Energieverbrauchsrelevante Produkte
OLG Hamm: Falsches Energie-Effizienzspektrum gleicht Nichtangabe
In Werbung und Angeboten für energieverbrauchsrelevante Produkte muss im Off- sowie im Online-Handel unter anderem das Spektrum der vorhandenen Effizienzklassen angegeben werden. Dass ein fehlerhaftes Spektrum so zu behandeln ist, als würde diese Pflichtangabe gänzlich fehlen, entschied nun für den Fall der Prospektwerbung für einen Backofen das OLG Hamm. Lesen Sie im Folgenden mehr zur Entscheidung.
In Werbung und Angeboten für energieverbrauchsrelevante Produkte muss im Off- sowie im Online-Handel unter anderem das Spektrum der vorhandenen Effizienzklassen angegeben werden. Dass ein fehlerhaftes Spektrum so zu behandeln ist, als würde diese Pflichtangabe gänzlich fehlen, entschied nun für den Fall der Prospektwerbung für einen Backofen das OLG Hamm. Lesen Sie im Folgenden mehr zur Entscheidung.
EuGH: In Werbung für energieverbrauchsrelevante Produkte ist stets auch Spektrum der Effizienzklassen anzugeben
Energieverbrauchsrelevante Produkte unterliegen diversen Kennzeichnungspflichten nicht nur in Angeboten, sondern auch in der Werbung. So schreibt eine EU-Rahmenverordnung für die Werbung sowohl die Angabe der Effizienzklasse als auch die Benennung des verfügbaren Effizienzklassenspektrums vor. Dabei verweist die Bestimmung für die korrekte Umsetzung auf die jeweilige produktspezifische Kennzeichnungsverordnung. Ist die Nennung des Effizienzspektrums aber auch bei Fehlen von Umsetzungsvorgaben in einer solchen spezifischen Verordnung erforderlich? Dazu positionierte sich nun der EuGH für Haushaltsbacköfen.
Energieverbrauchsrelevante Produkte unterliegen diversen Kennzeichnungspflichten nicht nur in Angeboten, sondern auch in der Werbung. So schreibt eine EU-Rahmenverordnung für die Werbung sowohl die Angabe der Effizienzklasse als auch die Benennung des verfügbaren Effizienzklassenspektrums vor. Dabei verweist die Bestimmung für die korrekte Umsetzung auf die jeweilige produktspezifische Kennzeichnungsverordnung. Ist die Nennung des Effizienzspektrums aber auch bei Fehlen von Umsetzungsvorgaben in einer solchen spezifischen Verordnung erforderlich? Dazu positionierte sich nun der EuGH für Haushaltsbacköfen.
Abmahnung aufgrund Verstoßes gegen Energiekennzeichnung
In einer aktuellen Abmahnung wird beanstandet, dass in einem Produktangebot für ein TV-Gerät auf Kleinanzeigen.de verpflichtende Angaben zur Energieverbrauchskennzeichnung fehlen würden. Konkret fehlten nicht nur Hinweise auf die Energieeffizienzklasse des Produktes, sondern auch auf das Spektrum der auf dem Etikett verfügbaren Effizienzklassen. Erfahren Sie mehr über diese Abmahnung in unserem aktuellen Beitrag.
In einer aktuellen Abmahnung wird beanstandet, dass in einem Produktangebot für ein TV-Gerät auf Kleinanzeigen.de verpflichtende Angaben zur Energieverbrauchskennzeichnung fehlen würden. Konkret fehlten nicht nur Hinweise auf die Energieeffizienzklasse des Produktes, sondern auch auf das Spektrum der auf dem Etikett verfügbaren Effizienzklassen. Erfahren Sie mehr über diese Abmahnung in unserem aktuellen Beitrag.
