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Leserkommentare zum Artikel

EU-Umsatzsteuerreform seit dem 01.07.2021: Wie sind Preise im Online-Shop bei Verkauf ins EU-Ausland anzugeben?

Zum 01.07.2021 wurden die umsatzsteuerrechtlichen Regelungen im grenzüberschreitenden Online-Handel mit Verbrauchern grundlegend geändert. Wer als Online-Händler eine EU-weite Umsatzschwelle von 10.000€ im Jahr überschreitet und an Nichtunternehmer in anderen EU-Ländern liefert, schuldet die Umsatzsteuer grundsätzlich im Zielland. Auswirkungen hat dies nicht nur steuerverfahrensrechtlich, sondern auch in Bezug auf Preisangaben im Online-Shop . Immerhin müssen im B2C-Handel Preise zwingend inkl. MwSt. dargestellt werden. Welche Optionen Online-Händler im innergemeinschaftlichen Fernabsatz bei Preisangaben nun haben, zeigen wir Mandanten in diesem Beitrag und stellen hilfreiche Umsetzungshinweise bereit.

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Shopbetreiber

Beitrag von Gergana
01.03.2022, 17:42 Uhr

Guten Tag, ich bin Kleinunternehmer in DE. Nehmen wir an, der Umsatz von meinen EU-Geschäften bleibt unter der 10.000€ Grenze. Sie schrieben zwar, es besteht keine Pflicht zur Kennzeichnung der Steuersätze im Shop (Endpreis inkl. MwSt.-Hinweis reicht): ... brauche ich denn hier den Hinweis Kleinunternehmer. Denke nein, da sich die Regelung nur auf DE bezieht? ... in den Rechnungen muss der jeweilige Ländersteuersatz ausgewiesen werden, nehme ich an? ... wenn ich aber später die Steuer mit der Umsatzsteuererklärung ganz normal in DE abführe (da unter 10.000€), muss ich die jeweiligen Steuersätze des EU-Landes nehmen analog zu den Rechnungen oder die deutsche 19% Ust.?

Für eine zeitnahe Rückmeldung bedanke ich mich herzlich! Gergana

Ust

Beitrag von Georg Friedrich
17.12.2021, 13:55 Uhr

Schön, ich brauche den Steuerbetrag im Webshop nicht sofort anzeigen, Brutto-Preis reicht. Doch was nützt es? Am Ende des Tagen muß die Steuer doch abgeführt werden, und dann müßte man sich mit unzähligen, länderspezifischen Steuersätzen und deren Ausnahmen beschäftigen, oder habe ich da etwas misverstanden. Gibt es eine Katalog, der pro Warennummer (CPV) im Zielland die Steuer ausweist?

Hilfe zu den Kommentaren (inoffiziell)

Beitrag von der Kommentatorenhelfer
17.08.2021, 15:11 Uhr

Meine Antworten zu o.g. Kommentaren

1) "Kleinunternehmer und Etsy-Shop - Beitrag von Gabriele Sch.": Das Eine hat nichts mit dem anderen zu tun. Du wirfst hier 3 Sachen durcheinander. Das Etsy eine USt.ID haben will hängt wol mit OSS zusammen. Die Zusammenfassende Meldung ist ein völlig anderer Bereich und auch die deutsche

Kleinunternehmerregelung. 2) "unter 10.000 - Beitrag von Marion": Für dich bleib es dabei, dass du 19% MwSt. ausweist und abführst für deine Exporte in die EU. 3) "Graphik mit Preisangaben im Artikel nicht korrekt - Beitrag von Nikolaus Gruchot": Diese Grafik stammt ja wie dargestellt aus einem unbekannten, externen Onlineshop zur Veranschaulichung, sie muss also nicht unbedingt korrekt sein. 4) "Nur zum Verständnis - Beitrag von Markus" ebenso "Beitrag von Bernd G": Ihr habt es nicht richtig verstanden. Bitte informiert Euch erneut über OSS.

und was wird als nächstes passieren?

Beitrag von tk
29.06.2021, 13:03 Uhr

das ist erst der anfang von allem, was uns am ende alle in die knien und in den krebs treiben wird...

EU-STEUER AB 01.07.21

Beitrag von C.HIRSEKORN
02.06.2021, 11:06 Uhr

FÜR DEUTSCHE ONLINE-HÄNDLER GIBT ES DIE MÖGLICHKEIT SICH BEI OSS ANZUMELDEN, DAFÜR BRAUCHT MAN NUR EINE STEUER-ID FÜR DEUTSCHLAND UND MELDET FÜR ALLE LÄNDER IN DER EU DIE STEUERN INSGESAMT BEI DER BUNDESZENTRALE FÜR STEUERN AN. NUR DIE UMSETZUNG BEI EUREM ONLINE-SHOP WIRD EVENTUELL ETWAS KOMPLIZIERTER. 

