Anschlussinhaber und Eltern aufgepasst: BGH bestätigt Haftung
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute drei Urteile des Oberlandesgerichts Köln bestätigt, mit denen Ansprüche auf Schadensersatz und Erstattung von Abmahnkosten wegen des Vorwurfs des Filesharing zugesprochen worden sind.
7 minEltern aufgepasst: Keine Haftung für volljährige Kinder bei Filesharing
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen nicht haftet, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass dieser den Internetanschluss für illegales Filesharing missbraucht.
3 minHaftungsrisiko für WLAN-Betreiber wird nicht reduziert
Das Haftungsrisiko für die Betreiber offener WLAN-Internetnetzwerke wird nicht beschränkt. Die SPD-Fraktion scheiterte letzte Woche im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie mit einem Antrag (17/11145), der das Ziel hatte, das Potenzial von WLAN-Netzen (Wireless Local Area Network - „drahtloses lokales Netzwerk“) für den Internetzugang im öffentlichen Raum besser zu nutzen. Dazu sollten die Haftungsbeschränkung für sogenannte Access-Provider (Internet-Dienstleister wie Telefongesellschaften) auch auf andere WLAN-Betreiber erweitert werden.
2 min 1Drum prüfe...nicht: Keine Kontrollpflicht für Ehepartner bei Filesharing!
Das OLG Frankfurt a. M. hat entschieden, dass es keine umfassenden Kontrollpflichten zwischen Ehepartnern bezüglich der Internetnutzung im Hinblick auf illegales Filesharing gibt. Etwas anderes gilt wohl dann, wenn konkrete Hinweise auf Missbrauch, etwa von Urheberrechten, bestehen. Ansonsten ist eine generelle Überwachungs- und Hinweispflichtpflicht als unzumutbar abzulehnen. Insbesondere haftet derjenige Ehegatte auf den der Internetzugang angemeldet ist nicht automatisch für die Urheberrechtsverletzungen als Mittäter, Teilnehmer oder sonstiger Störer. Für den Kläger bedeutet dies, dass er aufpassen muss nicht auf den Prozesskosten sitzen zu bleiben. OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 22.03.2013, Az.: 11 W 8/13;
3 minHurra: BGH verneint Haftung der Eltern fürs "filesharende" Kind
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Eltern für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt.
3 minIch war's nicht! - LG Köln zur Haftung des Internetanschlussinhabers bei Urheberrechtsverletzungen durch P2P-Netzwerke
Das Landgericht Köln führt in seinem Urteil vom 11.09.2012 ( Az.: 33 O 353/11) die durch die Rechtsprechung des OLG Köln entwickelten Grundsätze zur Haftung eines privaten Internetanschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen, die über seine IP-Adresse begangen wurden, fort und definiert die Verteidigungsmöglichkeiten des Abgemahnten.
3 minJetzt wirds ernst: Klagewelle bei Filesharing-Fällen
Das Amtsgericht München warnt vor der Teilnahme an Musik- und Filmtauschbörsen. Derzeit sind bereits über 1400 Klagen anhängig, weitere sind angekündigt.
2 minStörerhaftung bei Urheberrechtsverletzung über WLAN: Software-Defekt schützt vor Strafe nicht
Werden über ein WLAN-Netzwerk Urheberrechtsverletzungen begangen, so ist der Inhaber des Netzwerks als Störer hierfür haftbar – es sei denn, er kann positiv nachweisen, dass ein Anderer die Rechtsverletzungen begangen hat. Die Ausrede, dass der unter der zugehörigen IP-Adresse erreichbare PC oder dessen Software zur relevanten Zeit defekt war, bringt in der Regel nichts.
3 minFilesharing: Keine Verfahrenskosten trotz berechtigter Abmahnung
Das OLG Köln (Beschluss vom 20.05.2011, Az. 6 W 30/11) hat entschieden, dass eine Abmahnung gegenüber einer Privatperson keine Hinweise enthalten darf, die den Abgemahnten davon abhalten können, die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Falls doch, muss der Abgemahnte die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens nicht tragen.
3 minIch war's nicht: OLG Köln zur Verteidigung bei filesharing-Abmahnungen
Das OLG Köln hat sich in einem Beschluss vom 24.03.2011 (Az. 6 W 42/11) damit auseinandergesetzt, unter welchen Umständen es dem Anschlussinhaber im Rahmen einer filesharing- Streitigkeit gelingen kann, sich gegen die erhobenen Vorwürfe zu wehren.
3 minLG Berlin: Wer stört der haftet...muss aber nix zahlen
Nach einem Beschluss des LG Berlin vom 03.03.2011 (Az. 16 O 433/10) ist der Anschlussinhaber eines ungesicherten WLAN-Netzwerkes zwar Störer, macht sich als solcher jedoch nicht schadensersatzpflichtig.
