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„Fairness im Handel“: IT-Recht Kanzlei startet Initiative für einen fairen Online-Wettbewerb

12.08.2016, 12:38 Uhr | Lesezeit: 10 min
„Fairness im Handel“: IT-Recht Kanzlei startet Initiative für einen fairen Online-Wettbewerb

Der Online-Handel ist ein attraktiver Absatzkanal, auf dessen Komfort und Vielfältigkeit große Bevölkerungsteile nicht mehr verzichten möchten. Rechtlich sieht es für viele Händler aber schon seit langem weit weniger rosig aus. Stetig variierende rechtliche Rahmenbedingungenund kontinuierliche Ausweitungen der wettbewerbsrechtlichen Verhaltenspflichten haben ein derart komplexes und unübersichtliches Regelwerk geschaffen, dass Umsetzungsfehler schier vorprogrammiert sind. Gefahr droht dann vor allem von Seiten der wachsamen Konkurrenz, die Rechtsverstöße rigoros mit Abmahnungen ahndet und Marktakteure mit teilweise erheblichen Geldforderungen und schwer kalkulierbaren Prozessrisiken konfrontiert. Aus diesem Grund hat die IT-Recht Kanzlei die Initiative „Fairness im Handel“ ins Leben gerufen - eine Initiative, die das Fairplay im Online-Wettbewerb fördern und auf gemeinschaftlicher Basis ein faires Miteinander ermöglichen soll.

I. Die neue Initiative - Anlass und Auftrag

Als eine auf den Online-Handel spezialisierte Kanzlei erhält die IT-Recht Kanzlei täglich Einblicke in die Abmahnpraxis, die sich auf dem Gebiet des Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrechts in Deutschland in den letzten Jahren unter Mitweberbern etabliert hat. Auch geringfügige Verstöße gegen rechtliche Anforderungen werden als unlauterer Marktvorteil der Konkurrenz gewertet und meist unmittelbar mit einer kostenpflichtigen Abmahnung bedacht.

fairness handel

1.) Regelungsdickicht im E-Commerce führt gehäuft zu Abmahnungen

Dabei sind die Möglichkeiten, im E-Commerce gegen rechtliche Bestimmungen zu verstoßen, schier unbegrenzt. Eine kontinuierliche Erweiterung von Spezialvorschriften – von produktspezifischen Kennzeichnungsvorgaben über Informationsgebote bis hin zu technischen Erfordernissen – zur Förderung eines hohen Verbraucherschutzniveaus haben ein Regelungsdickicht geschaffen, das sich dem gewerblichen Laien nur schwer erschließen kann und die Rechtssicherheit eines jeden Internetauftritts erheblich beeinträchtigt.

Schmälert aber bereits der Umstellungsaufwand, den die sich stetig ändernde Rechtslage mit sich bringt und der meist zur Beauftragung eines kompetenten Rechtsbeistandes anhält, die Rentabilität des Online-Gewerbes für die Anbieter immens, können kostenpflichtige Abmahnungen den einzelnen Online-Händler zusätzlich empfindlich treffen.

2.) Angstklima und Frontenverhärtung

Als Konsequenz hat sich im deutschen Online-Gewerbe ein Klima der Angst breitgemacht. Jeder Händler hofft, aus dem herrschenden Paragraphendschungel die richtigen Schlüsse gezogen und entsprechende Maßnahmen getroffen zu haben, und muss doch mit steter Anspannung davon ausgehen, möglicherweise eine kostenpflichtige Abmahnung zu erhalten.

Dies gilt erst recht, wenn er ins Visier eines Konkurrenten geraten ist, der Rechtsverstöße systematisch verfolgt und mit Akribie daran arbeitet, die Funktionalität und Wirtschaftlichkeit der gegnerischen Präsenz auszuhebeln und sich auf Kosten des Abgemahnten finanzielle und wettbewerbsrechtliche Vorteile zu verschaffen.

Dabei wird aber oft verkannt, dass die Abmahnung ein durchaus zweischneidiges Schwert ist. Einmal vom Mitbewerber zur Unterlassung aufgefordert, wird der Abgemahnte in Zukunft nämlich darauf bedacht sein, sich zu revanchieren, und auf der gegnerischen Präsenz nach Fehlern suchen. Die Fronten verhärten sich, der unternehmerische „Good Will“ bleibt auf der Strecke.

