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Leserkommentare zum Artikel

Paketverlust nach Annahme durch Nachbarn: Haftungsfragen...

Bei Abwesenheit des bestimmungsgemäßen Empfängers greifen die meisten Paketdienstleister zur Zustellung nicht selten auf Nachbarn zurück, um erneute Auslieferungsversuche zu vermeiden. Was unter Nachbarn allgemein als gute Sitte und Ausdruck eines wohlgesonnenen Umgangs gilt, kann sich allerdings zum juristischen Spießrutenlauf entwickeln, wenn die Ware im Rahmen der Ersatzzustellung verloren geht. In diesen Fällen ist fraglich, welchen am Zustellungsakt Beteiligten der eigentliche Empfänger aufgrund des Nichterhalts der Bestellung in Anspruch nehmen kann. Muss der Händler neu liefern oder zumindest bereits gezahlte Beträge erstatten? Kommt ein Regress beim Nachbarn und oder Transportunternehmen in Betracht? Der folgende Beitrag der IT-Recht Kanzlei gibt Aufschluss über die Rechtslage.

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Kontaktlose Zustellung - die Zeit hat vorbei zu sein!

Beitrag von Karsten Höfner
09.05.2023, 02:15 Uhr

Unterm Strich die größte Sauerei, die ich seit 15 Jahr erlebt habe und goldige Einnahme für Betrüger!

Alles wird auf einen Konflikt zwischen Kunde - Onlineshop abgewälzt, der dann versuchen muss, sein Geld beim Transporteur wieder einzufordern oder gleich zu lassen und als Verlust abzuschreiben.

1. Es gibt keine COVID Einschränkungen mehr, die diese Art rechtfertigen 2. Zustelldienste sind Dienstleister mit einem Beförderungsauftrag. 3. Es wird eine feste Adresse vereinbart und keine Angaben vor der Haustür, Kontaktlos oder sonst wo. 4. Der Aufwand nach einer solchen nicht erhaltenen Lieferung sollte dem Dienstleister mit mind. 45 Euro netto in Rechnung gestellt werden. Dies betrifft die Schadensmeldung, Einholung von Erklärungen des Kunden usw.

Paket im Hausflur aufgerissen und Inhalt entwendet

Beitrag von Sebastian P.
17.10.2022, 14:56 Uhr

Ist der Nachbar auch dann haftbar, wenn er das Paket vor seiner eigenen Wohnungstür (im Hausflur, keine weiteren Mieter auf der gleichen Etage) zur Abholung durch den eigtl. Empfängers deponiert und es dann nachts durch Unbekannte aufgerissen und der Inhalt entwendet wurde? Ist mir so vor einigen Wochen passiert. Meine Haftpflichtversicherung sagt, dass der Schaden nicht übernommen werden kann. Und nun?

Nicht zu Nachbar geliefert trotz Angabe.

Beitrag von Peter A.
23.06.2021, 16:58 Uhr

Heute hat Amazon gegenüber meiner Nachbarin behauptet, ein Paket bei mir abgegeben zu haben. Amazon hat noch nicht mal bei mir geklingelt und die Nachbarin war nach eigenen Angaben ebenfalls Zuhause. Zum Glück fand sich das Paket auf der untersten Treppe des Treppenhauses. Habe ich irgendeine Handhabe ein derartiges Verhalten des Transportunternahmers zu Ahnden? Ich fühle mich verleumded, wenn das Paket nicht im Treppenhaus gewesen wäre, hätte die Nachbarin vermutlich gedacht ich hätte es entwendet.

kontaktlose Zustellung

Beitrag von Walter
14.06.2021, 14:44 Uhr

Händler stehen immer in der Verantwortung. Warum dürfen dann Zusteller "machen, was sie wollen"? (ganz so ist es nicht, ich weiß). Warum sind Zusteller nicht verpflichtet, persönlich zu klingeln? DHL will sich ja demnächst noch weiter aus dieser Verantwortung winden.

Paket an alte Adresse

Beitrag von Sie möchte Anonym
07.06.2021, 10:25 Uhr

Hallo, versehentlich hat das System meine Alte Adresse verwendet . Das Paket wurde an meine Ex zugestellt ! Er hat das Paket bzw. Die Annahme nicht verweigert sondern frech unterschrieben obwohl es an mich adressiert war. Nun fühlt sich natürlich keiner Schuldig ! Ich möchte Ihm weder den Inhalt schenken noch habe ich Kontakt zu Ihm und möchte dies auch nicht ! Ich bin seit 6 Monaten weg und stehe unter Schutz damit er mich nicht finden kann ... Was kann ich in so einem Fall tun ??

falsche Lagerung durch Nachbarn?

Beitrag von Niklas Sehgal
31.05.2020, 22:50 Uhr

Interessanter Artikel! Wie sähe es denn aus, wenn der Lieferant auf kühle Lagerung der Lebensmittel hinweist, der Nachbar die Sache im Kühlschrank lagert, sie aber eigentlich in die Kühltruhe gemusst hätte. Besteht dann ein Anspruch auf Neulieferung?

Und was ist mit dem diebischen Nachbar?

Beitrag von Alan H.
17.10.2019, 11:46 Uhr

Also wenn dem Nachbar keines von den genannten Fehlverhalten nachgewiesen werden kann, er diese nicht einmal beahuptet, sondern das Paket bzw. die Ware einfach nicht herausgibt? Sagen wir es war das neueste iPhone und er hat es einfach behalten? Natürlich wird er das nicht offen zugeben, aber wenn er einfach sagt ich habe keine Ahnung wo das Paket verblieben ist, ich habe es wohl angenommen damals, vermutlich bei mir im Flur abgelegt bis der Nachbar kommt um es abzuholen, als er aber kam war das Paket nimmer da und ich konnte es nirgends mehr finden... Ich wohne hier mit Frau und drei Kindern und wir hatten an dem Tag noch reichlich Besuch, ich habe keine Ahnung wer das Paket mitgenommen haben könnte, will ja niemanden zu Unrecht beschuldigen... Und was dann? Haftet der Nachbar immer noch?