Kleinunternehmer und Etsy-Shop

Beitrag von Gabriele Sch.
12.05.2021, 10:28 Uhr

So wirklich blicke ich noch nicht durch.

Als Kleinunternehmerin erhalte ich meine Rechnungen mit MwSt. Nun möchte Etsy von mir eine USt Nr.. Diese kann, muss ich aber als Kleinunternehmerin nicht nutzen.

Außerdem habe ich dieses hier gefunden: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/ZusammenfassendeMeldung/zusammenfassendemeldung_node.html

" Kleinunternehmer i. S. d. § 19 Abs. 1 UStG trifft keine Verpflichtung zur Abgabe der ZM." Ich verstehe das aktuell nun so, dass ich nicht tun muss. Gibt es dazu andere Ansichten?

Streitig sind meiner Meinung nach Optionen 1 plus 2 mit den Option 3

Beitrag von JOhallo
04.05.2021, 14:28 Uhr

OPTION 1 und 2 bleiben brutto Preisen gleich, aber dann sind die Netto also pro Land / Steuersatz doch unterschiedlich.

Bei Option 3 steht dazu wegen geoblocking soll dieser aber nicht erlaubt sein und soll den Netto Preis gleich sein müssen oder? ( so sthet es beim Option3 "Erfasst sind aber gemäß Art. 2 Nr. 14 nur Netto-Verkaufspreise. Diese müssen für alle EU-Kunden in den Subshops gleichbleiben. Bruttopreise dürfen in Bezug auf unterschiedliche Mehrwertsteuersätze aber ausdrücklich variieren.")

So dieser ist dan aber nicht den fall wen man Option 1 oder 2 laut brutto Preis gleich halten nimmt oder?

unter 10.000

Beitrag von Marion
29.04.2021, 14:43 Uhr

Mir ist nicht klar, wie sich nun Händler verhalten sollen, deren Nettoumsatz in eU-Ländern unter 10.000 € liegt.

Muss ich das irgendwo belegen? ebay verlangst auch von Kleinstunternehmern nun pauschal eine Umsatzsteuernummer - das ist sehr verwirrend ...

Amazon Regelung nicht erlaubt?

Beitrag von Sebastian
29.04.2021, 09:15 Uhr

Amazon hat bekanntermaßen nur eine gewisse Anzahl von "Subshops". Bei Kunden in den restlichen EU-Ländern wird seit jeher die lokale USt. berechnet. Diese wird erst nach Bekanntwerden der Lieferadresse geändert, d.h. normalerweise mit dem Login. Beispiel: Ein Kunde kauf auf amazon.de ein Produkt, ist nicht eingeloggt. Angezeigt wird der Preis von 100,- + 19% = 119,00 Euro. Er packt das Produkt für 119,- inkl. MWSt. in den Warenkorb. Jetzt gibt er eine österreichische Lieferadresse ein. Das Produkt wir augenblicklich "teurer" und ab diesem Moment mit 100,- + 20% = 120,00 Euro ausgewiesen.

Ist diese seit Jahren praktizierte Vorgehensweise erlaubt?

So wird es vermutlich auch in vielen anderen Shops praktiziert, die in der Vergangenheit bereits die Lieferschwellen überschritten haben, deswegen ausländische USt berechnen und abführen, aber keinen extra Subshop anbieten.

OSS

Beitrag von Markus
28.04.2021, 19:30 Uhr

Ich habe mich gerade noch eingehender damit beschäftigt und festgestellt das man sich ja zumindest nicht in jedem Land einzeln anmelden muss sondern dann in Deutschland das OSS-Verfahren nutze kann. Auch wenn meine Buchhaltungssoftware natürlich noch nicht dafür fit ist und sich das entsprechende Modul "in Konzeption" befindet... 2 Monate vor in Kraft treten. Herzlichen Glückwunsch. Aber dann bleibt immer noch das Problem der Umsetzung des ganzen im Shop. Das ist wieder so ein unausgegorenes Ding das mich zum Schreien bringt... als ob wir im Moment durch Pandemie etc. nicht schon genug Probleme hätten...

Mehrwertsteuersatz muss im Checkout ausgewiesen werden?

Beitrag von Ingo Siemon
28.04.2021, 19:14 Uhr

Hallo

Sie schreiben im Artikel: "Der konkrete Mehrwertsteuersatz muss im Online-Shop aber an keiner Stelle ausgewiesen werden."

