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Leserkommentare zum Artikel

eBay.de: Verkauf von mangelhafter Ware und Gewährleistungsverkürzung ab 01.01.2022

Das neue Jahr hält für Verkäufer von Mängelexemplaren und Gebrauchtwaren unschöne Überraschungen bereit. Über vorhandene Mängel an der Ware muss der Käufer ab dem 01.01.2022 vor Vertragsschluss eigens in Kenntnis gesetzt werden und diese Negativabweichung muss ausdrücklich und gesondert im Vertrag vereinbart werden. Ähnliches gilt für eine auf ein Jahr verkürzte Gewährleistung bei Gebrauchtware. Doch wie können diese neuen Anforderungen beim Verkauf auf eBay.de in der Praxis umgesetzt werden?

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Beschreibung für Variantentitel zu lang

Beitrag von Roman
08.08.2023, 08:32 Uhr

Ich bekomme leider die Information nicht in den dafür vorgesehen Feld rein, gibt es hier einen anderen Lösungsansatz. Da ich auch als Käufer immer wieder was auf Ebay bei gewerblichen Verkäufer erwerbe, habe ich fast nirgendswo gesehen, dass es mit Varinaten mit verkürzter Verjährungsfrist gearbeitet wird.

Immer noch keine Lösung?

Beitrag von JS
27.08.2022, 12:25 Uhr

Die Änderung dieses Gesetzes ging komplett an mir vorbei und bin da durch Zufall drüber gestolpert - zum Glück. Ich handle mit generalüberholen Autoteilen - üblicherweise auch nur mit 1 Jahr Gewährleistung. Hinweis für Laien: Die aufgearbeiteten Altteile sind teils 20-25-30 Jahre alt. Es ist absehbar dass diese auf Grund des Alters des Materials während der Nutzung kaputt gehen können, egal wie viel Mühe man sich bei der Aufarbeitung gibt.

Zurück zum Problem. Im KfZ Bereich bei eBay kann man grundsätzlich keine Varianten erstellen, die "angebotene" Lösung ist also nicht mal "besser als nichts" weil effektiv nur eingeschränkt verfügbar. Das Gewährleistungsrecht kümmert sich aber nun Mal wenig darum ob man Smartphones und moderne Unterhaltungselektronik verkauft oder eine Antiquität. Ebay hätte ja das Feature "Hinweise des Verkäufers" welche man theoretisch für jedes Angebot hinterlegen kann. Manko dabei: Diese stehen unterhalb der Artikelbeschreibung - sind damit nicht gut genug um es dem Käufer "eigens" mitgeteilt zu haben.

Ich google nun seit 2 Tagen zu dem Thema und sehe keinen brauchbaren Lösungsansatz. Wer sind eigentlich die verantwortlichen für dieses Gesetz? Ich sehe nicht das irgendjemand davon profitiert, außer Leuten die dieses Wissen nutzen um Verkäufer auszunehmen. Einen Mehrwert als Verbraucher sehe ich auch nicht, wenn ich für ein Schnäppchen (wegen Mangels) zusätzliche Vereinbarungen lesen und abhaken muss.

Varianten

Beitrag von ST
05.01.2022, 11:41 Uhr

die vorgeschlagenen Bezeichnungen für die Variantendetails passen nicht in die vorgesehenen Textfelder, sind also zu lang. Gibt es hier Alternativvorschläge?

Was ist mit Auktionen?

Beitrag von AK
03.01.2022, 16:08 Uhr

Wie ist dieses Thema im Bereich Auktionen zu behandeln? Gerade bei Ebay scheint es nicht Möglich zu sein Varianten bei einer Auktion zu nutzen.

Danke Vorab

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