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Leserkommentare zum Artikel

Rückzahlungsvereinbarung im Arbeitsvertrag: Wann der Arbeitgeber leer ausgeht

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten einer Fortbildung des Arbeitnehmers, will er sich absichern: Verlässt der Arbeitnehmer das Unternehmen, soll er die Kosten an den Arbeitgeber zurückzahlen. Solche Rückzahlungsvereinbarungen sind jedoch häufig in unzulässiger Weise vereinbart – mit der Folge, dass der Arbeitgeber leer ausgeht…

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Weiterbildung bei Kurzarbeit

Beitrag von Jacqueline
29.03.2022, 12:15 Uhr

Hallo, ich erhalte Corona bedingt KUK. Was passiert, wenn ich eine Weiterbildung anfange und dies von der Arbeitsagentur gezahlt wird und ich während der Weiterbildung gekündigt werden würde? Würde diese Weiterbildung weiterlaufen, wenn ich dann Arbeitslosengeld erhalte? Oder muss mein Chef dann die Leistungen für die Weiterbildung erstatten?

Rückzahlungsvereinbarung wirksam?

Beitrag von Lamore
22.04.2021, 12:47 Uhr

Hallo, habe eine Rückzahlungsvereinbarung unterschrieben. In der Vereinbarung ist kein Anspruch auf höheres Entgelt oder eine höhere Tätigkeit vereinbart. Die Kosten sind auch nicht mit Beträgen aufgelistet sondern nur auf die entstandenen Kosten verwiesen. Bei der Kündigung steht auf eigenen Wunsch oder durch das eigene Verschulden. Ist dies so wirksam?

Rückzahkung

Beitrag von Sylvia
02.11.2020, 14:07 Uhr

Mein Mann hat am 04.12.2018 eine Fortbildung angefangen. Am 08.08.2019!! Hat er eine Rückzahlungsvereinbarung vorgelegt bekommen, welche er hat unterschreiben müssen um die Fortbildung weiterzuführen. Des weiteren wurde ihm schriftlich ein Datum mitgeteilt und zwar  04.2020 dass in diesem Monat seine Prüfung stattfindet. Durch Corona hat sich das Ganze verschoben in den November 2020. Er wird für zwölf Monate an den Betrieb gebunden und hier frage ich mich ob das rechtens ist. Insgesamt hatte er nur circa 25 Schulungstage und rein theoretisch müsste man ja von einem Ende der Fortbildung im April 2020 ausgehen und der Termin wurde unverschuldet durch corona in den November verschoben. Ist das so gültig?

Verpflichtung total übertrieben!

Beitrag von Natascha Galinski
25.08.2020, 09:25 Uhr

Ich habe letztes Jahr im April eine Weiterbildung begonnen und im Februar dieses Jahr abgeschlossen. Dies war ein eine fachweiterbildung die 2000€ gekostet hat und 11 Monate ingesamt gedauert hat. Es waren jedoch nur 5 blockeinheiten von jeweils 4 Tagen ( DO, Fr, Sa, So) dazu habe ich noch ein 60 Stunden Praktikum in 2 Wochen absolviert. Mein AG hat mich jedoch für 5!!!!!! Jahre verpflichtet. Darf das der AG überhaupt? Ich bin sehr unzufrieden und suche mir zurzeit eine andere Arbeitsstelle. Nun hab ich Angst das ich die 2.000 Euro abbezahlen muss. Habe durch private Angelegenheiten schon finanzielle Probleme. Danke im Voraus für Hilfe :)  Lg Natascha 

Wirksam oder nicht?

Beitrag von Momo
13.08.2020, 13:02 Uhr

Am 01.09.2015 habe ich eine Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel angefangen und erfolgreich abgeschlossen. Vom 14.01.2018 - 18.01.2018 habe ich eine Schulung erhalten. Diese hat gekostet 3.548,19€. Jetzt soll ich insgesamt 2600 Euro zahlen weil ich innerhalb von 4 Jahren das Unternehmen verlasse. Wäre ich innerhalb des ersten Jahres gegangen, wäre alles zu bezahlen gewesen, laut Vertrag. Jedes Jahr sinkt die Summe um einen bestimmten Betrag. Allerdings war diese Schulung für den Verkauf innerhalb der Firma ausgelegt. Ich habe ein wenig mehr durch Provision verdient als vorher, nach dem ich geschult wurde. Allerding steht auf dem Zertifikat, Bootcamp von meiner Firma. Dadurch sollte ich ja eigentlich keinen Vorteil haben, wenn ich das Unternehmen jetzt verlass. Daher die Frage ob das wirksam ist oder nicht.

