„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ - BGH zur Haftung des Webseiten-Betreibers für Urheberrechtsverletzungen
Das Urteil vom 4. Juli 2013 (Az. I ZR 39/12) des Bundesgerichtshofes sollte Webseiten-Betreiber aufhorchen lassen. Der BGH entschied darin, dass Webseiten-Betreiber nun auch dann für Urheberrechtsverletzungen haften, wenn der fragliche Inhalt zwar von einem Dritten stammt, dieser jedoch von dem Betreiber selbst hochgeladen wurde. In diesem Fall besteht nämlich eine Kontrollmöglichkeit und somit auch eine Kontrollpflicht des Betreibers der Webseite.