Energieverbrauchskennzeichnung: Print-Labels von Lichtquellen bis 01.03.23 austauschen
Die Energieverbrauchskennzeichnung für Lichtquellen wurde mit neuen Effizienzklassen, Energie-Labels und Effizienzklassen durch die EU-Verordnung 2019/2015 reformiert. Im Online-Bereich ab dem 01.09.2021 verpflichtend, gilt für die physische Umetikettierung auf Lichtquellenverpackung eine Übergangsfrist bis zum 01.03.2023. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Lichtquellen-Verpackungen die alten Labels nicht mehr zeigen. Welcher Handlungsbedarf für Händler sich daraus ergibt, zeigen diese FAQ.
Die Energieverbrauchskennzeichnung für Lichtquellen wurde mit neuen Effizienzklassen, Energie-Labels und Effizienzklassen durch die EU-Verordnung 2019/2015 reformiert. Im Online-Bereich ab dem 01.09.2021 verpflichtend, gilt für die physische Umetikettierung auf Lichtquellenverpackung eine Übergangsfrist bis zum 01.03.2023. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Lichtquellen-Verpackungen die alten Labels nicht mehr zeigen. Welcher Handlungsbedarf für Händler sich daraus ergibt, zeigen diese FAQ.
EU plant Energielabel für Smartphones und Tablets mit Reparierbarkeitsindex
Im Zuge der Bestrebungen, das Umweltbewusstsein von Verbrauchern zu stärken und so insbesondere bei Kaufentscheidungen die Wahl von Produkten mit geringem Energieverbrauch anzuregen, hat die EU jüngst die Einführung von Effizienzetiketten für Smartphones, sonstige schnurlose Telefone und Tablets ab 2025 beschlossen. Als Zusatz zur klassischen Skala wird auch ein neuartiger Reparierbarkeitsindex eingeführt und mit Benotungssystem ausgewiesen.
Im Zuge der Bestrebungen, das Umweltbewusstsein von Verbrauchern zu stärken und so insbesondere bei Kaufentscheidungen die Wahl von Produkten mit geringem Energieverbrauch anzuregen, hat die EU jüngst die Einführung von Effizienzetiketten für Smartphones, sonstige schnurlose Telefone und Tablets ab 2025 beschlossen. Als Zusatz zur klassischen Skala wird auch ein neuartiger Reparierbarkeitsindex eingeführt und mit Benotungssystem ausgewiesen.
Energieverbrauchskennzeichnung: Muster-Aufforderung an Lieferanten bei Verweigerung neuer Etiketten und Datenblätter
Im Jahr 2021 sind für diverse Geräte die energieverbrauchsrechtlichen Kennzeichnungspflichten reformiert worden und zwingen Händler seitdem grundsätzlich zur Einbindung neuer Effizienzetiketten und Datenblätter in geänderten Darstellungsformaten. Die neuen Etiketten und Datenblätter müssen von Lieferanten (EU-Hersteller oder -Importeure) bereitgestellt werden, die sich ihrer Pflichten vereinzelt aber nicht bewusst sind oder fälschlicherweise von Ausnahmetatbeständen ausgehen. Für diese Fälle stellt die IT-Recht Kanzlei Mandanten ein neues Muster bereit, mit welchem Lieferanten zur Bereitstellung der benötigten Kennzeichnungselemente aufgefordert werden können.
Im Jahr 2021 sind für diverse Geräte die energieverbrauchsrechtlichen Kennzeichnungspflichten reformiert worden und zwingen Händler seitdem grundsätzlich zur Einbindung neuer Effizienzetiketten und Datenblätter in geänderten Darstellungsformaten. Die neuen Etiketten und Datenblätter müssen von Lieferanten (EU-Hersteller oder -Importeure) bereitgestellt werden, die sich ihrer Pflichten vereinzelt aber nicht bewusst sind oder fälschlicherweise von Ausnahmetatbeständen ausgehen. Für diese Fälle stellt die IT-Recht Kanzlei Mandanten ein neues Muster bereit, mit welchem Lieferanten zur Bereitstellung der benötigten Kennzeichnungselemente aufgefordert werden können.