Ersatzzustelung trotz Anwesenheit des Empfänger

Beitrag von Dispatcher
22.01.2019, 16:05 Uhr

Wie sieht die Sache eigentlich aus, wenn der Zusteller (in diesem Fall DHL) die Sendung bei einem "Nachbarn" (hier: Zeitungsladen zwei Häuserblocks entfernt) "ordnungsgemäß zugestellt" hat, obwohl der eigentlich Empfänger - ich - zu Hause war und auf das Paket gewartet habe. Ich habe keine Lust, zum "Nachbarn" zu laufen und mir das Paket selbst abzuholen. Wen kann ich für MEINEN Aufwand haftbar machen? Ich denke doch, der Verkäufer hat das Paket beim Zustellunternehmen eingeliefert (und auch dafür GEZAHLT) mit dem Auftrag, es MIR zuzustellen, und nicht in irgendwelchen meilenweit entfernten Shops abzugeben. Dieses vom Verkäufer gezahlte Paketporto wurd ja von diesem durch die "Versandpauschale" an mich weitergereicht. Also bezahle im Endeffekt doch ICH dafür, dass MIR das Paket zugestellt wird.

Verkäufer besteht auf Zahlung trotz nicht erhaltener Ware nach Paketverlust durch Nachbarn

Beitrag von n. N.
04.01.2019, 13:26 Uhr

Ich habe seit April 2018 Ware in höhe von ca. 175 € von einem Onlinekauf nicht erhalten, nachdem der Verkäufer geforscht hat und mir währendessen Abhmanungen und Inkassoschreiben zugeschickt hat, habe ich auf den Nachweis vom Paketzusteller gewartet da mein Nachbar das Paket nicht ausgehändigt hat. Den Nachweis von DHL habe ich vom Verkäufer gestern erhalten obwohl ich ihn im September schriftlich angefordert habe, nach widerkehrenden Abmahnungen. Laut Aussage des Verkäufers bin ich weiterhin in der Zahlungspflicht und die Inkasso bleibt bestehen auch wenn ich die Ware nie erhalten habe, es sei mein Problem das mit dem Nachbarn zu klären. Kann das wirklich sein?

Ansprüche gegen den gefälligen Nachbarn

Beitrag von Lucas Malfoy
06.12.2018, 14:09 Uhr

Wenn der Nachbar aus Gefälligkeit ein Paket für seinen Nachbarn annimmt, schließt er mit dem Paketdienstleister einen (unentgeltlichen) Verwahrungsvertrag nach § 688 BGB zugunsten des Dritten (seines Nachbarn, § 328 BGB), so dass er das Haftungsprivileg aus § 690 BGB auch gegenüber dem Händler ( Auftraggeber des Paketdienstleisters) geniessen sollte. Das macht durchsetzungsfähige Ansprüche des Händlers noch unwahrscheinlicher.

Beitrag angepasst

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
13.07.2018, 14:16 Uhr

Sehr geehrter Herr Appel. vielen Dank für Ihren Kommentar! Die Regelung des bisherigen § 474 Abs. 4 BGB wurde tatsächlich nicht ersatzlos gestrichen, sondern geht wortlautgleich nunmehr aus § 475 Abs. 2 BGB hervor. Der Gesetzgeber hat die Bestimmung also lediglich verschoben. Die Rechtsfolge bleibt aber unverändert. Der Beitrag wurde entsprechend der neuen Rechtslage angepasst.

ein Hoch auf unsere Regierung!

Beitrag von H. Apfel
03.07.2018, 15:58 Uhr

Sie sollten *dringend* den Kommentar ändern da §474 Abs. 4 nicht mehr existiert - er wurde von unserer "Verbraucherfreundlichen" Regierung ersatzlos gestrichen.

Falscher Name

Beitrag von Max
17.04.2018, 17:15 Uhr

Und wie sieht es aus wenn der Postbote einen nicht existenten Namen auf Zettel geschrieben hat, das Paket aber zugestellt wurde?

Antwort and Markus:

Beitrag von Markusantworter
17.04.2018, 00:06 Uhr

"Und wie sieht es aus wenn der Versanddienstleister laut Sendungsverfolgung das Paket an den originären Empfänger ausgehändigt hat, dieser aber behauptet das Paket nie erhalten zu haben und dann die Zahlung zurückfordert?"

Dann haben die ja deine Unterschrift, da der Empfänger schließlich das Paket quittiert. Dann kann man nicht einfach behaupten, das Paket sei verloren udn alles hat seine Richtigkeit. Aber wenn irgendein Nachbar/angeblicher Nachbar/Besuch von Nachbarn unterschreibt und das Paket verschlampt, behält, nicht rausrückt, dann haben Versender/Transporteur eben NICHT den Nachweis, daß an den korrekten Empfänger geliefert wurde. Und in dem Fall kann man sich (hoffe ich!!) auch durchsetzen und sein Geld zurückerhalten.

Und wie sieht es aus...

Beitrag von Markus
15.03.2017, 12:39 Uhr

Und wie sieht es aus wenn der Versanddienstleister laut Sendungsverfolgung das Paket an den originären Empfänger ausgehändigt hat, dieser aber behauptet das Paket nie erhalten zu haben und dann die Zahlung zurückfordert?

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