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Leserkommentare zum Artikel

BGH: Tatsächlich anfallende Versandkosten sind im Warenkorb auszuweisen?

Wie ein Onlinehändler-Verband berichtet, wurde kürzlich ein Onlinehändler von der Wettbewerbszentrale abgemahnt, weil er die Versandkosten nicht bereits in seinem virtuellen Warenkorb konkret ausgewiesen hatte. Angeblich hatte der Händler in seinem virtuellen Warenkorb nur die Zwischensumme der Bestellung sowie den Hinweis „zzgl. Versandkosten“ angegeben, wobei über die Worte „zzgl. Versandkosten“ auf eine Informationsseite im Online-Shop verlinkt wurde, auf der die konkreten Versandkosten aufgeführt waren. Über die konkret anfallenden Versandkosten wurde erst am Ende des Bestellprozesses, unmittelbar bevor der Kunde seine Bestellung absenden kann, informiert.

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Hr.

Beitrag von Philipp Gratzl
25.08.2019, 16:36 Uhr

Hallo, Herr Nagel, ich habe jetzt aktuell so einen Fall, da sind die zzgl. Versandkosten nicht einmal konkret bei Abschluss der Bestellung im Warenkorb ersichtlich (lediglich ein Hinweis auf die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen"). Zudem steht bei der Bestätigungs-email des Händlers wiederum nur der Gesamtbetrag des Warenwertes (also ohne einen konkreten Betrag für Versandkosten - nur wieder der Hinweis auf die AGB).

Erst als die Ware geliefert wird, steht auf der beigefügten Rechnung erstmals der Betrag für die zzgl. Versandkosten.....

Berechnung von Standard-Versandkosten zzgl. Speditionsaufschlag

Beitrag von René Schürmann
20.09.2018, 11:29 Uhr

Habe kürzlich in einem Shop bestellt, in dem einem €4,99 für den Standard-Versand berechnet werden und zzgl. noch ein Speditionsaufschlag von €39,-.

Meiner Ansicht werden hier "doppelte" Versandkosten berechnet.

Sehe ich dies richtig?

Vergessene Frage: was erwarten eigentlich die User?

Beitrag von Rainer Meyer
28.11.2013, 09:07 Uhr

Hallo,

zwar bin ich selbst E-Commerce-Jurist, mich wundert aber, dass bei solchen und ähnlichen Themen die eigentlichen Nutznießer - bewusst oder unbewiusst) - meist ausgeblendet werden: die Käufer. Stattdessen fast immer im Vordergrund: welche Risiken bestehen für den Händler bei Nichtbefolgung? Gibt es Abmahnungen? Wieder so ein rechtliches Hirngespinst etc.

Nun mal anders: Wünscht man sich eine solche Funktionalität als Käufer? - Ja!

Dont make me think: > warum soll ich noch zusätzliche Zeit mit Kostenaddieren + Warenmengen unter generische Versandpreise subsumieren verbringen? Auch wenn es Grundschulrechnen sein mag, als Käufer habe ich zu Recht keine Lust und Zeit dazu, erst recht wenn ich nur am Probieren & Schauen bin und noch fern von einer Kaufentscheidung > warum soll ich um diese Information in Erfahrung zu bringen, in den Checkout weitergehen, um die Information dann über die "Jetzt Kaufen Button" Seite zu bekommen und dann abzubrechen? (mit dem weiteren Risiko, bei unordentlich aufgesetzter IT dann bereits meine Daten hinterlassen zu haben)

So bekommt man das Thema doch viel klarer strukturiert und weiß aus eigenem Antrieb, was man seinen Endkunden bietet (oder nicht bieten will), anstatt in selbstgestrickten, abstrakten rechtlichen Unsicherheitssphären zu schweben.

Viele Grüße!

man sollte das mit der Wettbewerbszentral ausfechten

Beitrag von Martin
02.07.2013, 20:05 Uhr

Hallo ich habe mir mal daraufhin eine ganze Reihe der großen Shops angeschaut.

Viele berechnen Frachtkosten auf Basis der Artikel im Warenkorb für Deuschland und bieten dann, wenn Lieferung ins Ausland möglich, ein Länderdropdown an.

Für Modified hat eine Softwarefirma ein Open Source Porgramm (Beta Version 0.9) geschrieben, bei der auch alle hinterlegten Versandarten für das Land (z.B. Selbstabholung) ausgewählt werden können. Aktuell werden hier Sponsoren gesucht, die die Weiterentwicklung finanieren helfen.

1und1 oder Yatego haben nur die deutschen Frachtkosten im Warenkorb, selbst wenn auch ins Ausland liefert wird.

Die Frage ist aber generell, ob mit der Button-Lösung, die ja erst nach dem BGH Urteil in Kraft getreten ist, so wie Sie ja auch meinen, der Infromationspflicht nicht schon genüge getan ist.

Man solllte es auf einen Musterprozess mit der Wettbewerbszentrale ankommen lassen, wenn man abgemahnt wird

völliger Blödsinn

Beitrag von FredK
02.07.2013, 12:36 Uhr

Hallo Herr Nagel, vielen Dank für Ihre Ausführungen zu diesem Thema. Auf unseren Forumseiten von www.bigware.de haben wir bereits auch schon damit angefangen über dieses Thema zu reden. M.E. nach sind hier wieder einmal weltfremde Geister unterwegs, die die Realität verkennen. Das, was man dem Online-Handel hier wieder einmal versucht zusätzlich, im Vergleich zum stationären Handel, aufzubürden, ist ein klarer Eingriff in den fairen Wettbewerb. Der stationäre Handel sprüht nur so von Verstößen gegen die PAngV. Ich habe so z.B. bewusst noch in keinem Supermarkt oder Kaufhaus die Angabe gelesen, dass der Preis inkl. oder excl. USt sei. Ebensowenig wird man in Möbelgeschäften am Produkt über die Lieferzeit, die Versandkosten und und und aufgeklärt. All das erfährt man dort auch erst, wenn man den "Bestellprozess" eingeleitet, sprich, wenn man sich mit dem Verkäufer an den Tisch setzt und die Bestellung aufnimmt.

