Frage des Tages: Muss ich wegen des Brexit meine Versandkostenangaben anpassen?
Mit Ablauf des 31.01.2020 ist das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union ausgetreten. Wenngleich bis zum 31.12.2020 eine Übergangsfrist gilt, binnen derer das Vereinigte Königreich faktisch noch wie ein Mitgliedsstaat der EU behandelt wird, ist das Vereinigte Königreich jedoch seit dem 01.02.2020 kein EU-Mitgliedsstaat mehr. Inwiefern betrifft diese Änderung nun Onlinehändler, die ihre Waren auch in das Vereinigte Königreich versenden?
Die Grundregel ist, dass ein Onlinehändler bezifferte Versandkosten für jedes von ihm bediente Lieferland angeben muss, sofern denn solche anfallen. Das Mitteilen erst im Laufe der Bestellung bzw. auf Anfrage ist nicht zulässig. Wer Versandkosten nur auf Anfrage benennt, wird schnell Opfer einer Abmahnung.
Ein Problem besteht durch den Austritt des Vereinigten Königreichs in der Praxis: Gerade Händler, die europaweit liefern, geben die Versandkosten oft „gruppiert“ an. Z.B. Deutschland 5,90, restliche EU-Länder 9,90“.
Wer nun seit dem 01.02.20 die für einen Versand in das Vereinigte Königreich anfallenden Versandkosten noch der Gruppe „EU“, „Europäische Union“, „EU-Mitgliedsstaaten“ oder dergleichen zuordnet, geht dies strenggenommen falsch an. Denn das Vereinigte Königreich ist seitdem ja gar nicht mehr dieser Gruppe zuzuordnen, so dass – genau betrachtet – ein solcher Händler dann für den von ihm angebotenen Versand in das Vereinigte Königreich gar keine Versandkosten benennt (und in der Folge dafür abgemahnt werden könnte).
Praxistipp: Wenn Sie (auch) in das Vereinigte Königreich liefern und dabei Versandkosten anfallen, dann achten Sie darauf, die Versandkosten für den Versand in das Vereinigte Königreich auch anzugeben. Seit dem 01.02.20 ist es nicht mehr empfehlenswert, die Versandkosten für das Vereinigte Königreich in eine Gruppe „EU“ / „Europäische Union“ einzuordnen.
Korrekt wäre seitdem etwa:
"Versandkosten: Deutschland 5,90, restliche EU-Länder sowie Vereinigtes Königreich 9,90"
Sie möchten abmahnfrei im Internet verkaufen? Sichern Sie sich kostengünstig mit den Schutzpaketen der IT-Recht Kanzlei ab!
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
1 Kommentar
Großbritannien bezeichnet doch die Insel, auf der die Landesteile England, Schottland und Wales liegt und ist daher ein geografischer und kein politischer Begriff. Zum 01.02.2020 ist das Vereinigte Königreich, zu dem auch Nordirland gehört, aus der EU ausgetreten, so dass die Bezeichnung Großbritannien in diesem Artikel m.E. irreführend ist.
Grüße,
U. Greve