Handlungsanleitung: E-Zigaretten und Liquids verkaufen!
E-Zigaretten und Liquids sind als Tabakerzeugnisse gesundheitsgefährdende Konsumgegenstände, für deren Verkauf on- und offline zum Zwecke der Prävention und des Jugendschutzes bestimmte Werbeverbote, Abgabebeschränkungen und Informationspflichten gelten. Wir geben einen Überblick, was beim Verkauf rechtlich zu beachten ist.
Vape an Jugendliche verkauft
Beitrag von Helga Platzer
21.01.2025, 01:40 Uhr
Ein vape Laden Besitzer hat meiner 13 jährigen vapes verkauft. Was kann ich tun ? Bei Polizei anzeigen. Ihn drohen Mgf platzer
Markenwerbung?
Beitrag von Alexander Boy
07.10.2021, 16:44 Uhr
Wenn ich es richtig verstehe darf ich nicht für Tabakerzeugnisse werben. Aber Prinzipiell kann ich den Namen meines Onlineshops noch bewerben?
Zubehör
Beitrag von Burmann Jens
23.08.2021, 11:06 Uhr
Hallo
Können Sie was zu dem Zubehör von E-Zigaretten sagen?. Wie z.B Coils (Draht Wicklung), welche zur Funktionalität einer E- Zigarette beitragen?. Müssen da die Händler auch die Jugenschutzbestimmungen einhalten (2 fach Altersverfikation Onlineshop sowie Versand)?.
Viele Grüße
Herr
Beitrag von Andre
31.07.2020, 09:23 Uhr
Frage zu nikotinfreien Liquids: Es steht geschrieben, dass das Produktionssicherheitsgesetz und das Chemikalienrecht zu beachten sind. Frage1.Was genau ist dort zu beachten? Frage2. Inwieweit muss so ein Liquid zugelassen werden, ehe es auf den markt kommt? Beste Grüße, Andre
Wie ist das ganze bei Facebook und Instagram?
Beitrag von Andreas
31.01.2020, 22:26 Uhr
Danke für den umfangreichen Beitrag. Auf eine Sache wurde in dem Beitrag leider nicht eingegangen: Dürfen Händler Bilder von zum Beispiel Akkuträgern und Tanks (also praktisch Nachfüllbehälter) auf Facebook und Instagram posten? Zum Beispiel wenn ein Händler etwas neu rein bekommen hat, damit man die Leute darüber informiert? Oder muss man das dann anders formulieren, zum Beispiel dass man eine gewisse Kombination aus Akkuträger und Tank super findet? Oder ist das gar nicht erlaubt?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas
Toller Beitrag
Beitrag von Eric
03.12.2019, 18:45 Uhr
Hallo,
eine kurze Frage. Laut dem Text und meinen Recherchen unterliegen also Nikotinfreie Liquids "noch" nicht dem Tabakerzeugnisgesetz und einem damit verbunden Werbeverbot? Danke
schöne neue Welt
Beitrag von Ork
06.09.2017, 13:38 Uhr
George Orwells 1984 lässt grüßen, er hat allerdings noch untertrieben
Aromen zum Mischen von Liquids auch vom Werbeverbot betroffen?
Beitrag von Michael
30.08.2017, 15:50 Uhr
Hallo,
sind Aromen zum Mischen von Liquids auch von dem Werbeverbot betroffen?
Grüße Michael
TDP2.....die Gesundheit ist denen doch egal...
