Leserkommentar zum Artikel

Chemischen Stoffen/Gemische: Verbote und weitreichende Aktionspflichten beim Handel

Die Verordnung 2019/1148 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe ist in Kraft getreten. Diese verbietet die Abgabe bestimmter Stoffe und Gemische an bestimmte Abnehmer und regelt umfangreiche Handlungspflichten.

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Verbotsorgien ohne Sinn und Verstand

Beitrag von AI
25.07.2024, 23:13 Uhr

Das Ganze ist kein Rechtsakt mehr, sondern ein Terrorakt gegen die Bevölkerung. Nicht jeder ist mit zwei linken Händen ausgestattet. Der ein oder andere kann auch noch Dinge selbst erledigen und braucht keine Firmen zu beauftragen. Ab sofort ist es für Privatleute nicht mehr möglich, z.B. selbst hergestellte Schweißnähte an einem Edelstahlgeländer mittels Beizpaste zu reinigen.

Es ist in diesem Land inzwischen derart unerträglich geworden, man findet keine Worte mehr dafür, die nicht strafrechtlich relevant wären.

Ab welchem Punkt kommt eigentlich Art.20 Abs.4 GG in Betracht?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • ich halts nicht aus von SW, 27.02.2021, 08:05 Uhr

    was die eu für gesetze raus haut ist doch nicht normal. die haben den schuss ja überhaupt nicht gehört. da fragt man sich warum die u.k ausgetretten ist? mit kommt es vor als wird nur noch verboten. gilt benzin dann auch dazu zu diesen verbotenen stoffen denn diese sind auch explosive? unfassbarer... » Weiterlesen

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