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Erfolgsgeschichte: Initiative „Fairness im Handel“ der IT-Recht Kanzlei weiter auf Kurs

22.06.2017, 16:21 Uhr | Lesezeit: 4 min
Erfolgsgeschichte: Initiative „Fairness im Handel“ der IT-Recht Kanzlei weiter auf Kurs

Nicht ganz 1 Jahr ist die Initiative "Fairness im Handel" der IT-Recht Kanzlei nun alt und erfreut sich immer mehr Zuspruch. Zur Erinnerung: Es handelt sich dabei um eine Initiative, die das Fairplay im Online-Wettbewerb fördern und auf gemeinschaftlicher Basis ein faires Miteinander ermöglichen soll. Mehrere tausend Internetpräsenzen haben sich in den letzten Monaten dieser Initiative angeschlossen – ein wirklich großer Erfolg, vor allem für die teilnehmenden Händler. Erfreulich aber auch, dass unsere Supporter aus dem e-commerce Umfeld zu diesem Wachstum so effektiv beigetragen haben.

Wie es dazu kam

Seit nunmehr über 10 Jahren beschäftigt sich die IT-Recht Kanzlei mit den rechtlichen Themen rund um den Online-Handel - das hat zu einer hochgradigen Spezialisierung in diesem Bereich geführt. Der Boom des Online-Handels war sicher hilfreich für die Entwicklung der IT-Recht Kanzlei: Über 40.000 Internet-Präsenzen nutzen bereits die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei und damit ist sie einer der Marktführer auf dem Gebiet der dauerhaften rechtlichen Betreuung von Online-Händlern.

Großen Anteil an diesem Wachstum hatte sicherlich auch die starkfrequentierte Kanzleihomepage: Mittlerweile besuchen über 200.000 Interessenten jeden Monat unsere Kanzlei-Website unter www.it-recht-kanzlei.de, auf der bereits weit über 5500 wertige Rechtsbeiträge hinterlegt sind.

Allein damit erreicht die Kanzlei ein sehr breites Publikum im Online-Handel.

Die Initiative „Fairness im Handel“

Und was hat das mit dieser Initiative zu tun? Dank dieser starken Marktpräsenz und dem ständigen Kontakt mit Online-Händlern hat die IT-Recht Kanzlei einen guten Einblick in die Bedürfnisse und Sorgen der Händler. Thema Nr. 1 bei den Händlern ist und bleibt nun mal die Abmahnung. Egal ob geringfügiger Verstoß oder Kardinalfehler – eine Abmahnung hat immer große Auswirkungen, teilweise wegen der hohen Abmahnkosten auch existentieller Art. Diese Angst macht vielen Händlern zu schaffen und sie können sich nicht mehr auf das konzentrieren, was sie am Besten können: Das Verkaufen.

Nach diesen Erfahrungen war die Initiative "Fairness im Handel" ein logischer Schritt – mit dem Ziel und der Motivation:

  • Verzicht auf sofortige Abmahnung und vorrangiger Ausspruch kostenfreier Warnung
  • Abmahnung nach Ablauf von Anstandsfrist bleibt aber möglich

Warum sich eine Teilnahme für Händler lohnt? – ganz einfach:

  • Kostenfreie Teilnahme und Erledigung von Beanstandung: Die Teilnahme an dieser Gemeinschaft ist mit keinerlei Kosten verbunden und kann jederzeit beendet werden.
  • Reduzierung des Abmahnrisikos: Als Mitglied einer starken Gemeinschaft sinkt das Abmahnrisiko deutlich.
  • Dokumentiertes Fairplay: Das Logo der Initiative in Ihrem Impressum schafft Vertrauen und zeigt wie wichtig dem Händler Fairplay ist - das wirkt sich auch indirekt auf die Kundenbeziehungen aus.

Ausführliche Infos zu der Initiative "Fairness im Handel" finden Sie hier oder als Mandant der IT-Recht Kanzlei im Mandantenportal.

Tipp für unsere Mandanten: Wir haben im Mandantenportal ein Muster für ein „Warnschussschreiben“ hinterlegt, das von Teilnehmern unserer Initiative „Fairness im Handel“ genutzt werden kann, um andere Teilnehmer der Initiative über bei diesen festgestellte Verstöße zu informieren.

Eine Erfolgsgeschichte - aber nicht ohne unsere Supporter

Die Initiative wurde innerhalb nur eines Jahres von den Mandanten der IT-Recht Kanzlei sehr gut angenommen und hat zur Teilnahme von mehreren tausenden Internetpräsenzen geführt. Tendenz stetig steigend. Aber ganz ehrlich: Dieser große Erfolg wäre ohne unsere Unterstützer aus unserem breitgefächerten e-commerce Umfeld nicht möglich gewesen. Es gibt zahlreiche Agenturen, Shopsysteme etc., die von Anfang an mit Freude diese Initiative aufgenommen haben und seither unterstützen. Partner wie ua. JTL, Speed4trade, Actindo oder Shopware, pushen die Initiative und machen Sie zu dem, was sie ist. Was uns dabei besonders freut: Es sind eben nicht nur die Händler, die diese Initiative annehmen, sondern eben auch die Mulitplikatoren des e-commerce, die hierzu keine zwingende Verpflichtung hätten. Etwa die Speed4trade GmbH hat sich zur Initiative "Fairness im Handel" wie folgt geäußert:

"Am Beispiel unserer Kunden aus dem Automotive-Teilehandel und B2C- sowie B2B-Umfeld erleben wir hautnah, dass im Vorfeld einer Abmahnung selten Kontakt aufgenommen wird oder ein Einigungsversuch stattfindet. Deshalb steht unser Softwarehaus hinter „Fairness im Handel“. Wir sehen die Initiative der IT-Recht Kanzlei als Schritt in die richtige Richtung, um den fairen Online-Handel gemeinsam als starker Verbund voranzutreiben. Das Thema Fairness zeichnet Speed4Trade auch in der Branche aus. Wir legen seit jeher Wert auf eine offene und faire Kommunikation mit Kunden und Partnern. In diesem Sinne wünschen wir der Initiative, dass sie weiterhin regen Zuspruch erfährt und zu einem Umdenken in der Branche führt."

In anderen Worten: Ein Erfolg auf ganzer Linie. Weiter so!


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