fall der Versandverpackung wäre somit der Händler wie bspw. Amazon verpflichtet, diese Verpackung bei einem dualen System zu beteiligen. Auch hier gilt, dass Sie sich die Lizenzübernahme durch Ihren Handelspartner (bspw. Amazon) bestätigen lassen sollten. Dies gilt insbesondere bei kleineren Händlern.

Antworten auf Leserfragenwären sinnvoll

Beitrag von Corinna
24.07.2018, 17:29 Uhr

Antworten auf die Leserfragen würden viele Leser weiterbringen. Die Texte sind sicher so notwendig, aber eben so detailliert, dass mann ganz schnell aussteigt ( ich benutze keine Teebeutel z,B, :) ).

Bei den Leserfragen würden sich viele Leser schnell wieder finden, die nach der Lektüre immer noch ein Fragezeichen auf der Stirn haben und hätten kurz und gebündelt eine Antwort.

Dropshipping

Beitrag von Oliver
16.07.2018, 19:00 Uhr

Wie sieht es denn beim Dropshipping aus ?

Verpackungsgesetz

Beitrag von Joachim
06.07.2018, 12:57 Uhr

Hallo, bin Händler auf Ebay und versende ca. 5 Päckchen im Monat und noch einige Briefpolsterumschläge als Warensendung und Briefe an Privatkunden. Muss ich mich auch Registrieren?

DSGVO konform?

Beitrag von Silvio Hohmann
12.06.2018, 11:47 Uhr

Hallo,

ich bin Einzelhändler und der Firmensitz ist auch Privatsitz. Da meine (Firmen) Daten veröffentlicht werden, kann ich als Privatperson der Veröffentlichung dieser Daten widersprechen?

untragbarer Mehraufwand

Beitrag von Stefan
28.04.2018, 18:43 Uhr

Dieser Aufwand ist absolut nicht tragbar für kleinere und mittlere Unternehmen und möglicherweise sogar existenzbedrohend! Will man damit etwa kleine Unternehmen vom Markt drängen? Ich arbeite in einem kleinen Unternehmen (IT-Systemhaus). Wir versenden ca. 20-30 Pakete am Tag. Wir nutzen soweit möglich bereits gebrauchte Umverpackungen / Polstermaterialen dafür. Der Versand kann durch einen Mitarbeiter gerade so bewältigt werden. Wer soll denn bitteschön bei jedem Paket das Verpackungsmaterial nach Typ sortieren, wiegen und zählen??? Kann man diesen "Verdienstausfall" geltend machen / einklagen? So etwas ist doch wirklich unzumutbar - so eine Bürokratie gibt ist sicher nirgendwo anders...

Ausland

Beitrag von Zsuzsanna Bendli
02.03.2018, 23:22 Uhr

Wird es nicht eine Zentrale Stelle für ganz Europa geben? Wäre sinnvoll, wenn man in verschiedene Länder liefert. Oder mindestens Deutschland und Ausland?k

Frage

Beitrag von Harry
02.03.2018, 20:20 Uhr

Ich habe mich bei Landbell schon vor Jahren angemeldet zwecks Verpackungsverordnung. Das heißt, ich muss mich jetzt, bevor ich den Vertrag bei Landbell verlängern kann, erstmal dort registieren und bekomme dann die Nummer, die ich dann für 2019 bei Landbell angeben muss. Richtig?

Kleinunternehmen

Beitrag von Olms
02.03.2018, 18:08 Uhr

Hallo,

sind auch hiervon Kleinunternehmen (17500€ Jährlich) betroffen, die 3-5 Pakete im Monat an Privatkunden versenden und die Verpackung zu fast 100% vom Lieferanten wiederverwerten?

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