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Leserkommentare zum Artikel

Darf die Telefonnummer im Impressum auch eine Handynummer sein?

Wer ein Telemedium geschäftsmäßig und nicht nur zu rein privaten Zwecken nutzt, hat nach §5 Abs. 1 TMG zwingend eine Anbieterkennzeichnung vorzunehmen. Allerdings sind die konkrete Art und der Umfang der vom Gesetz vorgesehenen Pflichtangaben innerhalb des Impressums teilweise wenig eindeutig formuliert. Insbesondere die notwendigen Angaben zur elektronischen Kontaktaufnahme treiben viele Online-Anbieter um. Die heutige Frage des Tages behandelt deshalb, ob eine im Impressum angeführte Rufnummer auch eine Mobilfunknummer sein darf.

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Unglaubliches

Beitrag von Unwichtig
27.06.2019, 23:53 Uhr

Da wird heute noch über ein Impressum Lamentiert, währenddessen das DSGVO dazu beigetragen hat, daß man nicht einmal die Domäne, auf wen das "Fahrzeug" eingetragen ist geprüft werden kann, ob zumindestens diese Daten überein stimmen: auch dort soll nun abkassiert werden.

Also für mich gehen zwar Sicherheitsfragen im Rechtswesen anders, aber nunja das ist ja bei dem Chuhrwahn, den die Armleuchter die letzten 30 Jahre von den Mao=Mowa-Streichlern abgezogen haben wohl kaum noch discozitronenfähig.

Willkommen, inder, Weimaraner Armleuchterfabrik. Heil dem Einziegenden Führer, Heil dem wohl, Thäter-Start.

Mögen Atombomben dieses Rechtswesen vandalierende Monster aus der Opiumhölle verdampfen.

Im übrigen: Wissen Sie, wie die Gäste-am-popo früher in Naziz-Doitchuhnt genannt wurden?

DIE GRÜNEN

Atombomben - auch nur ein Anti-Baby-ohne-Hirn-Pille im Entwicklungsprogramm für Mao=Mowa-Springer - ich würde mir mal langsam Sorgen machen, weil im Jahre 2011 der Nikolaus im Reis(malrübencrowd)Tag das Spielzeug im Tiergarten einkassiert hatte.

Also da steht ein Affenhaus mitten im Tiergarten und das Rosalührische Traumschiffpersonal mit dem IQ von einem Fieberthermometer mit Rückgradbruch glaubt dem Universum mal wieder vor, daß es Intelligent wäre MacBeth ständig neu zu Pfuscherpfennigen.

Super, Ingo, nicht DieSääl!!! kennt man doch alles - vor allem die nummer mit dem Sterilisieren des Staatswesens bis im Hirn nur noch Fakirflöte ist.

Aluhut Scheißhaus - die Putze vom Zoll beschwert sich auch über die MartinSchoolz-Sonnenschlauen, die als BASQUETT-Korbkinder von InsuranceFraud Storch gebracht wurden ständig das die Wende nur braune Scheiße ist, die man schon aus dem Vorhergehenden Jahrhunderten kennt.

Die glauben doch nicht ernsthaft, daß die nochmals einen "Zweiten Weltkrieg" bekommen?

Eher fliegen die Bomben - FEUER FREI

kein Titel

Beitrag von Michael
05.04.2019, 12:41 Uhr

Der Artikel ist gut geschrieben, aber eine Sache ist nicht geklärt: Muss bei einer deutschen Webseite mit einer deutschen Adresse eine deutsche Telefonnummer veröffentlicht werden oder darf das auch eine Rufnummer aus dem Ausland sein?

Rechtsvorschriften aus der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)

Beitrag von Markus
31.08.2017, 10:48 Uhr

Ihr Artikel behandelt nur die Pflichten, welche sich aus dem Telemediengesetz (TMG) §5 ergeben. Aber als Diensteanbieter nach dem TMG ist man doch auch an die Dienstleistungs-Informationspflichtein-Verordnung (DL-InfoV) gebunden und dort wird in §2 Abs. 2 schon ziemlich klar gesagt, welche Angaben zu machen sind. Und da eine Mobilfunknummer häufig mit zusätzlichen Kosten für den Anrufer verbunden ist, kann eine Mobilfunknummer nur schwerlich als unmittelbar erreichbar gelten. Der Anbieter kann aber eine Festnetznummer auf sein Mobiltelefon umleiten. Damit wäre dem Kunden die kostengünstige Kontaktaufnahme möglich und der Anbieter auch erreichbar wenn er unterwegs ist.

Webeanrufe

Beitrag von S. Daniilidou
16.02.2017, 13:18 Uhr

Ich verstehe, dass man für die Kunden erreichbar sein muss. Dadurch, dass  im Impressum eine Telefonnummer stehen muss, egal ob Handynummer oder Festnetz Anschluss, werde ich ständig mit Werbeanrufen belästigt. Es scheint  diesen Firmen egal zu sein, dass ich mir Werbeanrufe ausdrücklich verbeten habe oder dass ich nie meine Einwilligung vor diesen Anrufen gegeben habe, wie der Gesetzgeber es vorschreibt. Gibt es dagegen auch einen Schutz? Oder bin ich hier als Kleinstunternehmer der Dumme?

Was wenn immer die Mailbox dran geht und kein Rückruf erfolgt

Beitrag von Alexander
20.04.2016, 17:56 Uhr

Habe, das gerade auch mal als Kunde, mails wegen fehlender Rechnung werden nicht beantwortet, via Handy immer nur die Mailbox. Also ist hier ist keine tatsächlich Erreichbarkeit vorhanden. Was wäre dann der Fall?

gut erklärt

Beitrag von nur so
22.01.2016, 20:53 Uhr

klasse, danke dafür!

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