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EuGH: Telefonnummer im Impressum nicht zwingend erforderlich – Emailadresse allein reicht aber nicht aus

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 16. Oktober 2008 entschieden, dass die Angabe einer Telefonnummer im Impressum nicht zwingend notwendig ist. Jedoch reicht die Angabe der E-Mailadresse allein auch nicht aus, um den rechtlichen Vorgaben gerecht zu werden.

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Wie ist das mit der Email Adresse?

Beitrag von Egon
23.07.2011, 11:32 Uhr

Müsste man bei dieser Interpretation nicht auch davon ausgehen können, dass man zwar Telefonnummer und Kontaktformular, jedoch keine Email Adresse angeben darf, wenngleich diese doch im Gesetzestext explizit angesprochen wird? Die Auslegung des EuGH geht doch eher in die Richtung, dass mehrere Möglichkeiten zur unmittelbaren Kontaktaufnahme gegeben werden müssen, schreibt aber nicht explizit eine bestimmte vor.

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Beitrag von -
06.01.2011, 20:47 Uhr

Ich denke man kann auch eine Mobilfunk- oder Mehrwertnummer im Impressum angeben, oder? Im Internet habe ich nun Quellen gefunden, die sagen, dass für Mehrwertnummern und (wie mich erstaunte) auch Mobilfunknummern eine Angabe des Preises pro Minute erforderlich wären, ist das korrekt? Kann ich mir bei der Mobilfunknummer gar nicht vorstellen. Wie sähe es eigentlich mit ausländischen Rufnummern aus?

Mailadresse an anderer Stelle / USt-ID

Beitrag von A.Ihlefeld
22.03.2009, 14:00 Uhr

Mich würde interessieren, ob die Mailadresse zwingend im Impressum plaziert sein muss, wenn sie unter "Kontakt" bereits zu sehen ist.

Muss ein Freiberufler, der nicht umsatzstuerpflichtig ist und daher keine Umsatzsteuer-ID hat, ersatzweise seine normale Steuernummer angeben?

Eine weitere Abmahnmöglichkeit

Beitrag von Herbert Huber
17.10.2008, 17:11 Uhr

Gerade bei grossen Internet-Firmen wie Bahn etc. sucht man lange nach Kontaktmöglichkeiten per Email. Meist gibt's irgendwo versteckt eine elektronische Anfragemaske, mit den üblichen Nachteilen: wo beschwert man sich, wenn man nach 3 Tagen noch keine Antwort hat (oft hat man ja nicht mal eine Kopie der Anfrage, wenn man sie nicht explizit selbst anfertigt)? Man kann wieder die elektronische Anfragemaske bemühen ;-) Am Telefon kommt man oft an einen Sprachautomaten; der einen gerne mal wieder hinauswirft. Man kann sich wieder in die Warteschlaufe einwählen. :-(( Wer von Antworten im 60 Minuten Intervall redet, zeigt, dass er noch nie bei einer grossen Internetfirma die Anfragemaske ausgefüllt hat. Andrerseits wird die EuGH-Entscheidung sicher wieder zu Abmahnungen führen, wenn Kleindiensteanbieter zur Vermeidung von SPAM die Email-Adresse nicht platt hinschreiben und irgendjemand angeblich nicht spannt, dass _AT_ oder (at) durch den Klammeraffen zu ersetzen ist.

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