Mann

Beitrag von M. P.
08.05.2020, 18:47 Uhr

Hallo, möchte meinen Arbeitgeber kündigen. Habe einen Lehrgang gebucht den der Arbeitgeber zahlt, dieser wurde aber noch nicht angetreten . Kann mein Arbeitgeber dieses geld von mir zurük verlangen ? Und muß ich die Kosten das den Lehrgangsanbieter zahlen ? In den Geschäftsbedingungen steht ..mit einer dauer von bis 18 Monaten sind nicht ordentlich kündbar. Vielen dank

Mobbing

Beitrag von Katrin
23.04.2020, 19:09 Uhr

Guten Tag,

ich habe nach einem Halben Jahr nach einem Wechsel der Führungskraft gekündigt, da mich diese mir bereits im Erstgespräch mit personalrechtlichen Konsequenzen gedroht hat, sollte ich mich nicht fügen. Sie war vorher im Team und das Verhältnis war neutral. Daraufhin habe ich den Personalrat eingeschaltet. Nach ein paar Wochen hat sie innerhalb eines Jahres in meiner KM Abrechnung durch eine Stichprobe eine Differenz in Höhe von 9 Euro festgestellt. Diese Probe war angeblich eine Stichprobe. Mir wurde daraufhin mit einer Abmahnung gedroht- ich habe dem Druck nicht stand gehalten und gekündigt. Meinen nebenberuflich Bachelor Studiengang Kann ich nicht beenden. Die Rechnung wurde mir bereits angekündigt- ebenso wurde ich heute von einer weiteren Führungskraft erpresst. Diese hat mir die Streichung der Abmahnung bzw. die nicht Erwähnung im Führungszeugnis versprochen sollte ich auf meine Kündigungsfrist verzichten und sofort gehen.  Ich wäre gerne im Unternehmen geblieben- es war aber durch die Führungskraft unmöglich. Im Gespräch zwischen Personalrat, Führungskraft und mir habe ich auch meine Schlafstörungen, Magenkrämpfe und Brechanfälle erwähnt.

Mir geht es seit der Kündigung besser- die Erpressung heute war aber wieder ein Schlag in die Magengrube.

Muss ich zurückzahlen? Es handelt sich um eine SK. 

Freundliche Grüße 

Kündigung vor Beginn des Weiterbildungsvertrages

Beitrag von Andrea
29.01.2020, 12:10 Uhr

Sehr geehrte Frau Schulten, wenn der Weiterbildungsvertrag z.B. zum 1.7 beginnt und der AN zum 1.5. kündigt, den Vertrag zuvor aber unterschrieben hat, entstehen dann Kosten? Eigentlich ja nicht, weil der Vertrag ja noch nicht begonnen hat. Oder?

Freundliche Grüße

Wann darf der Arbeitgeber die Kosten der Weiterbildung zurückgestatten

Beitrag von Melina Landis
04.12.2018, 13:28 Uhr

Hallo  Ich habe eine Frage; Ich habe mich bei einer Bau Firma Verpflichtet die Vorarbeiterschule und Polierschule abzushliessen und danach 2 Jahre zu bleiben.   Nun bin ich kürzlich mit der Vorarbeiterschule fertig geworden und möchge die Firma auf Grund von Mobbing und fehlender führungserfahrung (die ich bei dieser firma nicht bekomme aber wichtig ist für die Schule) verlassen.  Nun verlangt mein Chef, dass ich ihm die Schulkosten komplett zurückzahlen muss da ich mit ihm einen Vertrag eingegangen bin.  Darf er das in dieser Situation machen oder muss er mich ohne jedliche Kosten frei geben? 

Vereinbarung

Beitrag von Susann Diener
21.03.2017, 15:23 Uhr

Hallo,

ich habe eine Frage. Am 01.03. Dieses Jahr begann ich meine Weiterbildung zur PflegeDienstLeitung, heute sitze ich im Büro und mein Chef gab mir die Klausel zum Unterschreiben zwecks Rückerstattung bei vorzeitiger Beendigung . 36 Monate Bindung. Ist da zulässig ohne Vorhergehende Absprache bzw. ohne das ein Wort gesagt wurde?!

