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EnVKV – FAQ: Informationen zur Kennzeichnung von Haushaltsgeräten (Stand: 14.09.2010)

Laut EnVKV sind Verbraucher vor dem Kauf bestimmter Haushaltsgeräte (sog. "Weiße Ware") über deren Energieverbrauch zu informieren. Welche Geräte betrifft das und wie erfolgt die Kennzeichnung? Müssen auch Lampen gekennzeichnet werden? Wo genau sind die Angaben zur Kennzeichnung von Online-Händlern zu veröffentlichen? Welche Gerichtsentscheidungen zum Thema gibt es? Lesen Sie die nachfolgenden FAQ (frequently asked questions) der IT-Recht Kanzlei, die kürzlich wieder komplett überarbeitet und auf den neusten Stand gebracht worden sind.

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Kennzeichnungspflicht von Lampen die mit Leuchten verkauft werden.

Beitrag von Kai Wendt
12.04.2014, 12:05 Uhr

Sehr geehrter Herr Keller,

sie haben sehr gute Artikel zu einem wirklich undurchsichtigen Thema verfasst. Dafür haben sie meine Bewunderung.

Eine Frage konnte ich bisher jedoch nicht genau beantworten:

War es bereits nach der RL 98/11/EG Pflicht von Onlinehändlern, Lampen die sich in einem Paket mit Leuchten befinden im Angebot zu kennzeichnen? Wenn sich das Angebot hauptsächlich auf die Leuchte bezieht?

Ich hoffe auf eine schnelle Antwort!

Vielen dank und mit freundlichen Grüßen,

Kai Wendt

Wie muss die Kennzeichnung im Detail aussehen?

Beitrag von Rico Neitzel
23.01.2012, 15:34 Uhr

Sehr geehrter Herr Keller,

vielen Dank für den ausführlichen Artikel. Im aktuellen Geschehen sind wir nun über folgender Frage gespalten: Wie genau soll diese Kennzeichnung auf einer Artikel-Detailseite aussehen?

Ich sage: Tabellarische Auflistung der Werte mit einer Fußnote zur genauen Beschreibung der Kennzahl. Sieht aus wie folgt: Technische Daten Energieeffizienzklasse * A+ Energieverbrauch (kWh/Jahr) * 434 Nutzinhalt (Kühlteil) * 364 …

Und anschließend zu dieser Tabelle dann: Erklärung der Energieeffzienzdaten Energieeffizienzklasse

Angabe der Energieeffizienzklasse auf einer Skala von A++ (niedriger Verbrauch) bis G (hoher Verbrauch). Energieverbrauch kWh/Jahr

Energieverbrauch in kWh/Jahr (d.h. Energieverbrauch pro 24 h × 365) auf der Grundlage von Ergebnissen der Normprüfung über 24 h. Der tatsächliche Energieverbrauch hängt von der Nutzung und vom Standort des Geräts ab. Nutzinhalt des Kühlfachs (l)

Nutzinhalt des Kühlfachs (5 °C) in - Litern.

Mein Bekannter sagt nun, dass das so nicht korrekt sei, da die Erklärung DIREKT BEIM WERT zu erfolgen hat.

Da deutsches Recht da ja doch spannende "Wendungen" im (Ver-)Handlungsverlauf aufzeigen kann, würde ich mich freuen, wenn ein Fachkundiger in diesem Bereich mal ein "Machtwort" für uns sprechen könnte, damit wir hier nicht weiter an zwei verhärteten Fronten argumentieren :D

Herzlichen Dank und viele Grüße aus Würzburg Rico Neitzel

Haushaltsgeräte

Beitrag von Garry Wilhelmy
31.01.2010, 10:25 Uhr

Oh Gott, oh Gott! Bei dieser Flut an Kennzeichnungsvorschriften lässt man wohl besser die Finger vom Haushaltsgeräte-Verkauf. Das muss man ja regelrecht studieren. Ganz zu schweige von dem Zeitaufwand!

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