Reform der Energieverbrauchskennzeichnung: Gibt es Übergangsfristen für Lagerbestände?
Im Jahr 2021 treten für diverse energieverbrauchsrelevante Produkte neue Kennzeichnungsvorgaben und damit neue Effizienzlabels und Produktdatenblätter in Kraft. Grundsätzlich sind die neuen Kennzeichnungsmaßnahmen innerhalb von 14 Arbeitstagen ab dem Start der jeweiligen Kennzeichnungsverordnung (01.03.21, für Lichtquellen 01.09.2021) umzusetzen. Was aber gilt für Lagerbestände, die vom Hersteller nicht mehr produziert und nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden? Gibt es hier Übergangsfristen, in denen noch mit alter Energiekennzeichnung abverkauft werden darf? Die IT-Recht Kanzlei klärt auf.
Im Jahr 2021 treten für diverse energieverbrauchsrelevante Produkte neue Kennzeichnungsvorgaben und damit neue Effizienzlabels und Produktdatenblätter in Kraft. Grundsätzlich sind die neuen Kennzeichnungsmaßnahmen innerhalb von 14 Arbeitstagen ab dem Start der jeweiligen Kennzeichnungsverordnung (01.03.21, für Lichtquellen 01.09.2021) umzusetzen. Was aber gilt für Lagerbestände, die vom Hersteller nicht mehr produziert und nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden? Gibt es hier Übergangsfristen, in denen noch mit alter Energiekennzeichnung abverkauft werden darf? Die IT-Recht Kanzlei klärt auf.
Fehlende Energieverbrauchskennzeichnung auf eBay: Behörde erlässt Gebührenbescheid
Wer im Internet energieverbrauchsrelevante Produkteanbietet, ist nach EU-Recht grundsätzlich verpflichtet, den Angeboten das Effizienzetikett und das Produktdatenblatt in elektronischer Form beizustellen. Diese Vorgaben, die für diverse Produktkategorien zum 01.03.2021 reformiert wurden, gelten nicht nur im eigenen Shop, sondern auch auf Marktplätzen wie eBay und Amazon. Dass bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflichten nicht nur wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, sondern auch kostenpflichtige Verfahren der Landesämter für Verbraucherschutz drohen können, zeigt ein der IT-Recht Kanzlei vorliegendes Verwaltungsschreiben.
Wer im Internet energieverbrauchsrelevante Produkteanbietet, ist nach EU-Recht grundsätzlich verpflichtet, den Angeboten das Effizienzetikett und das Produktdatenblatt in elektronischer Form beizustellen. Diese Vorgaben, die für diverse Produktkategorien zum 01.03.2021 reformiert wurden, gelten nicht nur im eigenen Shop, sondern auch auf Marktplätzen wie eBay und Amazon. Dass bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflichten nicht nur wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, sondern auch kostenpflichtige Verfahren der Landesämter für Verbraucherschutz drohen können, zeigt ein der IT-Recht Kanzlei vorliegendes Verwaltungsschreiben.
Energieverbrauchskennzeichnung: In welcher Sprache sind Produktdatenblätter darzustellen?
Zum 01.03.2021 wurden für diverse Haushaltsgeräte die Vorgaben der Energieverbrauchskennzeichnung reformiert und neue Effizienzlabel und Produktdatenblätter eingeräumt. Während die Label sprachneutral weit überwiegend aus Piktogrammen und optischen Elementen bestehen, sind in den Produktdatenblättern diverse Informationen in Textform aufgeführt. In welcher Sprache müssen Online-Händler die Produktdatenblätter darstellen und was ist zu tun, wenn diese bislang nur auf Englisch verfügbar sind? Wir gehen der Frage nach.