Ist das wirklich korrekt? Ich dachte, dass im Check Out auf der Kasse-Seite, also da, wo der Kunde vor den finalen Kauf-Klick nochmal alles zusammengefasst angezeigt bekommt, auch der konkrete Mehrwertsteuersatz ausgewiesen werden muss.

Liege ich da falsch?

Gruß aus Münster Ingo Siemon

Graphik mit Preisangaben im Artikel nicht korrekt

Beitrag von Nikolaus Gruchot
28.04.2021, 18:40 Uhr

Privatperson Nicht-EU Land (= Export) zahlt den Netto Preis und nicht den Preis inkl. 19% MwSt. Hier ist die Graphik mit den verschiedenen Preisen nicht korrekt.

Nur zum Verständnis

Beitrag von Markus
28.04.2021, 18:30 Uhr

Als habe ich das richtig verstanden? Wenn ich Europaweit Waren ausserhalbs Deutschlands im Wert von über 10.000 Euro pro Jahr verkaufe muss ich mich in jedem Europäischen Land für die jeweilige Umsatzsteuer anmelden und ich müsste dann für jedes Land auch eine entsprechende Umsatzsteuererklärung abgeben. Das ist also der Europäische Gedanke das wir anfangen wieder alles zu splitten? Wenn ich da überlege was da an Mehrkosten und -arbeit auf mich zukommt gibt es für mich eigentlich nur eine Lösung... keine Lieferungen mehr ins Europäische Ausland und nur noch Deutschland. Ende der Diskussion. Tut mir leid.... aber ich werde diese Zusatzkosten nicht tragen weil sich das einfach nicht rechnen wird und die Kunden werden es auch nicht weil dann das Geschrei kommt wieso jemand in Ungarn mehr bezahlen muss als in Deutschland. Dem Kunden ist es wurstegal das in seinem Land ein höherer Satz gilt. Aber ich frage mich auch grundsätzlich wie das geprüft werden soll ob eine Firma die 10.000 Euro überschreitet. Da wird wieder ein neues Bürokratiemonster geschaffen und da wo richtig Geld für den Fiskus zu holen wäre wird weiter stillgehalten.

... und noch ein EU Bürokratiemonster! Was hat das noch mit Binnenmarkt zu tun?

Beitrag von Bernd G
13.04.2021, 22:52 Uhr

Wie bitte will Europa den digitalen Wandel schaffen, wenn mit derart fraktionierten und überbürokratisierten Anforderungen alles im Keim erstickt wird?

Danke an den Autor für die Ausführungen zur Preisgestaltung.

Wünschenswert wäre noch eine Ausführung zu der nach meiner Ansicht nach wichtigeren Frage, wie das dann mit einer korrekten Umsatzsteuererklärung funktionieren soll???!

Die Vorstellung eines EU Binnenmarkts wird damit faktisch für die digitale Welt ausgehebelt, bzw. den Big Playern überlassen.

Für kleine Online Shops wird es faktisch nur mit großem bürokratischen Aufwand machbar sein, mehrere Länder zu beliefern, da man sich ja in jedem einzelnen Land steuerrechtlich registrieren muss. In der Theorie könnte man Kunden aus 27 Ländern bedienen, leider werden davon 24 - 25 ausgeschlossen, weil man den Aufwand für ein paar Euro mehr Umsatz scheut.

Das ist in meinen Augen ein Totalversagen.

Ich kann nachvollziehen, dass jedes Land seinen Teil vom Umsatzsteuerkuchen abbekommen möchte, aber das könnte man zumindest über die nationalen Finanzämter regeln, die dann die entsprechenden Summen transferieren.

Anstelle dem Steuerdumping mancher EU Mitglieder einen Riegel vorzuschieben macht man mal wieder alles super kompliziert und schießt die kleinen Marktteilnehmer ins Off.

Deutscher Shop - Deutsche Steuer

Beitrag von Leser
12.04.2021, 22:18 Uhr

Eigentlich sollte der, mit einer (1) Hirnwindung mehr als ein Huhn gesegnete Shopkunde, der einen Deutschen Shop (mit DE Domain) besucht, erwarten, jedenfalls soviel Restintelligenz besitzen, dass er in diesem - ganz offensichtlich auf DEUTSCHE KUNDEN ausgerichteten - Shop auch auf mit deutscher MwSt. ausgezeichnete Preise trifft. Wer nun einen auf deutsche Kunden ausgerichteten Shop eine Preisauszeichnung mit usbekischer MwSt. erwartet, sollte sich auf seinen Geisteszustand hin untersuchen lassen und der Menscheit zuliebe von Fortpflanzung absehen.

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