Nützliche Muster: Informationspflichten nach ElektroG für Vertreiber und Hersteller/Importeure
News vom 29.10.2018, 14:12 Uhr |
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Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Sofern Sie Hersteller/Importeur von Elektrogeräten im Sinne des ElektroG sind oder als Vertreiber über Versand- und Lagerflächen für Elektrogeräte von mindestens 400 qm verfügen, haben Sie gegenüber privaten Haushalten umfangreiche Informationspflichten zu beachten - gerade auch beim Verkauf über das Internet. In unserem folgenden Beitrag zeigen wir unseren Mandanten, welche Informationspflichten wie genau umzusetzen sind und stellen entsprechende Muster zur Verfügung.
Inhaltsverzeichnis
- I. Informationspflichten für Vertreiber nach dem ElektroG
- 1. Vorab: Wer ist überhaupt "Vertreiber"?
- 2. Welche Vertreiber haben die neuen Informationspflichten zu beachten?
- 3. Welche Informationspflichten sind zu beachten?
- 4. Muster: Informationspflichten des Vertreibers nach dem ElektroG im Internet
- 5. Wie kommen Vertreiber den Informationspflichten im Internet nach?
- II. Informationspflichten für Hersteller/Importeure nach dem ElektroG
- 1. Wer ist Hersteller/Importeur?
- 2. Welche Informationspflichten sind zu beachten?
- 3. Muster: Informationspflichten des Herstellers/Importeur nach dem ElektroG im Internet
- 4. Wie kommen Hersteller/Importeure den Informationspflichten im Internet nach?
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