Zum 01.03.2021 wurden für diverse Haushaltsgeräte die Vorgaben der Energieverbrauchskennzeichnung reformiert und neue Effizienzlabel und Produktdatenblätter eingeräumt. Während die Label sprachneutral weit überwiegend aus Piktogrammen und optischen Elementen bestehen, sind in den Produktdatenblättern diverse Informationen in Textform aufgeführt. In welcher Sprache müssen Online-Händler die Produktdatenblätter darstellen und was ist zu tun, wenn diese bislang nur auf Englisch verfügbar sind? Wir gehen der Frage nach.
Erweiterte Garantie-Informationspflichten „dank“ neuer Produktdatenblätter für energieverbrauchsrelevante Produkte
Mit der Reform der Effizienzetiketten und Produktdatenblätter für diverse energieverbrauchsrelevante Produkte zum 01.03.2021 ging für betroffene Händler bereits ein beträchtlicher Umstellungsaufwand einher. Damit aber leider nicht genug. Weil die neuen Produktdatenblätter stets Informationen über bestehende Herstellergarantien enthalten und Händlern so als „Garantiewerbung“ zugerechnet werden können, sind sie nunmehr auch zur Bereitstellung umfänglicher Garantieinformationen verpflichtet. Hintergründe und Lösungsmöglichkeiten zeigt die IT-Recht Kanzlei in diesem Beitrag auf.
Mit der Reform der Effizienzetiketten und Produktdatenblätter für diverse energieverbrauchsrelevante Produkte zum 01.03.2021 ging für betroffene Händler bereits ein beträchtlicher Umstellungsaufwand einher. Damit aber leider nicht genug. Weil die neuen Produktdatenblätter stets Informationen über bestehende Herstellergarantien enthalten und Händlern so als „Garantiewerbung“ zugerechnet werden können, sind sie nunmehr auch zur Bereitstellung umfänglicher Garantieinformationen verpflichtet. Hintergründe und Lösungsmöglichkeiten zeigt die IT-Recht Kanzlei in diesem Beitrag auf.
Verzögerungen für neue Effizienzetiketten und Produktdatenblätter auf eBay: Wer haftet?
Zum 01.03.2021 sind für diverse energieverbrauchsrelevante Produkte neue Effizienzetiketten und Produktdatenblätter verpflichtend geworden. Die Frist, die neuen Dokumente gegen die alten auszutauschen und hierbei den geänderten Kennzeichnungsanforderungen zu entsprechen, läuft noch bis einschließlich zum 19.03.2021. Vor allem auf Handelsplattformen wie eBay ist zu beobachten, dass sich die Betreiber sich mit der Umstellung auf das neue Kennzeichnungssystem bisher Zeit lassen. Ob Händler oder die Plattform selbst für die nicht rechtzeitige Umstellung die Verantwortung tragen, klären wir im heutigen Beitrag.
Zum 01.03.2021 sind für diverse energieverbrauchsrelevante Produkte neue Effizienzetiketten und Produktdatenblätter verpflichtend geworden. Die Frist, die neuen Dokumente gegen die alten auszutauschen und hierbei den geänderten Kennzeichnungsanforderungen zu entsprechen, läuft noch bis einschließlich zum 19.03.2021. Vor allem auf Handelsplattformen wie eBay ist zu beobachten, dass sich die Betreiber sich mit der Umstellung auf das neue Kennzeichnungssystem bisher Zeit lassen. Ob Händler oder die Plattform selbst für die nicht rechtzeitige Umstellung die Verantwortung tragen, klären wir im heutigen Beitrag.
Reform der Energieverbrauchskennzeichnung: Wann und wie sind Effizienzlabel und Produktdatenblätter im Internet darzustellen?