3.) Der Auftrag der IT-Recht Kanzlei: Kommunikation statt Feindseligkeit

Aus diesem Grund hat es sich die IT-Recht Kanzlei zur Aufgabe gemacht, mit der Initiative „Fairness im Handel“ ein Netzwerk einzurichten, das auf dem Prinzip des gegenseitigen Verständnisses fußt.

Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass es zur effektiven Überwachung des Wettbewerbs und zur rechtskonformen Umsetzung seiner Vorschriften in vielen Fällen einer kostenpflichtigen Abmahnung überhaupt nicht bedarf. Das Interesse aller Händler an einer möglichst friedlichen, kostenschonenden und trotzdem rechtssicheren Handelstätigkeit kann in vielen Fällen auch dadurch gewahrt werden, dass sie als Teil einer Gemeinschaft in einem ersten Schritt erst kostenlos und unverbindlich auf vermeintliche Rechtsverstöße hinweisen und zur Beseitigung auffordern. Diese Gemeinschaft, die mit der „Fairness im Handel“-Initiative ins Leben gerufen wird, kann als wirksame Überwachungsinstanz dafür Sorge tragen, dass die wettbewerbliche Rechtskonformität aller Mitglieder abgesichert und optimiert wird – ganz ohne Abmahnkosten.

Als Teil einer Community, die auf Zusammenarbeit und gegenseitige Rücksichtnahme ausgerichtet ist und sich vordergründig bei der Einhaltung aller maßgeblichen Regelungen unterstützt, muss der Händler nicht fürchten, für jede Gesetzeswidrigkeit seiner Präsenz zur Kasse gebeten zu werden, sondern erhält zunächst die Gelegenheit, den Verstoß ohne wirtschaftliche Folgen abzustellen.

Dadurch wird eine von unternehmerischem Sportsgeist getragene faire Kooperation zwischen Mitbewerbern begründet, die ohne sofortige kostenpflichtige Abmahnungen auskommt und aus der jeder Teilnehmer somit gleichsam Vorteile für die Rechtssicherheit seines Internetauftritts und deren Preis ziehen kann.

II. Die Zielsetzung und Funktionsweise

Die von der IT-Recht Kanzlei ins Leben gerufene Initiative „Fairness im Handel“ stützt sich maßgeblich auf das Konzept der gegenseitigen Rücksichtnahme und Kommunikation.

1.) Verzicht auf sofortige Abmahnung und vorrangiger Ausspruch kostenfreier Warnung

Unter der Zielsetzung, etwaige Rechtsverstöße auf dem Gebiet des E-Commerce schnell, effizient und mit dem geringstmöglichen Aufwand zu beseitigen und so die Rechtssicherheit aller teilnehmenden Händler ohne die Erhebung von belastenden Abmahnkosten zu erhöhen, verpflichten sich Mitglieder, bei Kenntniserlangungen von Verletzungshandlungen anderer Teilnehmer auf den Gebieten des Wettbewerbsrechts, Urheber- und Markenrechts zunächst eine unverbindliche und kostenfreie Warnung, etwa per Mail oder Telefon, auszusprechen.

Diese räumt dem Betroffenen die Möglichkeit ein, sein Fehlverhalten abzustellen, ohne sich unmittelbar hohen Abmahngebühren gegenüberzusehen.

Im Gegenzug sichert sich das Mitglied aber auch dagegen ab, selbst mit sofortigen kostenpflichtigen Abmahnungen der teilnehmenden Mitbewerber überzogen zu werden, sodass eine Win-Win-Situation entsteht, in der Rechtsverletzungen kostenfrei und unkompliziert unterbunden werden können.

2.) Abmahnung nach Ablauf von Anstandsfrist bleibt möglich

Freilich verpflichtet eine Mitgliedschaft bei „Fairness im Handel“ aber nicht dazu, andauernde Rechtsverstöße von Mitbewerbern dauerhaft hinzunehmen. Sichergestellt werden soll nur, dass von der geltenden Praxis der sofortigen kostenpflichtigen Abmahnung im Interesse einer sportlicheren, folgenmilderen Umgangsweise der Mitbewerber untereinander abgewichen wird.

