Leserkommentare zum Artikel

Häkchen-Setzung bei Einbeziehung von AGB im Online-Shop zwingend notwendig?

Die IT-Recht Kanzlei wird in ihrer Beratungspraxis immer wieder mit der Frage konfrontiert, ob AGB bei einem Vertragsschluss über einen Online-Shop nur dann wirksam in den Vertrag mit dem Kunden einbezogen werden, wenn dieser im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses durch Setzen eines Häkchens in einer Checkbox bestätigt, die vom Anbieter verwendeten AGB zur Kenntnis genommen zu haben und mit deren Geltung einverstanden zu sein. Grund genug für die IT-Recht Kanzlei, sich im Rahmen des folgenden Beitrags einmal näher mit dieser Frage auseinanderzusetzen.

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Anerkennung der AGB speichern?

Beitrag von FriLo
10.12.2019, 14:35 Uhr

Dürfte ein Onlineshop die Eingabe (sprich: die abgehakte Checkbox) des Nutzers speichern? Oder muss die AGB jedes Mal wieder akzeptiert bzw. zur Kenntnis genommen werden, wenn der Nutzer erneut einkauft?

Vielen Dank!

Müssen die AGB vor einer Weiterleitung zu einem extrenen Zahlungsmodul zur Kenntnis genommen werden?

Beitrag von Jens Richter
24.08.2016, 14:46 Uhr

Konkret PaypalPlus Modul von atlassian für XT:C 3.04SP21: Dieses übermittelt schon vor Anzeige der Auswahl der Zahlunsweise (checkout_payment.php) im Hintergrund die Kundendaten und den Inhalt das Warenkorbes mittels API an Paypal. Der Kunde hat jedoch zu diesem Zeitpunkt weder eine Auswahl getroffen Paypal oder eine andere Zahlweise (Vorkasse, Nachname etc.) zu verwenden, noch die AGB mit den rechtlichen Hinweisen zu den Zahlweisen und deren Übertragung an die externen Dienstleister zur Kenntnis genommen. Das Modul geht sogar noch einen Schritt weiter und verlagert die AGB einen Schritt später in den Kaufabschluss. Konkret: Auch wenn sich ein Kunde für eines der PayPalPlus Zahlweisen (Paypal, Lastschrift, Kreditkarte, Rechnung) entscheidet, wird er zwischen den Seiten der Zahlunsweise (checkout_payment.php) und Kaufabschluss (checkout_confirmation.php) zu Paypal geleitet, ohne die AGBs je zur Kenntnis genommen zu haben.

Frage bzgl Verlinkung

Beitrag von Joshua Burger
04.04.2016, 20:59 Uhr

Ist ein Hinweis auf die AGB ohne Verlinkung auf der Seite oder Anzeige legitim bzw. macht den Vertrag gültig? Einzusehen sind die Agb nur auf der Startseite durch runterscrollen. Wie auf dieser Betrügerseite: http://maps-routenplaner.info/zugangsdatenzusenden?view=registration

Zusätzliches Häkchen für Widerrufsbelehrung erforderlich?

Beitrag von jancke
24.06.2014, 11:21 Uhr

Und wie verhält es sich nun vor dem Hintergrund der neuen Verbraucherschutzrichtline, die seit 13.06.2014 gilt? Muß nun auch zusätzlich ein eigenes Häkchen gesetzt werden können, um die Widerrufsbelehrung einverständlich zu bestätigen? das wäre im FAlle des Systems woocommerce kaum ohne größeren Programmieraufwand zu realisieren ...

Einverständnis auch konkludent möglich!

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
02.01.2013, 18:07 Uhr

Zum Kommentar von "Christian" vom 02.01.2013:

Richtig ist, dass der Vertragspartner mit der Geltung der AGB einverstanden sein muss, damit diese Vertragsbestandteil werden. Allerdings muss das Einverständnis in die Geltung der AGB nicht zwingend ausdrücklich erfolgen. Vielmehr ist auch ein konkludentes Einverständnis, etwa durch Auslösung der Bestellung im Online-Shop in Kenntnis der AGB des Verkäufers, möglich. Anderenfalls würden etwa die Beförderungsbedingungen der Betreiber von öffentlichen Nahverkehrsmitteln nicht wirksam Vertragsbestandteil, wenn der Fahrgast das Verkehrsmittel zwar betritt, die AGB des Betreibers aber nicht akzeptiert. Der Kunde würde sich also widersprüchlich verhalten, wenn er in Kenntnis der Geltung der AGB des Verkäufers eine Bestellung auslöst, die AGB dann aber nicht akzeptieren will.

Einverständnis erforderlich!

Beitrag von Christian
02.01.2013, 17:23 Uhr

Die vom Verfasser erwähnte Bestimmung des § 305 Abs. 2 BGB setzt zusätzlich zu den innerhalb des Beitrags aufgeführten Voraussetzungen voraus, dass "die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist". Dieser Aspekt spricht m.E. weiterhin dafür, dass eine Checkbox, mit welcher das gesetzlich verlangte Einverständnis abgefragt wird, zumindest im Bereich B2C erforderlich ist.

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