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Wettbewerbszentrale geht gegen Verkaufsplattform Etsy vor

24.05.2024, 07:22 Uhr | Lesezeit: 4 min
Wettbewerbszentrale geht gegen Verkaufsplattform Etsy vor

Die Wettbewerbszentrale geht nach eigenen Angaben auf dem Klageweg gegen die irische Verkaufsplattform Etsy vor. Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt a.M. geht es dabei um die Unterlassung von Verstößen gegen Transparenzpflichten.

Worum es geht

Wer als Händler rechtssicher auf einer Verkaufsplattform wie Etsy verkaufen möchte, der muss gegenüber den Interessenten bzw. Kunden zahlreiche Informationspflichten beachten. Tut er dies nicht bzw. ermöglicht die jeweilige Plattform dies dem Händler aus technischen Gründen nicht oder nur in unzureichender Weise, drohen Abmahnungen und/ oder Probleme mit Kunden.

Schon seit langer Zeit bekleckert Etsy sich nicht gerade mit Ruhm, was die Umsetzbarkeit der umfassenden Informationspflichten durch dort tätige Händler betrifft.

So ist es bei Etsy etwa nicht möglich, sich als GbR zu registrieren und zu verkaufen.

Auch das Hinterlegen der für die Angabe im Impressum notwendigen Handelsregisterdaten gestaltet sich schwierig.

Die im Etsy-Baukasten vorgesehenen Angaben zur „Rückgabe“ von Artikeln müssen für einen rechtssicheren Verkauf umfassend angepasst werden. Dennoch verbleiben hier Rechtsunsicherheiten in Bezug auf die Angabe der Frist zur Rücksendung von Waren.

Ein vorläufiger Höhepunkt wurde im Oktober 2023 erreicht, als Etsy von jetzt auf gleich die (gesetzlich zwingend erforderlichen) Impressen der dort aktiven Händler entfernt hatte. Auf massiven Protest der Händler hin wurde die Anzeige der Impressen durch Etsy zwar nach wenigen Tagen wieder aktiviert. Allerdings ist derzeit in den meisten Fällen die Anzeige des Händler-Impressums erst nach „Lösen“ eines Captcha möglich. Dies ist eine Hürde, die mit der vom Gesetz geforderten unmittelbaren Erreichbarkeit der Impressumsangaben nicht vereinbar sein dürfte.

Nun hat sich die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V., bekannt als „Wettbewerbszentrale“, mit dem irischen Ableger der Plattform Etsy (Etsy Ireland UC) juristisch angelegt.

Klageverfahren gegen Etsy vor dem OLG Frankfurt a.M.

So berichtet die Wettbewerbszentrale, dass diese die Etsy Ireland UC vor dem Oberlandesgericht Frankfurt a.M. wegen Verstößen gegen Transparenzpflichten auf Unterlassung in Anspruch nimmt.

Anlass hierfür war, dass die Wettbewerbszentrale eine Beschwerde darüber erhielt, dass ein etsy-Händler den nach dem deutschen Fernabsatzrecht erforderlichen Pflichtinformationen nicht nachkomme. Daraufhin forderte die Wettbewerbszentrale Etsy zur Auskunft über den Betreiber des entsprechenden Händler-Accounts auf. Einer Aufforderung, der Etsy über Monate zunächst nicht nachgekommen sein soll.

Erst nach einer förmlichen Abmahnung erteilte Etsy die Informationen.

Ferner stellte die Wettbewerbszentrale nach eigenen Angaben fest, dass Etsy bei vielen Verkäufer-Profilen gesetzliche Pflichtinformationen nicht bereitstellt, die die Plattform selbst vorhalten muss.

Etwa Angaben wie Adresse- und Kontaktdaten des jeweiligen Verkäufers im Sinne des Art. 30 der Verordnung (EU) 2065/2022 (auch bekannt als Digital Services Act – kurz DSA). Der DSA gilt seit dem 17.02.2024 in der gesamten EU. Solche Angaben dienen dazu, dass dem Käufer diese Daten für eine etwaige Rechtsverfolgung, etwa bei Schadenersatzansprüchen gegen den Verkäufer, zur Verfügung stehen.

Schließlich teilt die Wettbewerbszentrale dazu noch mit, dass Etsy auch keine Informationen dazu bereitstellt, ob es sich bei dem Verkäufer der jeweiligen Ware nach dessen Eigenerklärung um einen Unternehmer handelt. Eine solche Information ist nach § 5b Abs 1 Nr. 6 UWG bereits seit Mai 2022 verpflichtend.

Durch diese Information soll sichergestellt werden, dass ein Verbraucher beim Einkauf über einen Online-Marktplatz erkennen kann, ob er gegenüber dem Verkäufer zwingende, verbraucherschützende Rechte hat (etwa ein gesetzliches Widerrufsrecht oder eine zwingende Gewährleistung), welche typischerweise nur in Verhältnis Unternehmer zu Verbraucher bestehen.

Fazit

Die Wettbewerbszentrale macht Ernst und versucht nun, Ansprüche durchzusetzen, die sich auf den neuen Digital Services Act stützen.

Im Ergebnis kann dies Plattform-Verkäufern nur Recht sein. Denn werden die Verkaufsplattformen dadurch gezwungen, die (neuen) gesetzlichen Vorgaben (transparent) umzusetzen, so dürfte sich damit in vielen Fällen auch die Rechtssicherheit dort aktiver Händler verbessern.

Die IT-Recht Kanzlei wird beobachten, wie das Verfahren ausgeht.

Sie wünschen sich einen möglichst rechtssicheren und abmahnfreien Verkaufsauftritt auf einer oder mehreren Verkaufsplattformen wie Amazon, eBay, Etsy usw.? Werfen Sie einen Blick auf unsere Schutzpakete, mit denen wir Sie gerne entsprechend anwaltlich absichern.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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1 Kommentar

C
Carsten Nehring 26.05.2024, 20:24 Uhr
Das ist doch mal eine gute Nachricht
Hallo

Das finde ich sehr gut. Die großen Plattformen müssen merken das sie nicht alles machen können was sie wollen. Es gibt nunmal in jedem Land rechtliche Dinge an die sich auch Etsy halten muß damit dort rechtssicher und transparent verkauft werden kann.

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