Mit freundlichen grüßen Susann Diener

Rückzahlung bei arbeitswechsel

Beitrag von Bernadette Volkmer
18.02.2017, 21:33 Uhr

Ich bin im 3. Lehrjahr meiner berufsbegleitend en Ausbildung zur Altenpflegerin. Ich möchte gern den Arbeitgeber wechseln weil ich unzufrieden bin. Nun hab ich eine Rückzahlungsvereinbarung unterschrieben. Bei dem der Arbeitgeber für jeden vorzeitig beendeten mir Monat Geld zurück verlangt. Darf der Arbeitgeber das.

Rückzahlung der Fortbildungskosten

Beitrag von Melanie Schwenke
14.02.2017, 20:06 Uhr

Guten Abend, ich mache grade eine Fernlerngang. Meine Chefin bezahlt dies. Meine Weiterbildung fing 1.12.2016 an. Heute hat sie mir eine Vereinbarung gegeben die ich unterschreiben soll das ich die kosten zurück zahlen muss wenn ich nicht 3 Jahre dort bleiben. Dies wurde jedoch nicht im Vorfeld besprochen. Auch steht dort drin das wenn ich die Prüfung nicht schaffe ebenfalls die gesamten Kosten tragen muss. Ist das Rechtens? Mit freundlich Grüssen Melanie Schwenke

Freistellung und Vergütung als Paragraph erlaubt

Beitrag von Christine Zi-Re
10.01.2017, 11:00 Uhr

Sehr geehrte Frau Schulten,

ist es erlaubt in einer Rückzahlungvereinbarung auch die Regelung über Freistellung bzw. Vergütung der Ausfalltage durch die Fortbildungen per Paragraph zu regeln? Oder hat das eigentlich gar nichts mit dem Paragraphen zu tun?

Über eine Antwort oder Info wäre ich Ihnen sehr dankbar.

3 Jahre gerechtfertigt?

Beitrag von Frank
02.09.2016, 22:11 Uhr

Hallo Frau Schulter

Ich habe selbst gekündigt und nun verlangt mein Chef die Ausbildungskosten zurück. Ich habe 2 Ausbildungsvereinbarungen 1 mal ein 3 tätigen Kurs Kosten 1178 Euro plus Flug und Hotelzimmer. Bindungsdauer soll 3 Jahre sein. Die 2. Ist für eine 4 tätige Schulung Kosten 1200 plus Flug und Hotelzimmer und eine 10 tätige Weiterbildung kosten 1200 Euro auch 3 Jahre Bindungsfrist. Ich finde diese für diese kurze Schulung eine sehr lange Frist zumal nicht unverhältnismäßig teuer und ich keine besonderen Vorteile habe.  Geben Sie mir da recht das ich gute Chancen habe gegen diese Forderung vorzugehen 

Mail skyline940@googlemail.com

Mut freundlichem Gruß  Frank v. Prondzinsky

Kündigung vor Beendigung der Fortbildung

Beitrag von J
22.06.2016, 10:30 Uhr

Sehr geehrte Frau Schulten, In diesen Vereinbarungen steht ja meistens "kündigt der AN innerhalb von drei Jahren nach Beendigung des Studiums..." Wie sieht es denn mit der Rückzahlungspflicht aus, wenn der AN kündigt bevor er die Fortbildung beendet hat? Mit freundlichen Grüßen  J

Frau

Beitrag von Stefanie
04.06.2016, 07:56 Uhr

Sehr geehrte Frau Schulden, ich habe an einem 2 tägigen Seminar teilgenommen, dieser 250 Euro gekostet hat. Jetzt soll ich eine Schreiben unterschreiben, wo drin steht, das ich den Betrag zurückzahlen muss, wenn ich kündige oder mein Arbeitgeber kündigt. Die Frsit, 1 Jahr. Ist dies rechtens? Was muss es für ein Kündigungsgrund geben das ich dies zurückzahlen muss?

LG

Unwirksamkeit, weil Vertragspartner falsch benannt?

Beitrag von Dominik D.
07.01.2015, 17:04 Uhr

Sehr geehrte Frau Schulten,

mit meinem Arbeitgeber habe ich eine Rückzahlungsvereinbarung abgeschlossen, welche inhaltlich nicht anfechtbar ist. Nun ist mir jedoch aufgefallen, dass mein Arbeitgeber in dieser Vereinbarung falsch benannt wurde. Mein korrekter Arbeitgeber ist eine Zeitfirma (AG-Tochter), welche wiederum Tochterfirma desjenigen Unternehmens (AG) ist, das in der Rückzahlungsvereinbarung (RV) als Arbeitgeber benannt wurde.

