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E-Mail-Signaturen für Unternehmen: Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails
vom 25.06.2024, 15:10 Uhr
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Als jemand, der vor 10 Jahren in die Schweiz gezogen ist, kann ich über all das und vieles anderes, was in Deutschland so veranstaltet wird, nur den Kopf schütteln.
In der Schweiz gibt es nicht nur...
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Gilt das auch, wenn ich im Zuge einer etsy-Bestellung dem Käufer/der Käuferin via Mail mitteile, dass ich die Bestellung versendet habe?
Guten Tag,
wie im Betreff genannt, möchte ich gerne wissen, ob es erlaubt ist.
Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Gehört auch ein Prokurist zur Pflichtangabe in der E-Mail-Signatur oder lediglich die Geschäftsführer?
Unsere Firma hat zwei Tocherfirmen im Ausland (UK und Dänemark/Norwegen), gilt dies auch für diese oder bezieht sich der Beitrag lediglich auf Firmen mit Sitz in Deutschland
Vielen Dank für Ihre Antwort auf die Frage, die ich mir gestellt habe.
Leider wird ihre Antwort nicht vollständig angezeigt.
Würde mich über Ihre komplette Antwort sehr freuen.
Vielen Dank schon mal
6 Kommentare