Zum 01.03.2021 wurden für diverse energieverbrauchsrelevante Produkte (Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Kühlschränke, elektronische Displays, Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion) die Kennzeichnungsvorgaben reformiert. Neue Energielabel und Produktdatenblätter wurden eingeführt, aber auch die Darstellungsvoraussetzungen haben sich geändert. Unter welchen Bedingungen und auf welche Weise Effizienzlabel und Produktdatenblätter im Onlinehandel darzustellen sind, zeigt der folgende Beitrag der IT-Recht Kanzlei.
Zum 01.03.2021 wurden für diverse energieverbrauchsrelevante Produkte (Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Kühlschränke, elektronische Displays, Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion) die Kennzeichnungsvorgaben reformiert. Neue Energielabel und Produktdatenblätter wurden eingeführt, aber auch die Darstellungsvoraussetzungen haben sich geändert. Unter welchen Bedingungen und auf welche Weise Effizienzlabel und Produktdatenblätter im Onlinehandel darzustellen sind, zeigt der folgende Beitrag der IT-Recht Kanzlei.
Wozu dienen die QR-Codes auf den neuen Energie-Labels?
Für diverse energieverbrauchsrelevante Produkte stehen die neuen Effizienzetiketten in den Startlöchern. Ab dem 01.03.2021 müssen sie verwendet werden. Für Verwirrung und Spekulationen sorgen unter Händlern derzeit die auf den neuen Labels vorhandenen QR-Codes. Sind sie verpflichtend? Welche Informationen müssen sie enthalten und wer muss die Funktionalität sicherstellen? Antworten gibt dieser Beitrag.
Für diverse energieverbrauchsrelevante Produkte stehen die neuen Effizienzetiketten in den Startlöchern. Ab dem 01.03.2021 müssen sie verwendet werden. Für Verwirrung und Spekulationen sorgen unter Händlern derzeit die auf den neuen Labels vorhandenen QR-Codes. Sind sie verpflichtend? Welche Informationen müssen sie enthalten und wer muss die Funktionalität sicherstellen? Antworten gibt dieser Beitrag.
Neue Energielabel ab 2021: Fristen für Händler
Im Zuge der Novellierung der EU-Energieverbrauchsvorschriften werden im Jahr 2021 für viele energieverbrauchsrelevante Geräteklassen neue Effizienzetiketten eingeführt. Damit soll auf die geänderten energetischen Eigenschaften von Produkten reagiert und mehr Transparenz für Verbraucher geschaffen werden. Sind die neuen Label vom Lieferanten bereitgestellt, stellen sich für Händler aber diverse Fragen zur Umstellung: Ab wann müssen sie die neuen Label darstellen? Gibt es zeitliche Unterschiede bei der On- und Offline-Umsetzung? Dürfen Labels vor dem maßgeblichen Umsetzungszeitpunkt geändert werden? Die IT-Recht Kanzlei klärt auf.
Im Zuge der Novellierung der EU-Energieverbrauchsvorschriften werden im Jahr 2021 für viele energieverbrauchsrelevante Geräteklassen neue Effizienzetiketten eingeführt. Damit soll auf die geänderten energetischen Eigenschaften von Produkten reagiert und mehr Transparenz für Verbraucher geschaffen werden. Sind die neuen Label vom Lieferanten bereitgestellt, stellen sich für Händler aber diverse Fragen zur Umstellung: Ab wann müssen sie die neuen Label darstellen? Gibt es zeitliche Unterschiede bei der On- und Offline-Umsetzung? Dürfen Labels vor dem maßgeblichen Umsetzungszeitpunkt geändert werden? Die IT-Recht Kanzlei klärt auf.
Fehlende Energieverbrauchskennzeichnung im Internet: Landesbehörden leiten Verfahren gegen Händler ein
Wer im Internet energieverbrauchsrelevante Haushaltsgeräte anbietet, ist nach EU-Recht grundsätzlich verpflichtet, den Angeboten das Effizienzetikett und das Produktdatenblatt in elektronischer Form beizustellen. Diese Vorgaben gelten nicht nur auf eigenen Präsenzen, sondern auch auf Marktplätzen wie eBay und Amazon. Dass bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflichten nicht nur wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, sondern sogar Bußgelder der Landesämter für Verbraucherschutz drohen können, zeigt ein der IT-Recht Kanzlei vorliegendes Verwaltungsschreiben.
