Selbstgefertigte Mundbedeckungen: Fragen zur Haftung für die Schutztauglichkeit + Muster-Enthaftungsklausel
Aufgrund der allgemeinen Vorratsknappheit an medizinischem Equipment in der aktuellen Corona-Krise bieten immer mehr Marktakteure selbstgefertigte Mundbedeckungen an. Dies soll die hohe Nachfrage der Bevölkerung decken. Allerdings erzielen Behelfsmasken nicht dieselbe Schutzwirkung wie zertifizierte Medizinprodukte und können nicht verhindern, dass Träger der Masken sich selbst oder andere mit dem Virus anstecken. Der aktuelle Beitrag behandelt die Frage, ob Anbieter selbstgefertigter Masken im Falle von Infektionen haften müssen und ob dieser Haftung mit einer entsprechenden Ausschlussklausel begegnet werden kann. Auch stellen wir ein hilfreiches Muster bereit.
Rückgabe
Beitrag von Isabelle
19.04.2020, 16:53 Uhr
Ich wollte noch gerne erfahren ob man als gewerblicher VK die Rückgabe von selbstgenähten Behelfs-Masken ausschließen kann?Danke.
Behelfs Masken
Beitrag von Isabelle
19.04.2020, 16:50 Uhr
Vielen Dank für Ihre Texte und Bemühungen.Ich werde gerne bei Ihnen Mietglied sein.
Coronakrise Selbstgefertigte Mundbedeckungen
Beitrag von U.Mies
04.04.2020, 06:03 Uhr
Meine Fassunggslosigkeit laesst mich nicht schlafen, wie Sie sicher schon bemerkt haben.Das ist gefuehlt mein 5. Kommentar, gezaehlt habe ich nicht! Anwaelte sind mir nicht fremd, aber so viel Muell wie aus dieser Kanzlei aus Muenchen habe ich noch nie erlebt. Aus diesem Grund habe ich alles mit Digitalkamera auf USB Stick abgelichtet, damit Ihre Kollegen aus dem Rheinland soetwas einmal zusehen bekommen. Das glaubt mir sonst keiner!!! Anwaelte Ihrer Kanzlei setzen permanent mit Ihren anwaltlichen Ratschlaegen hilfsbereite Menschen unter enormen Druck!!! Selbst wie Sie es Bezeichnen (med.Mundschutz) soll vor Troepfchen bei der Aussprache schuetzen, ist nicht erwiesen, das man sich nicht infizieren kann.Diese Sicherheit kann Ihnen kein Hersteller garantieren. Mit und ohne zertifierung nicht!!! Es gibt auch unbekannte Wege einer Infektion.Mit Mundschutz kann man versuchen diesen Weg auszuschliessen." Eine empfehlenswerte Kanzlei sind Sie absolut nicht. Schoenen Tag noch
Hilfsberitschaft
Beitrag von Annika
01.04.2020, 20:01 Uhr
Auch ich wäre sehr gerne eine derjenigen die Behelfsmasken näht und spendet. Anfragen bekomme ich zu genüge. Das einzige was ich Antworten kann, ist das ich rechtlich in keine Schwierigkeiten geraten möchte. Ich finde es sehr sehr gut wenn es Menschen gibt die gutes tun wollen um den Menschen zu helfen die uns Tag für Tag die Regale auffüllen, darum kämpfen das kranke gesund werden und gepflegt uSe. Sie sind für alle da und jeder sieht das für selbstverständlich. Wieso kann man dann nicht einfach auch mal für diese Menschen etwas gutes tun und sie wenigstens ein bisschen davor schützen. Für mich ist es selbstverständlich klar das selbstgenähte Masken, keinem medizinischen Standard entspricht.
Ich finde es einfach nur traurig!
Angebote zurückgezogen
Beitrag von Michael
01.04.2020, 15:30 Uhr
Ich habe gerade meine Angebote komplett zurückgezogen. Wir wollten als Kleinstunternehmer Plexiglasschilde (Vollgesichtsschutz) herstellen (wir könnten ca. 100 Stück pro Tag herstellen / Material wäre genügend vorhanden). Als Sattlerei haben wir auch die Erfahrung für diese Materialien.
Wir haben die Teile zum Selbstkostenpreis angeboten.
Nachdem jetzt das hier gelesen habe, habe ich sofort alle Angebote gelöscht. Ich werde hier nichts riskieren, solange es keinen "Freibrief" für die Helfenden gibt. Was ich den Abmahnanwälten in Bezug auf Corona wünsche, schreibe ich hier besser nicht.
von
Beitrag von Martina
01.04.2020, 14:00 Uhr
Danke dafür.
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