Hauptnavigation überspringen
Allgemeines

Mandantenrabatt für Shopware Cookie-Consent-Plugin “EU Cookie Richtlinie Pro”

Mandantenrabatt für Shopware Cookie-Consent-Plugin “EU Cookie Richtlinie Pro”
4 min
Beitrag vom: 12.12.2019
Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: „Mandantenvergünstigungen für Cookie-Consent-Tools im Überblick“

In Zusammenarbeit mit der ACRIS E-Commerce GmbH freuen wir uns, Mandanten ab sofort das bedienerfreundliche und erprobte Consent-Tool-Plugin „EU Cookie Richtlinie Pro“ speziell für Shopware-Shops zum rabattierten Preis empfehlen zu können.

Cookie-Consent-Tool: Wann und warum brauche ich eines?

Mit Urteil vom 01.10.2019 (Az. C-673/17) hat der Europäische Gerichtshof eine generelle Einwilligungspflicht für all solche Cookies bestätigt, die für den Betrieb einer Webseite und die Bereitstellung der Seitenfunktion nicht aus technischen Gründen zwingend notwendig sind.

Seitenbetreiber, welche technisch nicht notwendige Cookies weiter setzen wollen, sind daher seitdem gehalten, wirksame Einwilligungslösungen auf ihren Präsenzen zu implementieren.

Von dieser Problematik betroffen sind Webseitenbetreiber (und damit auch Onlinehändler, die einen eigenen Onlineshop betreiben) insbesondere dann, wenn diese cookiebasierte Tracking-, Analyse- und sonstige Marketingtools auf ihren Seiten implementiert haben.

Für die technische Umsetzung des Einwilligungserfordernisses auf Webseiten haben sich sogenannte „Cookie-Consent-Tools“ bewährt, die sich wie eine Maske über eine Online-Präsenz legen und Nutzern bei Seitenaufruf per Pop-Up das Erteilen von cookiespezifischen Einwilligungen per Häkchensetzung ermöglichen. Derartige Tools blockieren das Setzen jeglicher Cookies, bis die jeweilige Einwilligung erteilt wird, und speichern die Nutzereingaben für die Sitzungsdauer.

In welchen Fällen Seitenbetreiber ein Cookie-Consent-Tool einsetzen sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Banner Starter Paket

Für Mandanten: 30% Rabatt* auf Cookie-Consent-Plugin „EU Cookie Richtlinie Pro“ der ACRIS E-Commerce GmbH

Nach abgeschlossenen Kooperationsverhandlungen und nach Befürwortung der technischen Umsetzung der rechtlichen Anforderungen freut sich die IT-Recht Kanzlei, ihren Mandanten in Kooperation mit dem österreichischen Anbieter ACRIS E-Commerce GmbH speziell für Shopware-Shops das Cookie-Consent-Plugin „EU Cookie Richtlinie Pro“ mit einem Rabatt von 20%* zur Verfügung zu stellen.

Das Plugin ist ein speziell für Shopware-Shops entwickeltes Cookie-Consent-Tool, mit welchem sich einfach und bequem für alle Script-basierten Cookies rechtlich hinreichende Einwilligungen einholen lassen.

Das Plugin "EU Cookie Richtlinien Pro" bring für Mandanten folgende Vorteile mit sich:

- Datenschutzkonformes Einwilligungsmanagement in Shopware-Shops für alle Script-
basierten Cookies nach dem aktuellen Stand der Technik
- Automatische Tool-Integration und Konfiguration aller gängigen Cookie-basierten
Drittanwendungen (Google Analytics, Meta Pixel, Amazon Pay, Livezilla, Cloudflare,
Emarsys, uvm.)
- Funktion zum manuellen Einbinden nicht automatisch erkannter und integrierter
Cookies
- Einfache Konfiguration und Integrierbarkeit auch für Laien
- Unterstützung des Google Consent Mode V2, Google Analytics & GA4
- Auswahl des Layouts zwischen Modalfenster und klassischem Cookie Hinweis
- Dauerhafter, persönlicher First-Class-Support vom Anbieter
- Laufende Updates & Erweiterungen des Plugins
- 30% Rabatt auf die erste Jahreslizenz für Mandanten der IT-Recht Kanzlei

30% Rabatt für Mandanten: In Zusammenarbeit mit der ACRIS E-Commerce GmbH freuen wir uns, Ihnen das
benutzerfreundliche und praxiserprobte Consent-Tool-Plugin „EU Cookie Richtlinie Pro“ speziell für Shopware-Shops zu attraktiven Sonderkonditionen anbieten zu können. Sie erhalten 30 % Rabatt auf die erste Jahreslizenz. Mit der Lizenzierung des Plugins erhalten sie zusätzlich kostenlosen First-Class-Support sowie laufende Updates.

Bitte beachten Sie folgenden Ablauf für Rabattierung und Lizenzierung:

  • 1. Bitte lizenzieren Sie das Plugin nicht sofort im Shopware Store.
  • 2. Senden Sie stattdessen eine E-Mail an sales@acris.at mit dem Betreff „30 % IT Rechtskanzlei Sonderrabatt für EU Cookie Richtlinie Pro“ sowie der gewünschten Lizenzdomain.
  • 3. Der Rabatt wird anschließend durch ACRIS gemeinsam mit Shopware hinterlegt und die Lizenzierung für Sie durchgeführt.

Wie beziehen Mandanten den Gutscheincode für das Shopware-Plugin „EU Cookie Richtlinie Pro“?

Mandanten der IT-Recht Kanzlei können den Gutschein hier im Mandantenportal abrufen.

Der Gutschein kann sodann im Shopware-Store für den Kauf des Plugins „EU Cookie Richtlinie Pro“ hier eingelöst werden.

Wie erfolgt die Installation des Cookie-Consent-Plugins?

Die Installation erfolgt über den Plugin-Manager von Shopware.

Nach Aktivierung des Plugins können durch die automatische Cookie-Erkennung vorhandene Cookies aufgespürt, vom Plugin erfasst und weitgehend automatisch in die Consent-Lösung integriert und dort unter Konfiguration der Scripte organisiert. Nicht automatisch so erfasste Cookies können manuell konfiguriert und dem Tool einverleibt werden.

Hinweis: Alle Cookies, die von einer externen Resource (z.B. iFrame-Einbindung) für eine externe Domain (z.B. www.paypal.com) gesetzt werden, können vom Plugin nicht erkannt und somit auch nicht verhindert werden. Dies betrifft als Beispiel Zahlungseinbindungen, die über iFrames geladen werden (z.B. Paypal Express Shopware Plugin).

Wichtig: Damit das Tool ordnungsgemäß funktioniert, ist es erforderlich, die Shopware-Einstellung "Cookie-Hinweis-Modus" auf "Nur Hinweis anzeigen" zu setzen.

Gibt es Integrationssupport?

Ja, während der Mietlaufzeit steht Ihnen der First-Class-Support des Anbieters direkt zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass die IT-Recht Kanzlei keinen technischen Support zur Konfiguration und Einbindung des Plugins in Shopware-Shops leisten kann.

Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

© 2004-2026 · IT-Recht Kanzlei