Ich denke der richtige Weg muss es sein, den Gesetzgeber hier einmal vor das Schienbein zu treten und die PrAngV so anzupassen, dass sie auch für den Onlinehandel passt. Und den Richtern am BGH soltle man mal eine Schulung in E-Commerce verpassen, damit sie wissen worüber sie entscheiden.

Möglicher Lösungsansatz für Magento

Beitrag von Marcus Kosek
26.06.2013, 09:00 Uhr

Hallo Herr Nagel,

danke an der Stelle für den hilfreichen Eintrag.

Ich hab für eine Magneto-Shop folgenden Lösungsansatz gewält:

Die Versandkosten mit dem folgenden Modul in den Warenkorb gebracht. Modul: http://www.rapidcommerce.eu/blog/2012/04/allways-show-shipping-costs-in-magento/

In meinem Fall war es leicht eine Standardkombination für das Modul auszuwählen, weil der Shop nur ein Versandland und eine Versandart hat.

Vielleicht Hilft anderen Shop-Betreibern mit mehreren Kombinationen aus Versandart und Ländern, an dieser Stelle ein Sternchentext weiter, z.B. (* Versandkosten für [STANDARDLAND] und [STANARDVERSAND])

Das ließe sich mit einer einfachen Template-Änderungen umsetzen.

Viele Grüße, Marcus Kosek

Praxisfremd

Beitrag von Hahn Andreas
08.06.2013, 15:25 Uhr

Es ist zu vermuten, dass der zuständige Richter noch nie in einem Onlineshop gekauft hat.

Der Vorschlag, auf die Versandkosten zu verzichten, ist für die meisten Shopbetreiber nicht hilfreich: Oft erfolgt die Produktsuche über Preissuchmaschinen, bei denen man dann ganz schnell hinten landet, wenn man die Versandkosten in die Produkte einrechnet.

Lediglich die Betreiber von kleinen Shops (mit kleinen Artikeln) können einen Hinweis auf pauschale Versandkosten direkt in den Warenkorb einbinden.

Sind jedoch größerere, und schwerere Produkte zu versenden ist oft die Anlage von mehreren Versandarten (nach Gewicht, nach Lieferland etc) notwendig.

Ganz schwierig wird der Versand mit Speditionen.

Es sollte nach meiner Meinung für den Kunden vollkommen ausreichen, dass er im Warenkorb einen Versandkostenrechner zur Verfügung gestellt bekommt. Dieses Feauture bieten schon einige Shops, zum Beispiel der JTL-Shop 3 :

Der Kunde legt einen Artikel in den Warenkorb und kann sofort unter Angabe seiner PLZ und Lieferlandes die Versandgebühren ermitteln lassen.

Legt er einen weiteren Artikel in den Warenkorb, kann er prüfen, ob sich die Kosten erhöht haben.

Abschließend, bevor er bestellt, sieht er die genauen Angaben , und kann sich immer noch gegen eine Bestellung entscheiden und den Bestellvorgang abbrechen

Was soll denn noch mehr getan werden?

Die Diskussion geht ja schon bereits weiter: Angeblich streiten sich schon Rechtsexperten darüber, ob auch die möglichen Nachnahmegebühren mit genannt werden müssen, und in diesem Zusammenhang, ob die Nachnahmegebühr zu den Versandkosten überhaupt gehört.

Meine Meinung : Das ist kein Verbraucherschutz. Das sind Entscheidungen vom grünen Tisch gesprochen, die mit der Realität nichts mehr zu tun haben.

Der einzige Begriff, der mir dazu einfällt : Arbeitsbeschaffungsmaßnahme Danke, Herr Richter, da kann ich drauf verzichten, habe Arbeit genug. Und hätte wahrscheinlich noch mehr, wenn die vielen kleinen Schopbetreiber nicht dauernd Ihr Geld für Abmahnungen ausgeben müssen, die durch solche realitätsfremden Urteile entstehen.

Alternativer Bestellweg

Beitrag von Michael
07.06.2013, 15:03 Uhr

Wenn man als Betreiber eines Online-Shops immer wieder Steine in den Weg gelegt bekommt, die man mit vorgefertigten Programmen (gekauftes Shop-System) nicht gesetzes- oder "hirngespinst"konform umsetzen kann:

Wäre es dann nicht sinnvoller, dass der Kunde erst altmodisch eine Bestellanfrage macht und man dem Kunden dann eine unverbindliche Bestellanfragebestätigung zumailt, mit bestellbezogenen Produkt- und Versandkosten, sowie Widerrufsbelehrung (ach ja, die kommt ja auch schooon wieder neu!) ? Wenn der Kunde des Lesens mächtig ist, bestellt er dann mit seiner Mailantwort und seiner Vorauszahlung verbindlich, auf Basis dieser Daten.

Ich selbst plane derzeit einen Online-Shop und sehe mir vielerlei Systeme, auch Mietsysteme an, aber nun zögere ich und erwäge, meine alten Webseiten-Angebote wieder nach dem o.g. Schema aufleben zu lassen, statt aufwendig einen Shop einzurichten, der dann doch dem einen oder anderen wieder nicht genügt...

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