Beitrag von Andreas
03.05.2017, 18:44 Uhr
Ich bin jetzt fast ein Jahr lang glücklicher Dampfer. Der Umstieg von den Pyros zur Dampfe fiel mir nicht schwer. Ich war anfangs etwas skeptisch aber es überzeugte mich dann gleich vom ersten Zug an. Ausschlaggebend für mich als langjährigen Raucher war die Tatsache, das ich von dem verbrannten Tabak die Schnauze voll hatte aber nicht in der Lage war, einfach so aufzuhören. Die Entzugserscheinungen vom Nikotin waren für mich (Kopfschmerz, Schwindel, Kreislaufprobleme) echt nicht tragbar. Oder ich war einfach zu schwach. Dank des Dampfens bin ich diesen Rauchmist endlich losgeworden und bin happy über meine Nikotinhaltigen Liquids in zig Aromenvarianten, welche ich mir dann reichhaltigem Angebot selbst mischen kann......Hier sehe ich durch die neuen Verordnungen, Regelungen oder was weiß ich was noch kommt, mein Recht auf freie Auswahl extrem eingeschränkt. Dieser ganze Hype, von wegen schädlich und so, kann man doch eh vergessen. Es ist wissenschaftlich belegt, das dampfen zu 95% weniger schädlich ist wie Rauchen.......aber das will in viele Köpfe nicht rein. Weil die entsprechenden Leute gar keinen Bock darauf haben, sich mit der Materie auseinander zu setzen. Es geht denen doch im Prinzip nur um das Geld. Der Tabakindustrie gehen durchs Dampfen Millionen durch die Lappen und auch Vater Staat hat hier keinerlei Steuereinnahmen in Milliardenhöhe durch die Tabaksteuer, weil sie hier nicht greift und viele Raucher aufs Dampfen umsteigen und so die Milliardeneinnahmen schrumpfen......das diesen Rauchern aber ein großes Stück Lebensqualität zurückgegeben wird, sieht natürlich keiner! Mir geht es seit dem Umstieg aufs Dampfen auf alles Fälle um Längen besser wie vorher als starker Raucher...... Gut Dampf....
Titel ???
Beitrag von Michael
02.06.2016, 16:49 Uhr
Na, dann hoffe ich, das auch bald sämtliche Zigarettenstopfmaschinen, Zigarettenhülsen, Zigarettenetuis, Aschenbecher usw. ab 18 Jahre sind. Natürlich auch sämtliche Sektgläser, Biergläser usw., da könnte man ja alkoholhaltige Getränke daraus trinken. Sehr gefährlich. Zudem bitte noch auf allen alkoholhaltigen Getränken fette Abbildungen einer schönen Leberzirrhose anbringen. Dann passt ja alles......
Wieder ein Grund mehr aus diesem scheiß Europa auszuwandern !!!!!
Ignoranz und Willkür
Beitrag von Gutundgünstig ?
27.05.2016, 16:17 Uhr
Ich möchte mich meinem Vorredner "Ich Weiswas" anschließen. Die getroffenen Entscheidungen beruhen auf keiner demokratischen Grundlage und verfolgen keine gesundheitlichen Interessen. Dies zeigt sich bereits durch die mangelhafte Auseinandersetzung mit dem Thema. Dieses ignorante Verhalten der Politiker spielt der Lobby direkt und bewußt in die Hände, auch die Petition hätte man sich schenken können. Das Maß ist nicht nur voll sondern überschritten. Es ist wirklich allerhöchste Zeit dass sich etwas ändert und zwar grundlegend um der Willkür gegenüber dem Volk, zugunsten der Lobby ein Ende zu setzen. Frankreich geht bereits einen Schritt voran und das ist nicht das Ende sondern der Beginn von etwas neuem. Es ist an der Zeit zu zeigen wer hier für wen die Brötchen verdient !!!..nur wer ignoriert oder resigniert hat bereits verloren.
