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Leserkommentare zum Artikel

Die Black Friday-Marke: Ist denn der Sale nicht für alle da?

Heute ist es wieder soweit: Black Friday wird in den USA der Freitag genannt, der nach thanksgiving Ende November folgt - dieser Tag wurde von der US-Werbewirtschaft als Startschuss für das Weihnachtsgeschäft angesehen und ist mittlerweile auch in Deutschland ein Begriff für Schnäppchenjäger. Der Onlinehandel winkt dann mit guten Angeboten – und das soll jetzt zumindest in Deutschland alles vorbei sein? Seit 2013 ist die Wortmarke Black Friday beim Deutschen Paten- und Markenamt für diverse Klassen eingetragen. Damit ist dieses Zeichen für die gewählten Klassen für Dritte grds. tabu – aber kann das richtig sein bei einem so fallgemeingültigen Begriff?

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UPDATE

Beitrag von Simon Gall
25.11.2017, 00:07 Uhr

https://www.black-friday.de/black-friday-de-erwirkt-einstweilige-verfuegung-gegen-black-friday-gmbh-und-super-union-holdings-ltd

Black Friday

Beitrag von Wolfgang Tübben
24.11.2017, 06:55 Uhr

Ich habe folgende Frage, darf ich anstelle Black Friday die Wortwahl Schwatze Fridach benutzen, so wird es im rheinischen Dialekt geschrieben ohne das ich gegen ein Patent oder einer Lizenz verstoße?

AdWords Anzeigenerweiterung

Beitrag von Tina
26.09.2017, 11:28 Uhr

In der neuen AdWords-Oberfläche besteht die Möglichkeit eine Anzeigenerweiterung speziell mit der Marke Black Friday zu erstellen und einen speziellen Rabatt zu bewerben. Wie sieht hier die Rechtslage aus?

VG

Löschung?

Beitrag von Nadine Wilms
07.09.2017, 09:52 Uhr

Ist die Marke den endlich gelöscht worden so das wir damit 2017 wieder Werben dürfen? Weil für Verkäufer in die USA ist das echt ein Wettbewerbsnachteil :-(

geniale PR-Strategie

Beitrag von Rudolf
28.11.2016, 22:13 Uhr

also ganz ehrlich, ich glaube, dass es sich bei diesem Thema einfach um eine genial ausgedachte PR-Strategie handelt. Alle Medien schreiben über diese Black Friday GmbH und ihren bekloppten Markenrechten. Ich lese immer, dass so viele Unternehmen abgemahnt werden, nur fakt ist: ich kenne viele Online-Händler, die alle mit Black Friday geworben haben, aber keines, ich wiederhole kein einziges ist abgemahnt worden! Meine Theorie ist, dass die sich einfach eine Hand voll Unternehmen herausgepickt haben, denen sie eine Abmahnung geschickt haben und sich dann in Fäustchen lachen, wenn alle Medien über sie schreiben. Ich möchte nicht wissen welchen Werbewert sie dadurch erreicht haben. Wenn die in allen Medien etwas für Anzeigen bezahlt hätten, würde so eine Aktion in die Millionen gehen. Und alle sind auf die Seite gegangen von denen. Wie gesagt, das ist nur ein Marketing-Schmäh von den Österreichern gewesen um die Aufmerksamkeit auf sich zu lenken nicht, nicht mehr! Aber es war gut gemacht. Das muss man denen zugestehen..

passt doch

Beitrag von ufox
24.11.2016, 09:24 Uhr

Wenn jemand sich eine Marke rechtzeitig schützen lässt, ist das doch in Ordnung. Der Begriff Black Friday hat keinen Bezug zum deutschen Markt. Das wurde doch alles von der Werbung aufgegriffen, die mal wieder versuchen einen Begriff zu etablieren, den es so bei uns nicht gibt. Wir haben kein Thanksgiving und damit auch keinen Black Friday - Punkt! Und ich denke, wenn man sich frühzeitig eine Marke "Halloween" hätte schützen lassen, dann wäre das auch inOrdnung gewesen. Nun wird das nicht mehr möglich sein, da sich Halloween mittlerweile auch bei uns etabliert hat. Machen Sie doch mal eine Umfrage, wer denn die Bedeutung des Begriffs "Balck Friday" kennt...Eigentlich muss man sagen: Respekt vor der Weitsicht! Vielleicht schafft es ja so ein Markenschutz, dass dieser Bergiff bei uns wieder aus der Werbung verschwindet.

Redaktionelle vs werbliche Verwendung geschützter Begriffe

Beitrag von Marcel
10.11.2016, 23:41 Uhr

Hallo,

wie sieht es eigentlich aus, wenn ich diesen (oder einen anderen) geschützten Begriff auf meiner Website nur redaktionell erwähne (z. B. auch als Blog-Titel) und hierzu Produkte vorstelle bzw. auf diese verweise? Dies wäre ja etwas anderes, wie mit diesem Begriff direkt bezahlte Werbung (auf anderen Websites, Sozialen Medien oder Suchmaschinen) zu schalten. Der Begriff würde dann ganz normal in den organischen Suchergebnissen in Verbindung mit der jeweiligen Webseite erscheinen (und nicht in den bezahlten Suchergebnissen). Gibt es hier eine Abgrenzung zwischen der Art der Verwendung (redaktionell und werblich)?

Löschung

Beitrag von Manuel
27.10.2016, 19:40 Uhr

Hallo,

wie kann man solch eine Löschung beantragen? Sollten sich doch genug geschädigte finden, die diesen Sachverhalt nicht ok finden. Immerin ist Black Friday ein Begriff wie Weihnachten und Co.

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