1 minHoffnungsschimmer für Filesharer ? Landgericht Hamburg reduziert Schadensersatzforderung von Musikverlagen deutlich
Das Landgericht Hamburg hat in einem Zivilrechtsstreit den Beklagten, der 2006 als knapp Sechszehnjähriger unter Verstoß gegen das Urheberrecht zwei Musikaufnahmen in eine Internettauschbörse eingestellt hatte, verurteilt, Schadensersatz in Höhe von € 15,-- pro Musiktitel an die klagenden Musikverlage zu zahlen. Die weitergehende Schadensersatzforderung wurde genauso wie die Schadensersatzklage gegen den Vater des Beklagten abgewiesen
3 minBGH: Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss und Kostendeckelung
Die lang ersehnte Entscheidung des BGH zum Thema Haftung des WLAN-Netz Betreibers ist da. Laut Pressemitteilung hat der BGH erwartungsgemäß eine Haftung des Anschlussinhabers wegen Verletzung seiner Prüfpflicht bejaht, sofern es sich um einen unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss handelt. Der Anschlussinhaber kann damit auf Unterlassung und Ersatz der Abmahnkosten, nicht jedoch auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
2 min 3Unerlaubter Musikdownload: Anschlussinhaberin haftet für Ehemann und Kinder
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 23.12.2009 hat eine Frau aus Oberbayern 2.380,00 Euro Abmahnkosten nebst Zinsen an 4 führende deutsche Tonträgerhersteller zu zahlen.
3 min 4Raubkopien: Razzia durch Staatsanwaltschaft
Wer unberechtigt urheberrechtlich geschützte Werke anbietet, kann nicht nur mit dem Rechteinhaber Probleme bekommen. Die Reaktion der Rechteinhaber dürfte mittlerweile hinlänglich bekannt sein: Wird eine Rechtsverletzung durch Teilnehmer sog. p2p-Filesharing Netzwerke festgestellt, wird abgemahnt - und das massenhaft. Dann geht es um die Abgabe einer Unterlassungserklärung und vornehmlich die Erstattung angeblich entstandener Rechtsanwaltskosten. Dass aber neben dem Rechteinhaber bei Zeiten auch die Staatsanwaltschaft nicht die Augen vor vermeintlichen Rechtsverletzungen verschließt, zeigt der Fall aus Essen.
2 min 1Filesharing: Wird die "Halzband"-Entscheidung des BGH die Störer-Rechtsprechung an die Kette legen?
Die IT-Recht-Kanzlei erhält in letzter Zeit häufig Schreiben von Filesharing-Abmahnern, die der Meinung sind, die Störer-Rechtsprechung sei in den Fällen, in denen Kinder das Internet genutzt haben, wegen des "Halzband"-Urteils des BGH nunmehr hinfällig. Haben sie damit Recht?
5 min 3Urheberrechtlicher Auskunftsanspruch: Bei Rechtsverletzungen in Tauschbörsen
Der neue § 101 UrhG beschäftigt die Gerichte und die Nutzer von Tauschbörsen im Internet gleichermaßen. Die große Frage ist vor allem, wann ein „gewerbliches Ausmaß“ erreicht ist. Denn erst dann greift der neue Anspruch.
4 minDoch kein Aufatmen: Für Tauschbörsennutzer
Viele Tauschbörsennutzer verbanden den Tag des Inkrafttreten des neuen urheberrechtlichen Auskunftsanspruches am 1. September mit der Hoffnung, nun vor zivilrechtlicher Verfolgung sicherer zu sein, solange sie das Tauschen nicht übertreiben, so dass es ein gewerblich Ausmaß erreichte.
2 min 4Keine Einstandspflicht des Inhabers eines Internetanschlusses für die unberechtigte Nutzung einer WLAN-Verbindung
In einem am 1.7.2008 verkündeten Urteil hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts zu der Frage Stellung genommen, inwieweit der Inhaber eines Internetanschlusses für die unberechtigte Nutzung einer WLAN-Verbindung durch Dritte einzustehen hat.
3 minAchtung: Schwarzsurfen ist strafbar!
Das Nutzen eines ungesicherten WLAN ist rechtlich keineswegs unbedenklich. So hat das AG Wuppertal bereits im vergangenen Jahr entschieden, dass derjenige, der sich in ein unverschlüsseltes und per Flatrate betriebenes WLAN-Netz einloggt, um im Internet zu surfen (so genanntes Schwarz-Surfen), sich strafbar macht.
3 min 2Weitere News zum Thema
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