Leserkommentare zum Artikel

Leitfaden: Lichtquellen im Internet richtig kennzeichnen

„Lichtquellen“ (also u.a. Lampen, Produkte mit fest verbauten Leuchtmitteln, LED-Strips) müssen im Online-Handel hinsichtlich ihres Energieverbrauchs besonders gekennzeichnet werden. Eine EU-Kennzeichnungsverordnung legt dabei verschiedene Anforderungen für Werbung und Angebote fest. Wir zeigen, wie diese Vorschriften korrekt umgesetzt werden.

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Batterielichterketten mit CE

Beitrag von Cornelia Hanßen
14.07.2024, 18:59 Uhr

Darf ich diese LED Lichterkette, die bereits CE haben und geprüft sind weiter verkaufen oder ist das auch ein Problem?

Veredelung ... Neue Kennzeichnung?

Beitrag von Simone Bachmann
20.04.2023, 16:40 Uhr

Schon öfter kommt die Diskussion im unserer Plottergruppe auf .... Wenn ich CE gekennzeichnete LED Nachtlampen, Solarlampen mit einer Personalisierung wie z.B. Name etc verzieren, muss ich dann neu kennzeichnen? Ich lese das so raus, dass dies nicht nötig ist. Genauso wenn ich einen Bilderrahmen mit Deko erstelle und eine LED Lichterkette darin verarbeite. Hab ich das nun richtig verstanden? Diese Produkte müssen nicht neu gekennzeichnet werden. Es reicht die Kennzeichnung vom 1. Hersteller.

LED-Lichterkette

Beitrag von S. Stritzke
28.05.2022, 21:10 Uhr

Ich muss nochmals den Kommentar von Viktor Schell anschieben. Auch mich würde interesieren, ob LED-Lichterketten und -schläuche mit Netzteil kennzeichnungspflichtig sind, oder ob diese unter "Licht emittierende Teile einer Lichtquelle, die nicht zur Überprüfung als Lichtquelle entnommen werden können." fallen. Ich wäre für weiterführende Informationen sehr dankbar.

Herr

Beitrag von Alexander Schmitt
08.12.2021, 13:35 Uhr

Ein sehr informativer Artikel, besten Dank dafür. Gibt es denn für Angebote im Internet auch eine Regelung für Altbestände. Wenn ein Hersteller z.B. die Produktion eingestellt hat, aber noch Restbestände verkauft. Fällt die Kennzeichnungspflicht hier weg, genügt das alte Label oder ist das neue Label erforderlich?

Untergrenze 60lm

Beitrag von Tim Klauke
31.08.2021, 11:32 Uhr

Es sind ja nur Lichtquellen mit Lichtstrom zwischen 60 und 82 000 lm zu registrieren. Auf welche Länge einer Lichtquelle beziehen sich denn die 60 Lumen? Auf 1m oder auf die Gesamtlänge eines Produkts, wie z.B. LED Lichtschläuche mit 50m Länge?

RGB und RGBW Leuchten

Beitrag von Nico Scholz
30.08.2021, 12:46 Uhr

Wie verhält es sich den mit mehrfarbigen RGB, RGBW und RGBCCT Leuchten, Stripes etc.? Bisher gibt es da unseres Erachtens nach keine klare Aussage in der Verordnung, noch finden sich entsprechende Felder in der EPREL Maske? Wissen Sie da mehr? VG N. Scholz

Led Lichterkette

Beitrag von Viktor Schell
28.07.2021, 19:01 Uhr

Ist eine LED Lichterkette oder Lichterschlauch mit Strombetrieb auch betroffen?

Lichtquelle Kennenzeichnung

Beitrag von Stefan Poller
28.07.2021, 12:22 Uhr

Ich Verkaufe personalisierte Tischlampen mit LED-Leuchtmittel muss ich diese dann auch Kennzeichen oder reicht es aus, diese ohne LED-Leuchtmittel zu verkaufen?

Angabe der Energieeffizienzklasse von Leuchtmitteln bei Katalogen mit langer Laufzeit

Beitrag von M. Becker
16.06.2021, 16:24 Uhr

Wie ist es, wenn ich in einem Katalog eine Leuchte zum Kauf anbiete. Da ich dabei das für diese Leuchte geeignete Leuchtmittel nennen muss, der Katalog aber z.B. für den Zeitraum vom 01.08.2021 bis zum 31.12.2021 gültig ist? Welche Angabe zur Energieeffizienzklasse des für diese Leuchte geeigneten Leuchtmittels wäre hier zu machen? Die alte, also z.B. " geeignet für Leuchtmittel der Energieeffizienzklasse A++ bis F in einem Spektrum von A++ bis F" oder müsste dann schon die ab dem 01.09.2021 geltende Angabe der Energieeffizienzklasse verwendet verwendet werden, also "geeignet für Leuchtmittel der Energieeffizienzklasse A bis G in einem Spektrum von A bis G". Oder sollte man sogar beide mit Nennung der jeweiligen Gültigkeit nennen? Gibt es keine Übergangsfrist für derartige Fälle? Vielen Dank.

Ebay und Amazon

Beitrag von Andreas
29.04.2021, 10:44 Uhr

Die große Frage für viele Händler ist hierbei sicherlich, wie sich diese Vorgaben rechtsicher bei Ebay und Amazon umsetzen lassen.

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