Wer im Internet energieverbrauchsrelevante Haushaltsgeräte anbietet, ist nach EU-Recht grundsätzlich verpflichtet, den Angeboten das Effizienzetikett und das Produktdatenblatt in elektronischer Form beizustellen. Diese Vorgaben gelten nicht nur auf eigenen Präsenzen, sondern auch auf Marktplätzen wie eBay und Amazon. Dass bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflichten nicht nur wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, sondern sogar Bußgelder der Landesämter für Verbraucherschutz drohen können, zeigt ein der IT-Recht Kanzlei vorliegendes Verwaltungsschreiben.
Aktuell abgemahnt: Fehlende Angaben zum Spektrum bei energieverbrauchsrelevanten Produkten
Seit dem 01.08.2017 gilt die neue EU-Verordnung 2017/1369, welche für Online-Händler neue Vorgaben für die Gestaltung der Werbung mit energieverbrauchsrelevanten Produkten aufstellt - dazu gehört insbesondere auch der Hinweis auf das Spektrum der auf dem Energielabel verfügbaren Effiezienzklassen. Abmahnungen etwa des "Vereins gegen Unwesen in Handel & Gewerbe" sind in dem Zusammenhang derzeit in Umlauf.
Seit dem 01.08.2017 gilt die neue EU-Verordnung 2017/1369, welche für Online-Händler neue Vorgaben für die Gestaltung der Werbung mit energieverbrauchsrelevanten Produkten aufstellt - dazu gehört insbesondere auch der Hinweis auf das Spektrum der auf dem Energielabel verfügbaren Effiezienzklassen. Abmahnungen etwa des "Vereins gegen Unwesen in Handel & Gewerbe" sind in dem Zusammenhang derzeit in Umlauf.
Wegfall der verpflichtenden Energieverbrauchskennzeichnung für Leuchten zum 25.12.2019!
Bisher hat die europäische Union Leuchten als energieverbrauchsrelevante Produkte eingestuft und infolgedessen den Handel dazu verpflichtet, online wie offline unter anderem in der Werbung die Effizienzklasse und das Effizienzspektrum auszuweisen und Angeboten das (elektronische) Effizienzetikett beizufügen. Eine neue EU-Kennzeichnungsverordnung für Lichtquellen hebt die bisher geltenden Kennzeichnungsvorgaben für Leuchten nunmehr aber mit Wirkung zum 25.12.2019 auf und stellt Online-Händler vor die Frage, ob und inwieweit Leuchten zu diesem Stichtag weiter im Internet mit Energieinformationen zu kennzeichnen sind. Die IT-Recht Kanzlei klärt auf und spricht eine Handlungsempfehlung aus.
Bisher hat die europäische Union Leuchten als energieverbrauchsrelevante Produkte eingestuft und infolgedessen den Handel dazu verpflichtet, online wie offline unter anderem in der Werbung die Effizienzklasse und das Effizienzspektrum auszuweisen und Angeboten das (elektronische) Effizienzetikett beizufügen. Eine neue EU-Kennzeichnungsverordnung für Lichtquellen hebt die bisher geltenden Kennzeichnungsvorgaben für Leuchten nunmehr aber mit Wirkung zum 25.12.2019 auf und stellt Online-Händler vor die Frage, ob und inwieweit Leuchten zu diesem Stichtag weiter im Internet mit Energieinformationen zu kennzeichnen sind. Die IT-Recht Kanzlei klärt auf und spricht eine Handlungsempfehlung aus.
