Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Vorsicht bei eBay.de: Werbung mit „Garantieverlängerung“ ist nicht ohne

26.11.2018, 08:27 Uhr | Lesezeit: 3 min
Vorsicht bei eBay.de: Werbung mit „Garantieverlängerung“  ist nicht ohne

[UPDATE 01.03.2019]: eBay hat reagiert, und das Produkt umbenannt. Damit ist das Problem beseitigt. Details lesen Sie gerne hier

Aktuell bewirbt eBay zahlreiche Artikel mit der Möglichkeit, eine „Garantieverlängerung“ für diese abzuschließen. Dies geschieht wohl ohne Zutun des Verkäufers und ist rechtlich nicht unbedenklich.

Worum geht es?

In Zusammenarbeit mit der Allianz Assistance Versicherung versucht eBay derzeit, Interessenten eine „Garantieverlängerung“ für bestimmte Produkte zu verkaufen.

Dies soll zunächst für Waren aus den Sortimenten Grills, Haushaltsgeräte, Heimwerken, Kinderwagen, Schmuck, Uhren und Weiße Ware gelten.

Nach derzeitigen Erkenntnissen stellt eBay dann die Werbung bzw. Abschlussmöglichkeit dieser Versicherungsleistung ohne Zutun des Verkäufers dar.

1

Woran erkenne ich betroffene Produkte?

eBay.de wirbt auf den entsprechenden Artikeldetailseiten einiger Produkte wie folgt für diese Zusatzleistung:

1

Der Kunde kann bei Anklicken dieser Leistung dann aus verschiedenen Laufzeiten der „Garantieverlängerung“ wählen , sich die Versicherungsdokumente anzeigen lassen und die Versicherung im Anschluss direkt beauftragen:

2

Problematik unzulässiger Garantiewerbung

eBay-Verkäufer sehen sich durch diese Werbemaßnahme mit einer möglicherweise unzulässigen Garantiewerbung konfrontiert.

Durch die Bezeichnung und Bewerbung dieser Zusatzleistung als „Garantieverlängerung“ entsteht bei einem Interessenten der Eindruck, dass für die angebotene Ware bereits eine Garantie (quasi als „Basisgarantie“) bestehen würde.

Dies deswegen, weil eine solche „Verlängerung“ andernfalls keinen Sinn machen würde. Etwas, was nicht besteht, kann auch nicht verlängert wird.

Damit ist nicht auszuschließen, dass ein Gericht diese neue Werbung eBays als Garantiewerbung für das angebotene Produkt (auch wenn für diese gar keine Garantie besteht und der Verkäufer selbst überhaupt keine Garantiewerbung betreibt) einstuft, da durch diese Werbung der Eindruckt erweckt wird, für das angebotene Produkt bestehe eine Basis-Garantie, die gegen Entgelt verlängert werden kann.

Eine rechtssichere Garantiewerbung ist juristisch recht anspruchsvoll. Die für eine rechtssichere Garantiewerbung erforderlichen Hinweise und Informationen (siehe dazu hier) wird der normale Verkäufer - der oft von dieser neuen Werbung eBays gar nichts weiß – dann nicht erfüllen.

eBays Werbung dem Händler wohl zurechenbar

Obwohl die beschriebene Werbung wohl völlig ohne Zutun des Verkäufers dargestellt wird, dürfte diese juristisch dem Händler zurechenbar sein.

Dies verhält sich nicht anders als bei anderen „Gefahrenquellen“, welche von den Plattformen ohne Zutun der Händler geschaffen werden (z.B. tell-a-friend-Werbefunktion auf der Plattform, die vom Händler gar nicht veranlasst wurde). Die Gerichte sehen hier in aller Regel umfassende Prüfpflichten der Händler.

Vorsicht insbesondere bei Unterlassungserklärungen im Bestand

Ganz besonders aufpassen müssen Verkäufer, die bereits eine Unterlassungserklärung wegen unzulässiger Garantiewerbung im Bestand haben. Es drohen ggf. Vertragsstrafenzahlungen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

2 Kommentare

D
Daniela 31.01.2021, 16:35 Uhr
Frau
Ich habe einen Produktschutz für ein smartphone abgeschlossen. Jetzt trat Fall x ein und ich renne seither der Versicherungsleistung hinterher. Ständige automatisch generierte emails, die mich auf irgendein Prtal verweisen, auf das ich mich mit meinen Daten nicht einloggen kann und eine Hinhalte- Taktik nach der anderen bestimmen den 3- monatigen Kampf. Nachdem ich ebay dazu genommen habe, willigten sie ein, sie würden die Summe des eingeforderten Kostenvoranschlags erstatten. Nach einiger Zeit kam tatsächlich ein Teil der Summe an. Jetzt fängt die ganze Liternei von vorne an. Nie wieder.
S
Schwarz, Heike 20.01.2021, 16:39 Uhr
Garantieverlängerung 3 Jahre Über Ebay Allianz
Habe einen Kaffeeautomaten am 14.10.20 erworben incl. die Versicherung . Seid dem schreibe ich den Verkäufer an und bitte ihn um Stornierung, da ich den Automaten zurück gegeben habe. Nun antwortet er nicht mehr. Habe Ebay eingeschalten. Diese haben den Verkäufer auch schon angeschrieben. Keine Antwort. Nun soll ich einen Rechtsanwalt hinzu ziehen. Können Sie mir weiter helfen? MFG Heike Schwarz

weitere News

eBay.de: Wohl schon wieder haben etliche Händler Probleme mit dem Impressum
(04.04.2024, 14:57 Uhr)
eBay.de: Wohl schon wieder haben etliche Händler Probleme mit dem Impressum
Achtung, viele Impressen bei eBay sind seit dem Wochenende kaputt!
(11.03.2024, 10:57 Uhr)
Achtung, viele Impressen bei eBay sind seit dem Wochenende kaputt!
IT-Recht Kanzlei aktualisiert AGB für eBay.de, eBay.at und eBay.ch
(24.01.2024, 09:48 Uhr)
IT-Recht Kanzlei aktualisiert AGB für eBay.de, eBay.at und eBay.ch
eBay-Händler aufgepasst: eBay.de verschiebt Widerrufsbelehrung - Handlungsbedarf besteht
(05.01.2024, 17:11 Uhr)
eBay-Händler aufgepasst: eBay.de verschiebt Widerrufsbelehrung - Handlungsbedarf besteht
Aufgepasst bei eBay: Barzahlung bei Abholung seit dem 11.09.2023 nicht mehr vorgesehen
(19.09.2023, 07:53 Uhr)
Aufgepasst bei eBay: Barzahlung bei Abholung seit dem 11.09.2023 nicht mehr vorgesehen
eBay und der anklickbare Link auf die OS-Plattform: Es kommt zu Problemen!
(28.08.2023, 15:40 Uhr)
eBay und der anklickbare Link auf die OS-Plattform: Es kommt zu Problemen!
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei