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Abmahnung wegen (aufgedrängter) Werbung mit einer „Garantieverlängerung“ auf eBay

29.01.2019, 15:13 Uhr | Lesezeit: 4 min
Abmahnung wegen (aufgedrängter) Werbung mit einer „Garantieverlängerung“ auf eBay

[UPDATE 01.03.2019]: eBay hat reagiert, und das Produkt umbenannt. Damit ist das Problem beseitigt. Details lesen Sie gerne hier

Wir hatten bereits darüber berichtet, dass eBay in Zusammenarbeit mit der Allianz Assistance Versicherung eine neuartige sog. „Garantieverlängerung“ für bestimmte Waren bewirbt. Wir haben daher bereits im November 2018 unsere Bedenken in Bezug auf diese neue Garantiewerbung zum Ausdruck gebracht. Nun ist leider der Fall eingetreten, dass uns die erste Abmahnung zu dieser Garantiewerbung vorliegt. Der IDO Verband aus Leverkusen stößt sich an dieser Werbung und fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Erfahren Sie mehr hierzu in unserem heutigen Beitrag.

Hintergrund

Im Rahmen eines neuen Programms zwischen eBay und der Allianz Assistance Versicherung wird für eine sog. „Garantieverlängerung" geworben. Mit dieser Werbung sollen separate Garantien für bestimmte Produkte verkauft werden. Zunächst sind Produkte aus den Warensegmenten Grills, Haushaltsgeräte, Heimwerken, Kinderwagen, Schmuck, Uhren und Weiße Ware hiervon betroffen.

Wir haben uns bereits in diesem Beitrag mit der Problematik der dargestellten Garantieverlängerungen auf eBay auseinandergesetzt.

Banner Unlimited Paket

Wie sehen die betroffenen Angebote auf eBay aus?

Um ein besseres Gefühl für die beworbenen Garantieverlängerungen zu bekommen, bilden wir exemplarisch eine solche Werbemaßnahme im Rahmen einer eBay-Artikeldetailseite nachstehend ab:

1

Was ist der konkrete Vorwurf des IDO Verbands?

Der IDO Verband (eigentlich der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.) stößt sich nicht an der eigentlichen Werbung mit der Garantieverlängerung, denn: Der Interessent kann auf der eBay-Artikeldetailseite auf die Angabe

„1 Jahr Garantieverlängerung“

klicken und erhält sodann auf einer neuen Seite umfassende Informationen zur beworbenen Garantie.

Der IDO Verband zieht den wettbewerbsrechtlichen Vorwurf anders auf - in der Abmahnung formuliert der IDO Verband wie folgt:

"Eine Garantieverlängerung setzt bereits begrifflich voraus, dass zunächst eine zu verlängernde Basisgarantie (im vorliegenden Fall offensichtlich eine Herstellergarantie) vorliegt, auf welche sich die Verlängerung beziehen kann. Die angesprochenen Verkehrskreise, mithin die Besucher ihres eBay-Angebots (insbesondere Verbraucher), können den Hinweis auf die Garantieverlängerung somit nur so verstehen, dass auch die entsprechende Basisgarantie besteht bzw. von Ihnen angeboten wird. Mit anderen Worten werben Sie dem Wortlaut und Sinn nach mit einer Garantie, ohne hierzu konkrete Angaben zu machen."

Durch die Bezeichnung und Bewerbung dieser Zusatzleistung als „Garantieverlängerung“ entsteht bei einem Interessenten der Eindruck, dass für die angebotene Ware bereits eine Garantie (quasi als „Basisgarantie“) bestehen würde.

Dies deswegen, weil eine solche „Verlängerung“ andernfalls keinen Sinn machen würde. Etwas, was nicht besteht, kann auch nicht verlängert werden.

Da der betroffene Online-Händler somit quasi mit einer Basisgarantie wirbt, ohne hierfür die Einzelheiten konkret darzulegen, soll, nach Ansicht des IDO Verbands, ein Verstoß gegen Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 EGBGB und § 479 BGB vorliegen.

Was sollte man jetzt machen?

Wer auf Nummer sicher gehen möchten, sollte darauf hinwirken, dass die beworbene Garantieverlängerung vorerst nicht mehr in den eigenen eBay-Artikeln eingeblendet wird. Eigentlich würde es schon genügen, wenn die sog. Garantieverlängerung schlicht in eine (einfache) "Garantie" umbenannt werden würde (also ohne den Wortbestandteil "-verlängerung"). Eine Umbenennung kann allerdings nur von Seiten eBay erfolgen, der betroffene eBay-Händler hat hierauf keinen Einfluss.

Nachdem nunmehr die erste Abmahnung in Bezug auf die beworbene Garantieverlängerung auf eBay ausgesprochen worden ist, sollten eBay-Händler mit der Plattform eBay Kontakt aufnehmen und auf eine Änderung hinwirken. Auch unsere Kanzlei wird sich mit der Plattform eBay in Verbindung setzen und auf den Vorfall hinweisen, sowie auf eine Änderung der beworbenen Garantieverlängerung hinwirken.

Insbesondere müssen jetzt eBay-Händler aufpassen, die bereits in der Vergangenheit eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben haben. Diesen Händlern könnte nunmehr auch eine Vertragsstrafenforderung drohen.

Es wird den Gerichten überlassen bleiben, zu beurteilen, ob durch die Angabe „Garantieverlängerung“ tatsächlich der Eindruck einer „Basisgarantie“ erweckt wird und ob somit die Pflichtinformationen für diese Basisgarantie mitgeteilt werden müssen. Das Gemeine an der Sache ist: Streng genommen existieren in den meisten Fällen ja gar keine Basisgarantien. Daher könnte auch gar nicht über eine solche informiert werden, es sei denn, der eBay-Händler würde zwangsweise eine Basisgarantie in sein Angebot einführen, um der Abmahngefahr zu begegnen.

Einen Lösungsvorschlag für die Abmahnproblematik wegen der eBay-Werbung für eine Garantieverlängerung haben wir hier präsentiert!

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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