Europa, Land der unbegrenzten Nennfüllmöglichkeiten: Änderung der FertigPackV
Schon einmal in München und in Köln ein Bier bestellt? Bayern trinken ihr Helles nun einmal aus 0,5-Liter-Gläsern, die Rheinländer dagegen bevorzugen für ihr Kölsch 0,2-Liter-Gläser. Ähnliche Unterschiede können den Verbraucher jetzt auch anderswo überraschen: seit dem 11.04.2009 gelten für die meisten Lebensmittel keine verbindlichen Verpackungsgrößen mehr.
Ohne Titel
Beitrag von Bernie
08.05.2009, 11:58 Uhr
Ich muss mich als Verbraucher nicht mit sämtlichen Paragraphen auskennen, wenn ich das Widerrufsrecht ausüben will. Es ist von schlichter Einfachheit geprägt: In den Karton stecken und zurück schicken - fertig aus. Dem Verbraucher ist es in der Praxis völlig egal, wie lang die WRB ist und auf wieviel Paragrafen verwiesen wird.
Und das AGB notwendig sind, ist natürlich auch Humbug. Wo ist der Beleg für diesen Blödsinn?
Natürlich liest sich der Kunde nicht alles durch, braucht er auch nicht. Aber er muss halt im Bedarfsfall die Möglichkeit haben, alles durchzulesen. Um nichts anderes geht es bei der Belehrungspflicht über die WRB.
Wo ist das Problem? Muster-WRB wird vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellt. Kopieren und an der entsprechenden Stelle im Shop einfügen - fertig.
Ich kann diese masochistische Rumjammerei so langsam nicht mehr hören.
doch die gibt es...
Beitrag von Benny
07.05.2009, 18:12 Uhr
Klar, wenn ein Kunde Gebrauch von seinem Widerrufsrecht macht hat er Ahnung davon.
Aber es gibt genug, die durch den Paragraphenjungel nicht mehr durchblicken.
So eine Belehrung wäre in 5 - 10 Sätzen erklärt, jedoch macht es das Gesetz dem Kunden viel zu schwer und verfasst irgendwelche Texte die endlos lang sind, in denen immer auf Paragraphen verwiesen wird, usw...
Es wird ja sogar eine AGB verlangt wenn man Händler ist. Doch welcher Kunde liest sich das bitte alles durch? Ich dachte jeder Bürger muss wissen was im BGB steht, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe? Warum muss dann ein Händler dem Kunden nochmal alles vorkauen?
Unverständliche Widerrufsbelehrung
Beitrag von Bernie
05.05.2009, 19:11 Uhr
Ich habe noch keinen einzigen Kunden erlebt, der bei der Ausübung seines Widerrufrechtes auch nur ansatzweise ein Verständnisproblem gehabt hat.
Wer soll das noch verstehen
Beitrag von Benny
03.05.2009, 16:51 Uhr
auf der einen Seite wird dem Internethändler wegen jeder Kleinigkeit über die der Kunde nicht informiert wird eine Strafe aufgebrummt und jetzt so etwas...
Ich kann behaupten, das die wenigsten Kunden z.B. die Widerrufsbelehrung wirklich verstehen können, aber wenn man sie nicht hat wird man abgemahnt.
Und beim Einkauf im Laden kann man jetzt so übers Ohr gehauen werden?
Tolle Aussichten ;)
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