Mein Arbeitgeber laut Arbeitsvertrag ist AG-Tochter. Die RV benennt im Text jedoch AG als Arbeitgeber.

Ist diese RV nun aufgrund dieses Fehlers anfechtbar? Immerhin ist AG nicht Arbeitgeber im Sinne meines Arbeitsvertrages.

Dominik D. droessler.d@icloud.com

3 Jahre berechtigt?

Beitrag von Isabell Reimann
08.07.2014, 18:23 Uhr

Sehr geehrte Frau Schulten! Im Februar 2013 habe ich eine 4wöchige Fortbildung zur Behandlungspflege gemacht der etwa 800 Euro gekostete hat. Im Falle einer Kündigung meinerseits würde mir für jedes Jahr 33% der 800Euro kosten. Ich finde diese 3Jahre extrem lang...ist dieses wirklich so rechtens? Über eine Antwort würde ich sehr freuen...stecke in einer großem Zwickmühle :-( EMAIL an chmelnat@web.de MfG

Fortbildung und Rückzahlungsvereinbarung - Was passiert, wenn der Arbeitgeber seine "Pflichten" nicht erfüllt?

Beitrag von X
23.08.2013, 16:52 Uhr

Sehr geehrte Frau Schulten,

ich habe eine Frage zum Thema Rückzahlungsvereinbarung.

Im Januar 2009 habe ich mich mit einem Vorstandsmitglied unseres Hauses (Geldinstitut) über eine Forbildungsmaßnahme (Studium neben der Arbeit über 7 Semester) verständigt.

Daraufhin sollte ich die Kernpunkte des Gespräches, sowie meine Forderungen, als schriftlichen Antrag an den Gesamtvorstand weiterleiten.

Darin enthalten waren u. a. die Kostenübernahme des Studiums (ca. 12000,-) und 10 Wochen bezahlter Urlaub für die Anfertigung der Bachelorthesis.

Im April 2009 erfolgte ein Vorstandbeschluss über die Genehmigung der Fortbildung. Darin wird der Umgang mit dieser Forbildungsmaßnahme in unserem Hause beschrieben. Dabei gilt allgemein eine Beurlaubung für die Thesis von bis zu 10 Wochen, ABER es folgt ein Zusatzabsatz, dass darüber hinaus mein Einzelantrag genehmigt wird (somit ohne erkennbare Einschränkung).

Im Februar 2010 sollte ich dann die Anmeldeunterlagen an die Personalabteilung weiterleiten. Ich bat dabei um Anmeldung im Sinne des Antrages vom Januar 2009.

Beginn des Studiums war im März 2011. In diesem Monat erhielt ich auch das Verpflichtungsschreiben (36 Monate nach Beendigung des Studiums), welches von mir unterschrieben wurde.

Bis zu diesem Zeitpunkt, weder bei Antragseinreichung beim Vorstand noch bei der Anmeldung durch die Personalabteilung, wurde mir ein abweichender Umgang im Handeln mit den Kernpunkten meines Antrages suggeriert.

Nun kommt der Wendepunkt, der mein Problem wiederspiegelt.

Im Oktober 2012 erhielt ich ein Schreiben des Vorstandes mit der Information, dass der bezahlte Urlaub für die Thesis auf 10 Tage reduziert wird, obwohl 10 Wochen vereinbart und genehmigt wurden. Dies ist eine Benachteiligung um ca 80%. Gespräche mit dem Vorstandsmitglied persönlich und über den Personalrat blieben ohne Erfolg.

Mein Studium läuft durchweg positiv und wird im August 2014 beendet sein. Was sind nun meine Rechte, welche Möglichkeiten / Rechte habe ich, muss ich die Kosten bei einer Kündigung bezahlen (trotz dieser einseitigen Benachteiligung), habe ich Chancen auf Erfolg ??

