Kommentar verfassen: OLG Frankfurt a.M.: Briefkastenadresse im Impressum zulässig
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OLG Frankfurt a.M.: Briefkastenadresse im Impressum zulässig
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Leserkommentare
Verlußt der Sendung durch Mißachtung der Abstellgenehmigung durch den Kurierfahrer
07.06.2023, 20:37 UhrKommentar von Ralf B zum Beitrag Behauptete Nichtzustellung nach geraumer Zeit: Wer muss im Online-Handel was beweisen?
Herr
07.06.2023, 20:23 UhrKommentar von MB zum Beitrag Verlust der Warensendung auf dem Transportweg – Was haben Versandhändler zu beachten?
Markenzwang vor WEEE und CE bei Amzon
07.06.2023, 16:41 UhrKommentar von Simone Frings zum Beitrag Jetzt wird es ernst: WEEE-Nummern müssen bald auf Marktplätzen hinterlegt werden!
Es geht abwärts
06.06.2023, 15:13 UhrKommentar von Ich stelle nicht um zum Beitrag Neue Zahlungsabwicklung bei eBay.de – IT-Recht Kanzlei aktualisiert eBay-Rechtstexte
Kosten von Captchas
06.06.2023, 09:51 UhrKommentar von Terry Harker zum Beitrag Frage des Tages: Einwilligungspflicht für den „reCAPTCHA“-Dienst von Google?
Pay Pal Nein Danke.
05.06.2023, 23:47 UhrKommentar von Reimund Lüder zum Beitrag Brauchen wir PayPal? Über Sinn und Unsinn des Online-Bezahlsystems