Stellt der Konkurrent das betroffene, in der Warnung bezeichnete Verhalten auch nach 7 Kalendertagen nicht ab, darf auf das Instrument der Abmahnung oder die klageweise Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen zurückgegriffen werden.

3.) Kostenlose Anmeldung, jederzeitige Abmeldung

Die Anmeldung zur Initiative „Fairness im Handel“ ist freiwillig und für Interessenten mit keinerlei Zusatzkosten verbunden. Über ein spezielles Kontaktformular können sich teilnahmeberechtigte Online-Händler für eine Mitgliedschaft registrieren und erkennen nach abgeschlossener Anmeldung die Bedingung an, gegenüber anderen Mitgliedern zunächst auf eine kostenpflichtige Abmahnung zu verzichten und im Falle der Kenntniserlangung von Rechtsverletzungen vorerst informell auf diese hinzuweisen und um Abstellung zu bitten.

Freilich ist die Teilnahme an keine Mindestlaufzeit geknüpft. Bei Nichtgefallen kann die Mitgliedschaft jederzeit aufgekündigt werden.

4.) Erkennbarkeit der Teilnehmer

Um eine lückenlose Erkennbarkeit anderer Teilnehmer zu gewährleisten, gegenüber denen die Verpflichtung zu mehr Fairness im Handel eingehalten werden soll, stellt die IT-Recht Kanzlei das folgende eigene Logo bereit, welches Mitglieder in ihre Internetpräsenzen einbinden und damit gegenüber Mitbewerben und Kunden gleichermaßen zum Ausdruck bringen können, Teil der Initiative zu sein:

Fairness im Handel

Dies garantiert eine schnelle Zuordnung und verbrieft die Einhaltung der ethischen Community-Standards gegenüber allen teilnehmenden Händlern.

Zusätzlich wird empfohlen, einen Hinweis auf die Mitgliedschaft auch in das seiteneigene Impressum aufzunehmen. Dieses wird regelmäßig für die unverbindliche Kontaktaufnahme der Teilnehmer untereinander maßgeblich sein und kann die Erkennbarkeit der Zugehörigkeit zur Initiative für alle anderen sicherstellen.

III. Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmer, die im Rahmen eines eCommerce-Schutzpaketes der IT-Recht Kanzlei dauerhaft rechtlich von der IT-Recht Kanzlei beraten werden und deren Vertrag noch nicht beendet ist.

IV. Ihre Vorteile

Mitglieder der neuen Initiative profitieren von mehreren Vorteilen:

1.) Schutz vor kostenpflichtigen Abmahnungen anderer Teilnehmer

Die Selbstverpflichtung, bei erkannten Rechtsverstößen anderer Teilnehmer zunächst informell auf die entdeckte Gesetzeswidrigkeit hinzuweisen und zur Abstellung anzuhalten, korrespondiert als wesentliche Bedingung der Mitgliedschaft damit, dass alle anderen Teilnehmer dasselbe Verfahren einhalten. Dies verspricht einen weitreichenden Schutz vor kostenpflichtigen Abmahnungen und unkalkulierbaren Prozessrisiken und räumt so Betroffenen die Möglichkeit ein, ohne die Gefahr finanzieller Schädigungen schnell auf die bezeichneten Verhaltensweisen zu reagieren und für Abhilfe zu sorgen.

2.) Mehr Sorglosigkeit

Der gegenseitige Verzicht auf sofortige kostenpflichtige Abmahnungen trägt zu einer Auflösung der bestehenden Spannungs- und Angstlage bei, die derzeit mit einer gewerblichen Tätigkeit im E-Commerce verbunden ist. Kann sich der Online-Händler nämlich sicher sein, bei etwaigen Rechtsverstößen zunächst einen kostenfreien Hinweis zu erhalten, muss er sich nicht mehr der stetigen Erwartung ausgesetzt sehen, hierfür unmittelbar zur finanziell belastenden Rechenschaft gezogen zu werden. Dies relativiert gleichsam die Furcht vor der geltenden Rechtslage, weil das Bewusstsein gestärkt wird, bei Umsetzungsfehlern auf mildere rechtliche Konsequenzen hoffen zu können und zunächst mit einer Schonfrist zur Nachbesserung bedacht zu werden.

