EU-Produktsicherheitsverordnung: Einfache Umsetzung, wenig Konsequenzen?
Die neuen Kennzeichnungspflichten der EU-Produktsicherheitsverordnung sorgen für Verunsicherung. Doch ist der Aufwand für Händler wirklich so hoch – und wie ernst sind die Folgen bei unvollständiger Umsetzung der GPSR-Vorgaben?
eBay Händler
Beitrag von APE
25.07.2024, 06:39 Uhr
Ich verstehe GPSR so, das Ware die VOR dem 13-12-2024 in der EU in Umlauf gebracht wurde nicht gekennzeichnet werden muss ( bzw. sicher oftmals auch nicht kann). Also jedwede Vintage Ware aus den 70ern/80ern usw nicht unter GPSR fällt. Das betrifft also Kleidung, Spielzeug, Schallplatten, Uhren, Möbel usw usw
Die Frage ist hier ob eBay hiervon entweder keine Kenntnis hat oder eben nur "auf Nummer sicher" gehen möchte?
Denn es werden ALLE Händler aufgefordert, nicht nur angeschrieben, entsprechende Daten zu hinterlegen.
Auch scheint nicht bekannt zu sein, dass die Umsetzung NICHT für Waren gültig ist, die bis zum 12-12-2024 auf Lager genommen wurde.
Ein Schreiben an eBay zB durch die IT Rechts Kanzlei - wie auch schon der Vergangenheit scheint mit zeitnah eine gute Idee.
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