Pflicht zur Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses im Online-Handel
Online-Händler sind seit dem 25. Mai 2018 verpflichtet, ein Verzeichnis ihrer Verarbeitungstätigkeiten zu führen – ein zentrales Element der DSGVO. Wie besonders kleinere Händler dieser Pflicht nachkommen können, zeigen wir in diesem Beitrag.
Dipl. Dis.
Beitrag von Marion K.
16.03.2018, 17:51 Uhr
Ich kämpfe als Kleinunternehmerin seit Jahren an einem Einkommensniveau im Bereich der HartzIV Grundversorgung- in schlechteren Monaten darunter. Mein KK- Beitrag liegt bei ca 30 bis 50 % meines Einkommens, trotz Ermäßigung OHNE Krankengeldanspruch. Meine Konsequenz aus der DSG-VO: Ich werde mein Gewerbe (habe Online-Shop zum Vertrieb meiner selbst gefertigten Artikel) zum Stichtag abmelden und Leistungen nach ALG II beantragen. So darf ich dann noch die wenigen Jahre bis zu meiner Altersarmut- Rente fristen. Vielen Dank an die EU und die Nichtregierung unseres Landes! Mit freundlichem Gruß an diese Service- Plattform. M.K.
Frau
Beitrag von Lilian N.
21.01.2018, 11:16 Uhr
Sehr geehrter Dr. Keller,
ab wann wird das Musterverzeichnis zur Verfügung stehen? Danke Lilian N.
Inhaber
Beitrag von Soltronik 24, Eckhard Ließmann
07.12.2017, 12:34 Uhr
Welch ein Schwachsinn. Will man damit die kleinen online Händler "Vom Acker fegen ??"
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