Die „Fairness im Handel“-Initiative trägt so dazu bei, dass Online-Händler ihrer Tätigkeit wieder sorgloser nachgehen können und konkurrierende Unternehmen nicht als kampflustige Feinde wahrnehmen müssen, sondern sie als Spieler im eigenen Team des fairen Wettbewerbs wissen dürfen.

3.) Starke Gemeinschaft, höhere Rechtssicherheit

Entscheidet sich der Online-Händler für eine Teilnahme an der neuen Fairplay-Initiative, schützt er sich nicht nur vor Abmahnungen anderer Mitglieder, sondern wird Teil einer nutzbringenden Community, die sich indirekt gemeinschaftlich für die Rechtssicherheit aller teilnehmenden Web-Präsenzen einsetzt.

Die Anmeldung eröffnet insofern nämlich den Zugang zu einer Interessengemeinschaft, in der sich die rechtliche Feinfühligkeit und die Kompetenz eines jeden Einzelnen zu einem Gesamtgebilde zusammenfügen, das ein effektives und auf gegenseitiger Rücksichtnahme fußendes Kontrollsystem für alle teilnehmenden Händler garantiert. Der Verzicht auf die sofortige kostenpflichtige Abmahnung und die Verpflichtung zur vorrangigen Warnung stellen so sicher, dass kooperativ und rivalitätslos gegen Zuwiderhandlungen aller mitgewirkt wird.

V. Das Wir-Prinzip: mehr Teilnehmer, mehr Schutz

Weil die neue „Fairness im Handel“-Initiative auf dem Prinzip der freiwilligen und gegenseitigen Selbstverpflichtung fußt, hängt ihre Effizienz und Schutzreichweite maßgeblich von der Zahl der teilnehmenden Händler ab. Je mehr Gewerbetreibende sich im E-Commerce zu Fairness und Kollegialität bekennen, umso wirkungsvoller können sie diese Standards auch für die eigene Web-Präsenz in Anspruch nehmen. Die Vorteile jedes Einzelnen bewegen sich also proportional zur Größe der Gemeinschaft, die mit steigender Mitgliederzahl eine zunehmend lückenlosere Vorbeugung vor kostspieligen Abmahnungen gewährleisten kann. Weil sich der gegenseitige Schutz vor wettbewerbsrechtlichen Angriffen innerhalb der Initiative pro Anmeldung ausdehnt, stellt jede neue Mitgliedschaft eine Bereicherung für die ganze Gemeinschaft dar und kann individuell zur Steigerung der Fairness im Online-Wettbewerb beitragen. Zwar kann die Teilnahme nicht umfassend vor kostenpflichtigen Abmahnungen schützen. Die Vereinigung von Mitbewerbern unter dem gemeinsamen Grundprinzip der „Kommunikation statt Konfrontation“ vermag jedoch das Risiko einer kostenpflichtigen Abmahnung spürbar zu reduzieren.

VI. Fazit: unser Beitrag zu mehr Fairness im E-Commerce

Mit der Initiative „Fairness im Handel“ hat die IT-Recht Kanzlei ein Gemeinschaftsprojekt für Online-Händler ins Leben gerufen, das das Risiko von kostenpflichtigen Abmahnung eindämmen und zu mehr Solidarität unter den teilnehmenden Händlern beitragen will.

Teilnehmende Händler verpflichten sich durch die freiwillige, kostenlose und jederzeit kündbare Teilnahme, andere Mitglieder auf Verstöße gegen die vielseitigen und teilweise undurchdringlichen rechtlichen Bestimmungen des E-Commerce zunächst ohne die Erhebung von Kosten hinzuweisen und ihnen so Gelegenheit zu geben, ihr Verhalten unter Schonung der Finanzen und der geschäftlichen Funktionalität abzustellen. Dieser Vorteil wird ihnen freilich im Falle eigener Rechtsverstöße auch zu Teil. Dies soll der gängigen Vorgehensweise, jedes noch so geringfügige Vergehen mit einer kostenintensiven Abmahnung zu bestrafen, einen ersten Riegel vorschieben und im Interesse aller Marktakteure die sorglose Ausführung der Geschäftstätigkeit und den unternehmerischen „Good Will“ wiederherstellen.