Ich hoffe sehr, dass Sie mir weiterhelfen können und würde mich über eine Antwort per Email (tesoro84@gmx.net) sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

X

Dauer der Fortbildung

Beitrag von Daniel
17.06.2013, 13:44 Uhr

Guten Tag, ich befinde mich derzeit in einer ähnlichen Situation. Meine Fortbildung erstreckte sich über 5 Monate. Allerdings in verschiedenen Modulen welche in Summe lediglich 22Tage in Anspruch nahmen. Wird die Dauer der Fortbildung über Beginn und Enddatum definiert oder zählen die tatsächlichen Lehrgangstage?

rückzahlungsvereinbarung

Beitrag von petra Hofmann
14.05.2013, 10:56 Uhr

Sehr geehrte Frau Schulten,

ich habe ebenfalls eine Rückzahlungsvereinbarung unterschrieben. Erst Jetzt habe ich gesehen das auch drinsteht wenn er mir kündigt muss ich zurückzahlen, hatte keine Kopie und musste sofort unterschreiben., da ich ansonsten im Betrieb nicht weiter beschäftigt werden könnte wenn ich diese Weiterbildung nicht mache. Er hat mir in der Probezeit, kurz vor Beendigung der Probezeit gekündigt und die 790 Euro gleich einbehalten. Ausserdem hat er für das halbe Jahr Beschäftigung monatlich rund 1300 Euro vom Arbeitsamt Eingliederungszuschuss erhalten. Ich habe aber keine aussergewöhnliche Einarbeitszeit erhalten sondern nur 2 Tage, wie alle anderen auch bei einem Beatmungspatienten. Danach bin ich jeden Monat ca. 190 Stunden arbeiten gegangen. Ich habe keinerlei Rechnung über die 790 Euro erhalten. Habe ich die Chance dieses Geld zurückzuerhalten. Er hat jeden Monat viel Geld für mich vom Arbeitsamt erhalten und nimmt mir nun noch 790 Euro von meinem Lohn weg für diese Weiterbildung.

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

MfG Petra Hofmann meine E-Mail: Hofmann.petra1@googlemail.com

Rückzahlungsvereinbarung im Arbeitsvertrag

Beitrag von Diana
11.04.2013, 14:43 Uhr

Hallo, ich hätte zu diesem Thema auch eine Frage. Ich habe im Januar eine neue Arbeitsstelle angetreten. Habe dann eine 7Tägige Fortbildung gemacht die für meine jetztige Ausübung verpflichtend war, denn ohne diese hätte ich den Beruf nicht ausüben können. Ich habe einen unbefristeten Vertrag erhalten. Für die Fortbildung mußte ich aber eine Rückzahlungsklausel unterschreiben von 3Jahren. Die Fortbildungskosten belaufen sich auf 1500€ und pro Monat den ich da bin gehen 1/36 ab. Bin mir jetzt nicht mehr sicher ob ich an der neuen Stelle bleiben will, und bin jetzt etwas verunsichert da ich das Geld nicht hätte. Wie komme ich da raus?

Mfg

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen

Bindungsdauer, Kosten erheblicher Höhe, überdurchschnittliche Bevorteilung

Beitrag von D.
03.01.2013, 19:08 Uhr

Sehr geehrte Frau Schulten,

mit großem Interesse habe ich Ihren Artikel zu Rückzahlungsvereinbarungen gelesen. Einige Fragen stellen sich mir jedoch noch bzw. ob es diesbezüglich bereits Urteile gibt:

Bindungsdauer: Umfasst diese den gesamtem Fortbildungszeitraum, oder lediglich die effektiven "Fortbildungstage", wenn diese z.B. in mehreren Wochenblöcken über 1 Jahr stattfinden?

Kosten erheblicher Höhe und überdurchschnittliche Vorteile: Gibt es diesbezüglich bereits Urteile oder Richtlinien bzgl. Durchschnittsgrößen/Vorteile ähnlich wie bei der Faustregel zur Bindungsdauer?

Vielen Dank und freundliche Grüße D.

Beispielrechnung

Beitrag von Thomas Fröba
24.01.2012, 21:20 Uhr

Sehr geehrte Frau Schulten,

bei mir stellt sich folgender Sachverhalt ein.

4 Schulungen bei einem Maschinenhersteller.

3x 1 Woche 1x 3 Tage.

Gesamtkosten belaufen sich auf etwa 8000€.

Durch diese Schulungen, bei denen es keine "Abschlussprüfung" gab, werden nun von mir Aufgabenlösungen verlangt die einfach nicht machbar sind nach nur 4 Wochen Schulung.

Mein Verbleib in der Firma soll laut Vertrag nun 3 Jahre dauern.

Durch die Überforderung die teilweise schon in Panik ausarten möchte ich schnellstmöglich die Firma verlassen.

Sind 3 Jahre Verbleib in diesem Fall angemessen?

Danke für ihre Antwort

Thomas Fröba

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