TPD2 - Werberverbot - Hört Hört
Beitrag von Ich Weiswas
21.05.2016, 17:40 Uhr
Ich sage Euch eines als Händler dazu. Wenn Unrecht zu Recht wird und das ist nun passiert, dann fragt Euch mal warum dieses Produkt so gefragt ist- es ist bewiesen das Frau PL Ergebnisse verfälscht hat. Herrn Prof. Dr. Bernahrd Mayer Forschungen ( Uni Graz) nicht im Bundestag beachtet werden. Und es Körperverletzung ist ehemalige Raucher, jetzt Dampfer wieder zu Rauchern werden. Wir haben ein Produkt welches verdampft, nicht verbrennt - 4000 weniger Giftstoffe bestitzt - welches die Lebenqualität steigert ( bemerkliche gesundheitliche Verbesserungen bei der Nutzung) und Ihr tretet es da oben mit Füßen? Seit Ihr behindert oder sowas? Hallo?.......Und Händler werden mit Werbeverboten bestraft? Hallo? Oder die Vorteile von eDampfgeräten zu den Nachteilen der Tabakzigaretten dürfen nicht mehr ausgesprochen werden? Mündige Bürger dürfen hier nicht mehr selber entscheiden was besser ist? Hallo?........Sie werden den Siegeszug der Ezigarette nicht aufhalten und England geht selber mit gutem Beispiel voran. Ich werde meine Kunden weiter betreuen und jedem Raucher helfen der umsteigen will - E Zigaretten retten leben - informiert Euch. Hier herrscht Staatswillkür - Grundlose Verbote von harmlosen Produkten die tödlichen Produkten gleichgestellt werden und DAS KANN NICHT RECHTENS SEIN. Das lassen wir uns als Nutzer nicht bieten und werden Klagen. Auch ich bin Nutzer und ich lasse mir diese Rettung und Lösung nicht mehr wegnehmen - Wir haben den demokratischen Weg von Petitionen genutzt und werden hier als Bürger verarscht? Was hat ein bewiesen harmloses Produkt in diesem Gesetz zu suchen? Das was hier beschlossen wurde und ich bin seit 7 Jahren Dampfer - entspricht nicht meine demokratischen Grundwerten mit denen ich persönlich aufgewachsen bin und wie kann man die Leben vieler Damfer und noch Raucher aufs Spiel setzen? Es ist nicht unser Job als Händler die Menschen aus Überzeugung zum umsteigen zu bringen - sondern der des Staates und der Ärzte und dem DKFZ und weiß Gott. Aber wir haben es uns zur Aufgabe gemacht weil Ihr da oben versagt habt. Wir machen euern Job. Und Ihr verbietet uns zu handeln? Da stimmt doch was nicht - es ist Unrecht und ethisch nicht tragbar. Die EU und Ihre Regelungen hat bis jetzt nur Schande gebracht und das lassen wir uns weiß Gott nicht mehr gefallen. Wir werden sehen was das bald startet, das seit Euch gewiss.
Mischen impossible?
Beitrag von Samuel Mitterer
02.04.2016, 10:38 Uhr
Was bedeutet die neue Rechtslage für nikotinhaltige Basisflüssigkeiten zum Selbstmischen? Gilt auch da die 20-ml-Begrenzung?
Online Shop Besitzer für e-Zigs
Beitrag von Gerd Wolfrum
01.04.2016, 01:00 Uhr
Sehe ich meine Abgrenzung richtig? Alles, was mit Liquid in Berührung kommen kann, also komplette e-Zigaretten, Verdampfer und Verdampferköpfe, sind vom neuen jugendschutzgesetz betroffen. Die Akkuträger, welche diese Geräte mit Strom versorgen, sind jedoch weiterhin frei verkäuflich, solange sie nicht im Bundle mit o.g. Geräten verkauft werden.
am besten währe doch nur Wasser und Brot
Beitrag von Horst
08.03.2016, 14:42 Uhr
da immer mehr Unsinniges grundlos (über unsere Köpfe hinweg entschieden) verboten wird, währe ich für eine Vereinfachung aller Gesetze:
Da wir doch alle spaß- und genussfrei leben sollen, währe ein Gesetz doch nicht schlecht, dass es uns nur gestattet ist Wasser und Brot zu uns zu nehmen. Dann währen alle künstlich erfundenen Probleme vom Tisch
Herr
Beitrag von Marcus
08.03.2016, 08:14 Uhr
Zum Jugendschutzgesetz:
Dürfen dann auch einzelne Akkus oder z.B. Ersatzverdampfer oder Tanks (ohne Liquids) auch nur gegen Altersprüfung verkauft werden? Gibt es auch schon Infos, wann das neue Jugendschutzgesetz in Kraft treten wird? Vielen Dank und viele Grüße
Ausgedampft – oder doch nicht? Die Rechtslage beim Verkauf von E-Zigaretten und Liquids
Beitrag von easyvape
03.03.2016, 16:39 Uhr
Ab wann ist die VolljährigkeitPrüfung Pflicht ?
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