Gerade in Anbetracht der sich ständig ändernden Rechtslage und der zu beobachtenden kontinuierlichen Ausdehnung von Verhaltenspflichten im E-Commerce wird es Zeit, vom Grundsatz der Konfrontation auf das Prinzip der Kooperation umzuschalten. Der Verzicht auf sofortige kostenpflichtige Abmahnungen kann ein Gemeinschaftsgefühl entstehen lassen, das von gegenseitiger Rücksichtnahme und Anerkenntnis geprägt ist und die teilnehmenden Online-Händler zu einem Kollegialorgan zusammenwachsen lässt, das effektiv und frei von Kosten über die Rechtssicherheit einer jeden mitgliedschaftlichen Online-Präsenz wacht.

Um unserer Zielsetzung Rechnung zu tragen, den Online-Handel und seine Akteure zu stärken, ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu erhalten und die Auswirkungen rechtlicher Fallstricke einzudämmen, stellt die IT-Recht Kanzlei mit ihrer Initiative „Fairness im Handel“ den organisatorischen Rahmen für ein redliches, anständiges und sorgloses Miteinander im Online-Handel bereit, das seine Schutzwirkung auf jeden Teilnehmer erstreckt.

Ausgehend von unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Händlerbetreuung und -beratung gelangen wir schließlich immer wieder zu folgender Erkenntnis: nur ein fairer, interaktiver und friedlicher Wettbewerb jenseits von Häme und Schikane kann längerfristig dafür Sorge tragen, dass die Vielfalt des E-Commerce gewahrt und eine rentable Koexistenz der Marktakteure gesichert wird.

fairness handel

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4 Kommentare

R
R. Becker 15.08.2016, 12:17 Uhr
Für und Wieder
Auch ich finde die Idee sehr gut, und bin ebenfalls der Meinung das ein solch faires Vorgehen gesetzlich verankert werden müsste. Machen nur ein Teil der Händler freiwillig mit, könnten sie doch gerade erst auf sich aufmerksam machen und "unfairen" Abzock-Abmahnern ins Netz gehen?
S
Sebastian 13.08.2016, 08:59 Uhr
Guter Ansatz
Hallo,
ich finde Ihre Idee sehr gut. Wie Sie schon schreiben braucht es eine große Menge an Teilnehmern, damit das Konzept spürbar hilft. Ich glaube allerdings, dass es weniger die gegenseitigen Wettbewerber sind. Ich habe das Gefühl, es sind spezialisierte Kanzleien, welche sich nie unter solch ein Siegel zwängen würden, da sie selbst keinen Gewinn daraus ziehen würden.

Man kann auch den Eindruck bekommen, dass gerade die großen Player ein besonderes Interesse daran haben, die "kleinen Shops" klein zu halten. 

Ich würde eine politische Lösung sehr begrüßen. Ein grundsätzlicher Paragraph, dass immer zuerst kostenlos hingewiesen werden muss und erst nach dem Versäumen einer Frist die Mahnung droht. Also genau das, was Sie vorschlagen. Das würde das Problem auf einen Schlag großflächig lösen und wirklich nur die schwarzen Schafe belangen. 

Die Frage ist, warum sträubt sich die Regierung so? Möchte sie auch die Konzerne stärken?
M
Michael G. 12.08.2016, 23:28 Uhr
Wieso ist ein solches Vorgehen nicht gesetzlich verpflichtend?
Sich an die Gurgel zu gehen um sich dann wegen Banalitäten wie Zahlendrehern in den AGBs oder dem Hinweis auf versicherten Versand (für Kunden die sich über diesen Hinweis freuen) u.U. jahrelang durch Gerichtssäle zu jagen, das ist deutsche Realität. Total krank. Es gibt Anwaltskanzleien bei denene die Drucker verschleißen durch Serienabmahnungen, Gier und nichts weiter. Diese Initiative ist längst überfällig und sollte (eine vernunftbegabte Regierung vorausgesetzt) längst im Gesetz verankert sein. Danke IT-Recht Kanzlei, ich bin dabei!
H
Harald Dannenberg 12.08.2016, 17:11 Uhr
Fairness im Handel
Diese Initiative ist eine tolle Idee; ich werde mich sofort daran beteiligen. Hoffentlich denken ganz viele Onlinehändler genau so!

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