Die neue „EPREL-Datenbank“ – Pflicht zur Registrierung energieverbrauchsrelevanter Produkte
Seit dem 01.01.2019 existiert eine Datenbank, in der Geräte zentral erfasst werden sollen, für die eine Kennzeichnungspflicht mit dem Energielabel gilt. Für Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer von solchen energieverbrauchsrelevanten Produkten gilt eine Registrierungspflicht in dieser sog. „EPREL-Datenbank“.
Seit dem 01.01.2019 existiert eine Datenbank, in der Geräte zentral erfasst werden sollen, für die eine Kennzeichnungspflicht mit dem Energielabel gilt. Für Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer von solchen energieverbrauchsrelevanten Produkten gilt eine Registrierungspflicht in dieser sog. „EPREL-Datenbank“.
Für Hersteller und Importeure: Neue Vorgaben der EU-Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung
Die ab 1.8.2017 geltende neue EU-Rahmenverordnung zur Energiekennzeichnungsverordnung führt zu einer Fülle von neuen Vorgaben für Hersteller und Importeure. Sie müssen u.a. künftig neue Kennzeichnungslabel mit der Buchstabenfolge A-G ausweisen und Informationen in eine noch einzurichtende Informationsdatenbank der EU-Kommission eingeben. Die meisten Vorgaben sind zwar erst mit der schrittweisen Einführung neuer Energieeffizienzkennzeichnungen fällig. Aber bereits ab 1.8.2017 sind Hersteller und Importeure mit den neuen Vorgaben der EU-Rahmenverordnung konfrontiert.
Die ab 1.8.2017 geltende neue EU-Rahmenverordnung zur Energiekennzeichnungsverordnung führt zu einer Fülle von neuen Vorgaben für Hersteller und Importeure. Sie müssen u.a. künftig neue Kennzeichnungslabel mit der Buchstabenfolge A-G ausweisen und Informationen in eine noch einzurichtende Informationsdatenbank der EU-Kommission eingeben. Die meisten Vorgaben sind zwar erst mit der schrittweisen Einführung neuer Energieeffizienzkennzeichnungen fällig. Aber bereits ab 1.8.2017 sind Hersteller und Importeure mit den neuen Vorgaben der EU-Rahmenverordnung konfrontiert.
Verschärfte Energieverbrauch-Kennzeichnungspflichten für Online-Händler seit dem 01.08.2017
Seit dem 01.08.2017 gilt die neue EU-Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung (EU) 2017/1369, welche für Online-Händler neue Vorgaben für die Gestaltung der Werbung mit energieverbrauchsrelevanten Produkten aufstellt. Betroffene Händler müssen ab sofort in jeder (visuellen) Werbung und in technischen Werbematerial sowohl die Energieeffizienzklasse, als auch das Spektrum der für die betreffende Ware verfügbaren Effizienzklassen angeben - unabhängig davon, ob die Werbung energiebezogene oder preisbezogene Informationen enthält. Die betroffenen Werbemedien sollten unverzüglich überarbeitet werden, um drohende Nachteile, wie z.B. Abmahnungen, zu vermeiden. Lesen Sie mehr zu diesem Thema in unserem Beitrag.
Seit dem 01.08.2017 gilt die neue EU-Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung (EU) 2017/1369, welche für Online-Händler neue Vorgaben für die Gestaltung der Werbung mit energieverbrauchsrelevanten Produkten aufstellt. Betroffene Händler müssen ab sofort in jeder (visuellen) Werbung und in technischen Werbematerial sowohl die Energieeffizienzklasse, als auch das Spektrum der für die betreffende Ware verfügbaren Effizienzklassen angeben - unabhängig davon, ob die Werbung energiebezogene oder preisbezogene Informationen enthält. Die betroffenen Werbemedien sollten unverzüglich überarbeitet werden, um drohende Nachteile, wie z.B. Abmahnungen, zu vermeiden. Lesen Sie mehr zu diesem Thema in unserem Beitrag.
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